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Neumünster verschärft Corona-Auflagen ab Freitag auch aufgrund krasser Corona-Verstöße

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Dr. Tauras und Dr. Barth während der Pressekonferenz (Foto: FRN Neumünster)

Vor dem Hintergrund eines zu erwartenden 7-Tage-Inzidenz-Werts von über 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner am heutigen Tag erläuterten Oberbürgermeister Dr. Olaf Tauras und die Leitende Amtsärztin Dr. Alexandra Barth heute im Rathaus die aktuelle Lage zur Ausbreitung des Coronavirus in der Stadt Neumünster und entsprechende Maßnahmen. Bei sechs Frauen ist eine Coronavirus-Infektion festgestellt worden. Vier von ihnen haben sich bei bereits infizierten Menschen angesteckt, bei zwei weiteren ist die Ansteckungsquelle unbekannt. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit heute in Neumünster bei 35,8 pro 100.000 Einwohner. Damit gilt ab Freitag eine Maskenpflicht auch in der Öffentlichkeit. Das betrifft die ganze Innenstadt zwischen Bahnhof und Rathaus, sowie den Tungendorfer Wochenmarkt oder den Herbstmarkt auf den Jugendspielplatz. Alle Restaurants und Bars in Neumünster unterliegen ebenfalls einer Sperrung und müssen zudem ab 23 Uhr schließen.

Ende September sprachen wir mit Dr. Alexandra Barth. Sie sagte damals, dass nur ganz wenige Mitarbeiter im Infektionsschutz beschäftigt wären und sich das Gesundheitsamt derzeit im Umbruch befände. Man hätte mit Bundes- und Landesmitteln Verstärkung bekommen und würde sie noch bekommen. Andere Aufgaben des Gesundheitsamts würden dabei liegen bleiben.

Im Interview mit Frau Barth ging es auch um die Ermittlung von Kontaktdaten in gastronomischen Betrieben, die, wie sich jetzt am Beispiel von Köln zeigte, zu Corona-Hotspots entwickeln können. Das Bild bei Gaststätten in Neumünster war im September sehr durchwachsen. Es gäbe Gaststätten, die das vorbildlich machten, und andere, die das vernachlässigen würden, sagte Barth.

Gaststätten seien nicht verpflichtet, Listen ihrer Gäste mit E-Mail und/oder Telefonnummern zu führen, sagte Frau Barth im Interview mit Dirk Ralfs. Der Blick in die Corona-Landesverordnung widerspricht aber dieser Einschätzung. Spätestens in der Gaststätte hat jeder Gast wahrheitsgemäß gemäß § 4 Absatz 2 der Corona-Bekämpfungsverordnung Name, Anschrift und, soweit vorhanden, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse anzugeben, um im Infektionsfall Kontakte nachverfolgen zu können. Der Gastwirt hat dafür das Datum und das Zeitfenster festzuhalten, in dem der jeweilige Gast in der Einrichtung war.

In einem Artikel der Kieler Nachrichten von Thorsten Geil wurde darauf hingewiesen, dass die Ordnungsbehörde der Stadt ihre Kontrollen aufgrund der steigenden Zahlen in Neumünster verstärken würde. Die Stadt hätte Verstöße gegen die Kontaktdatenerhebung und in Einzelfällen gegen die Hygiene- und Abstandsregeln festgestellt.

Wir haben uns in den sozialen Netzwerken umgesehen, wie die Corona-Landesverordnung umgesetzt wird, und erschreckende Bilder aus einer Neumünsteraner Gaststätte gefunden.

Screenshot Facebook

Der Wirt der Gaststätte „Titanic“ in der Wippendorfstraße lud in seinem Profil bei Facebook neben weiteren Corona verharmlosenden und rechtsextremen Beiträgen Bilder von einer Veranstaltung „Frühstücksdart“ am 11. Oktober hoch. Zu sehen sind Gruppen von stehenden Menschen ohne Mund- und Nasenschutz, die einen viel zu geringen oder gar keinen Abstand zueinander halten.

In einem Beitrag schreibt er, dass das Thema Corona „morgen durch wäre, wenn alle ihre Masken wegschmeißen und ohne auf die Straße gehen würden“.

Die Bilder der Dart-Veranstaltung zeigen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den besetzten Stühlen des einen Tisches zu den besetzten Stühlen des nächsten Tisches gar nicht gewährleistet wurde.

Steuerungsmöglichkeiten, die den Begegnungsverkehr zwischen den Gästen vermeiden (insbesondere im Ein- und Ausgangsbereich, auf Fluren, in Toilettenanlagen etc.), sind im „Titanic“-Innenraum nicht zu erkennen.


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Im Interview mit Frau Barth ging es auch um die Ermittlung von Kontaktdaten in gastronomischen Betrieben, die, wie sich jetzt am Beispiel von Köln zeigte, zu Corona-Hotspots entwickeln können. Das Bild bei Gaststätten in Neumünster war im September sehr durchwachsen. Es gäbe Gaststätten, die das vorbildlich machten, und andere, die das vernachlässigen würden, sagte Barth.

Gaststätten seien nicht verpflichtet, Listen ihrer Gäste mit E-Mail und/oder Telefonnummern zu führen, sagte Frau Barth im Interview mit Dirk Ralfs. Der Blick in die Corona-Landesverordnung widerspricht aber dieser Einschätzung. Spätestens in der Gaststätte hat jeder Gast wahrheitsgemäß gemäß § 4 Absatz 2 der Corