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Zeitreise: Wir erinnern heute an Familie Kaikoni

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Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas in Berlin (Foto: privat)

Heute erzähle ich die Geschichte der Familie Kaikoni aus Neumünster, insbesondere von Johannes Kaikoni, seiner Frau Bora-Maria Kaikoni, geborene Putzi, und den Kindern Friedrich, Karl, Lilly und Hans. Alle sechs Mitglieder der Familie wurden bei der Deportation aus Neumünster am 16. Mai 1940 ins Generalgouvernement verschleppt.

Johannes Kaikoni, das belegt der Beschluss des SHA (des Kreis-Sonderhilfsausschusses für ehemalige politische Häftlinge) v. 6.2.1950, war von Mai 1940 bis Mai 1944 inhaftiert. Kaikoni wird am 17.12.1899 in Alfhausen, Kreis Bersenbrück als Sohn des aus Lublin stammenden Pferdehändlers Michael Kaikoni und der Mutter Barbara Kaikoni (geb. Kola) aus Neumünster geboren.

Schon früh kleidete der NS-Staat seine antisemitische und rassistische Ideologie in juristische Grundlagen, die sogenannten Nürnberger Rassegesetze. Schon zwei Monate nach ihrer Verkündung im September 1935 wendete sich eine neue Verordnung zum Schutz des deutschen Blutes auch gegen Individuen und Gruppen, die keine Juden waren. 12 Tage später, am 26. November präzisierte das Innenministerium, welche Gruppen damit gemeint sind.

Drei Jahre später wird Johannes Kaikoni die Erteilung eines Wandergewerbescheins untersagt, weil er Z. sei. Seiner späteren Frau Bora-Maria hatte man 1938 ebenfalls den Gewerbeschein entzogen.

Johannes Kaikoni findet trotzdem Arbeit. So kann er vom 28. August 1939 bis 23. Februar 1940 in der Textilindustrie bei Chr. Fr. Köster bei einem Wochenlohn von 30 RM arbeiten. Anschließend ist er noch kurz bei der Stadtgärtnerei beschäftigt.

Am 16. Mai 1940 bricht das Unglück über die Kaikonis herein: Johannes Familie wird zusammen mit Johannes Vater Michael Kaikoni und seiner Schwester Elisabeth Kaikoni und vielen Angehörigen nach Polen verbracht.

Gedenkstätte für Sinti und Roma am Haart 38 (Foto: H. Feilke)

Friedrich Kaikoni, genannt “Soni”, der älteste Sohn, den Johannes Kaikoni in die Ehe mit seiner Frau brachte, berichtete nach dem Krieg, dass er im Mai 1940 zusammen mit seiner Mutter Marie Kaikoni geb. Putzi und seinem Vater Johannes Kaikoni sowie seinen Geschwistern Karl, Hans, Lilly und Elisabeth in Neumünster verhaftet und über ein Sammellager in Hamburg nach Polen gebracht wurde: Belzec. Nach zwei Jahren seien sie nach Krychow verlegt worden.
Die Männer mussten die ganze Zeit über Gräben ausheben. „In Krychow blieben wir so lange, bis der Russe kam.“

Aus einer Notiz des Kriminalsekretärs Thiessen vom 6.5.1946 erfahren wir, was mit dem Besitz der Kaikonis geschah. Der Wohnwagen von Johannes Kaikoni stand auf dem Grundstück des Fuhrunternehmers Ress in der Lindenstraße 30. Nachdem man die Sinti “evakuiert” hatte, so wie sich der Polizist Thiessen ausdrückt, eigneten sich Bürgerinnen und Bürger von Neumünster den Besitz der ehemaligen Nachbarn an.

Auf Anordnung seien die zurückgebliebenen Wohnwagen der Sinti und Roma durch einen Gerichtsvollzieher versteigert worden. Die Ehefrau des Fuhrunternehmers erwarb den Wohnwagen von Johannes Kaikoni für 100,- RM, immerhin mehr als der dreifache Wochenlohn des Neumünsteraners.

Der Erlös der Versteigerung sei auf ein Sonderkonto in Kiel eingezahlt worden. Thiessen weist noch darauf hin, dass der Wohnwagen ja gar nicht fahrbereit und reparaturbedürftig gewesen sei. Später habe in diesem Wohnwagen ein polnisches Ehepaar gewohnt. 1943 sei der Wohnwagen dann durch einen überheizten Ofen ausgebrannt.

Die Frau des Fuhrunternehmers erklärt am 22. Juli 1949 an Eides statt, dass die Familie Kaikoni, welche sich mit ihrem Wohnwagen auf ihrem Grundstück aufhielten, etwa Mitte Mai 1940 von dort durch die Kriminalbeamten Thiessen und Rosenkranz abgeholt wurden, es sei früh morgens gewesen. Im Rahmen der Entschädigungsverfahren, die Johannes Kaikoni nach dem Krieg angestrengt hat, erklärt die Frau dann im März 1954, dass Frau Maria Kaikoni mit ihrer Familie bis zur Verhaftung durch die Gestapo am 16.5.1940 auf ihrem Grundstück, Neumünster, Lindenstraße 30, in ihrem sehr gut eingerichteten Wohnwagen (gummibereift) gewohnt haben. Ebenfalls hätten sich dort Wohnwagen der Anni Putzi, des Franz Mirosch usw. also insgesamt 8 oder 9 Wagen befunden. Diese seien von der N.S.D.A.P. versteigert worden und sie wisse nicht, wer die Wohnwagen gekauft hätte. Diese Aussage steht im krassen Gegensatz zur Aussage von Kriminalsekretär Thiessen.

Johannes Kaikoni forderte seinen Besitz natürlich zurück. Zunächst wird ihm der Kauf eines neuen Wohnwagens gewährt. Eine Rechnung des Handwerkers Christian Jochimsen [7.3.1946] über 7966,50 RM über einen neuen Wohnwagen dokumentiert das. Jetzt geht es aber um die Frage, wer dafür aufkommt. Die Stadt Neumünster möchte, dass das Land den Betrag erstattet. Die Landesverwaltung Amt für Volkswohlfahrt Soz. 14 – Ni./Fi. lehnt die Rückerstattung am 15. Juli 1946 mit einer zutiefst rassistischen Begründung wie folgt ab:

„In diesem Falle hat eine Wiedergutmachung stattgefunden, wie sie selbst langjährig bestraften Überzeugungstätern bisher nicht zuteil geworden ist. Außerdem ist die großzügige Wiedergutmachung an einen Antragsteller erfolgt, der zu einem im allgemeinen als asozial zu bezeichnenden Personenkreis gehört. […] Aus diesen Umständen lehnt das Amt für politische Wiedergutmachung die Erstattung der Bezahlung der Rechnung Jochimsen ab und vertritt den Standpunkt, daß diese Kosten von der Stadtverwaltung Neumünster zu übernehmen sind.“

Johannes Kaikoni erhält seinen Bescheid über eine Haftentschädigung 6 Jahre nach seiner Rückkehr im Jahr 1950. Zu dieser Zeit wohnt er in der Lornsenstraße 1a in seinem Wohnwagen.

Ein Jahr später stirbt Johannes Kaikoni, und zwar am 4.2.1951 in Mönchengladbach (Kamillianerstraße 40/42). Durch die KZ-Haft litt er an Asthma, Pneumotorex, Lungen-Tbc, Herzschwäche und Kreislaufschwäche. Aufgrund dieser anerkannten Verfolgungsschäden ist er letztlich gestorben.

Seine Frau Bora-Maria Kaikoni, die 1902 in Rotterdam geboren wurde, lebt noch bis 1973. Ihr Grab befindet sich auf dem Südfriedhof in Neumünster.

Vater Michael Kaikoni verstirbt im Herbst 1942 im Konzentrationslager Maidanek.

Johannes Schwester Elisabeth Kaikoni überlebt den Holocaust in Polen. Ihr Mann Czugano sei nicht mit nach Deutschland zurückgegangen. Nach ihrer Rückkehr nach Neumünster im Jahre 1957 bekam sie eine Lungenentzündung, die einen Krankenhausaufenthalt notwendig machte. Dazu gesellten sich weitere Krankheiten wie Rheuma. Weil ihr Entschädigungsverfahren abgelehnt wird, wird sie am 23.1.1959 verpflichtet, eine bereits erhaltene Witwenrente in Höhe von 21.784,- DM zurückzuzahlen. Im rassistischen NS-Jargon schreibt Medizinalrat Dr. Werner 1954 ein Gutachten. Der Wortlaut ist derart brutal, dass er hier nicht abgedruckt werden kann.


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Heute erzähle ich die Geschichte der Familie Kaikoni aus Neumünster, insbesondere von Johannes Kaikoni, seiner Frau Bora-Maria Kaikoni, geborene Putzi, und den Kindern Friedrich, Karl, Lilly und Hans. Alle sechs Mitglieder der Familie wurden bei der Deportation aus Neumünster am 16. Mai 1940 ins Generalgouvernement verschleppt.

Johannes Kaikoni, das belegt der Beschluss des SHA (des Kreis-Sonderhilfsausschusses für ehemalige politische Häftlinge) v. 6.2.1950, war von Mai 1940 bis Mai 1944 inhaftiert. Kaikoni wird am 17.12.1899 in Alfhausen, Kreis Bersenbrück als Sohn des aus Lublin stammenden Pferdehändlers Michael Kaikoni und der Mutter Barbara Kaikoni (geb. Kola) aus Neumünster geboren.

Schon früh kleidete der NS-Staat seine antisemitische und rassistische Ideologie in juristische Grundlagen, die sogenannten Nürnberger Rassegesetze. Schon zwei Monate nach ihrer Verkündung im September 1935 wendete sich eine neue Verordnung zum Schutz des deutschen Blutes auch gegen Individuen und Gruppen, die keine Juden waren. 12 Tage später, am 26. November präzisierte das Innenministerium, welche Gruppen damit gemeint sind.

Drei Jahre später wird Johannes Kaikoni die Erteilung eines Wandergewerbescheins untersagt, weil er Z. sei. Seiner späteren Frau Bora-Maria hatte man 1938 ebenfalls den Gewerbeschein entzogen.

Johannes Kaikoni findet trotzdem Arbeit. So kann er vom 28. August 1939 bis 23. Februar 1940 in der Textilindustrie bei Chr. Fr. Köster bei einem Wochenlohn von 30 RM arbeiten. Anschließend ist er noch kurz bei der Stadtgärtnerei beschäftigt.

Am 16. Mai 1940 bricht das Unglück über die Kaikonis herein: Johannes Familie wird zusammen mit Johannes Vater Michael Kaikoni und seiner Schwester Elisabeth Kaikoni und vielen Angehörigen nach Polen verbracht.

Gedenkstätte für Sinti und Roma am Haart 38 (Foto: H. Feilke)

Friedrich Kaikoni, genannt “Soni”, der älteste Sohn, den Johannes Kaikoni in die Ehe mit seiner Frau brachte, berichtete nach dem Krieg, dass er im Mai 1940 zusammen mit seiner Mutter Marie Kaikoni geb. Putzi und seinem Vater Johannes Kaikoni sowie seinen Geschwistern Karl, Hans, Lilly und Elisabeth in Neumünster verhaftet und über ein Sammellager in Hamburg nach Polen gebracht wurde: Belzec. Nach zwei Jahren seien sie nach Krychow verlegt worden.
Die Männer mussten die ganze Zeit über Gräben ausheben. „In Krychow blieben wir so lange, bis der Russe kam.“

Aus einer Notiz des Kriminalsekretärs Thiessen vom 6.5.1946 erfahren wir, was mit dem Besitz der Kaikonis geschah. Der Wohnwagen von Johannes Kaikoni stand auf dem Grundstück des Fuhrunternehmers Ress in der Lindenstraße 30. Nachdem man die Sinti “evakuiert” hatte, so wie sich der Polizist Thiessen ausdrückt, eigneten sich Bürgerinnen und Bürger von Neumünster den Besitz der ehemaligen Nachbarn an.

Auf Anordnung seien die zurückgebliebenen Wohnwagen der Sinti und Roma durch einen Gerichtsvollzieher versteigert worden. Die Ehefrau des Fuhrunternehmers erwarb den Wohnwagen von Johannes Kaikoni für 100,- RM, immerhin mehr als der dreifache Wochenlohn des Neumünsteraners.

Der Erlös der Versteigerung sei auf ein Sonderkonto in Kiel eingezahlt worden. Thiessen weist noch darauf hin, dass der Wohnwagen ja gar nicht fahrbereit und reparaturbedürftig gewesen sei. Später habe in diesem Wohnwagen ein polnisches Ehepaar gewohnt. 1943 sei der Wohnwagen dann durch einen überheizten Ofen ausgebrannt.

Die Frau des Fuhrunternehmers erklärt am 22. Juli 1949 an Eides statt, dass die Familie Kaikoni, welche sich mit ihrem Wohnwagen auf ihrem Grundstück aufhielten, etwa Mitte Mai 1940 von dort durch die Kriminalbeamten Thiessen und Rosenkranz abgeholt wurden, es sei früh morgens gewesen. Im Rahmen der Entschädigungsverfahren, die Johannes Kaikoni nach dem Krieg angestrengt hat, erklärt die Frau dann im März 1954, dass Frau Maria Kaikoni mit ihrer Familie bis zur Verhaftung durch die Gestapo am 16.5.1940 auf ihrem Grundstück, Neumünster, Lindenstraße 30, in ihrem sehr gut eingerichteten Wohnwagen (gummibereift) gewohnt haben. Ebenfalls hätten sich dort Wohnwagen der Anni Putzi, des Franz Mirosch usw. also insgesamt 8 oder 9 Wagen befunden. Diese seien von der N.S.D.A.P. versteigert worden und sie wisse nicht, wer die Wohnwagen gekauft hätte. Diese Aussage steht im krassen Gegensatz zur Aussage von Kriminalsekretär Thiessen.

Johannes Kaikoni forderte seinen Besitz natürlich zurück. Zunächst wird ihm der Kauf eines neuen Wohnwagens gewährt. Eine Rechnung des Handwerkers Christian Jochimsen [7.3.1946] über 7966,50 RM über einen neuen Wohnwagen dokumentiert das. Jetzt geht es aber um die Frage, wer dafür aufkommt. Die Stadt Neumünster möchte, dass das Land den Betrag erstattet. Die Landesverwaltung Amt für Volkswohlfahrt Soz. 14 – Ni./Fi. lehnt die Rückerstattung am 15. Juli 1946 mit einer zutiefst rassistischen Begründung wie folgt ab:

„In diesem Falle hat eine Wiedergutmachung stattgefunden, wie sie selbst langjährig bestraften Überzeugungstätern bisher nicht zuteil geworden ist. Außerdem ist die großzügige Wiedergutmachung an einen Antragsteller erfolgt, der zu einem im allgemeinen als asozial zu bezeichnenden Personenkreis gehört. […] Aus diesen Umständen lehnt das Amt für politische Wiedergutmachung die Erstattung der Bezahlung der Rechnung Jochimsen ab und vertritt den Standpunkt, daß diese Kosten von der Stadtverwaltung Neumünster zu übernehmen sind.“

Johannes Kaikoni erhält seinen Bescheid über eine Haftentschädigung 6 Jahre nach seiner Rückkehr im Jahr 1950. Zu dieser Zeit wohnt er in der Lornsenstraße 1a in seinem Wohnwagen.

Ein Jahr später stirbt Johannes Kaikoni, und zwar am 4.2.1951 in Mönchengladbach (Kamillianerstraße 40/42). Durch die KZ-Haft litt er an Asthma, Pneumotorex, Lungen-Tbc, Herzschwäche und Kreislaufschwäche. Aufgrund dieser anerkannten Verfolgungsschäden ist er letztlich gestorben.

Seine Frau Bora-Maria Kaikoni, die 1902 in Rotterdam geboren wurde, lebt noch bis 1973. Ihr Grab befindet sich auf dem Südfriedhof in Neumünster.

Vater Michael Kaikoni verstirbt im Herbst 1942 im Konzentrationslager Maidanek.

Johannes Schwester Elisabeth Kaikoni überlebt den Holocaust in Polen. Ihr Mann Czugano sei nicht mit nach Deutschland zurückgegangen. Nach ihrer Rückkehr nach Neumünster im Jahre 1957 bekam sie eine Lungenentzündung, die einen Krankenhausaufenthalt notwendig machte. Dazu gesellten sich weitere Krankheiten wie Rheuma. Weil ihr Entschädigungsverfahren abgelehnt wird, wird sie am 23.1.1959 verpflichtet, eine bereits erhaltene Witwenrente in Höhe von 21.784,- DM zurückzuzahlen. Im rassistischen NS-Jargon schreibt Medizinalrat Dr. Werner 1954 ein Gutachten. Der Wortlaut ist derart brutal, dass er hier nicht abgedruckt werden kann.


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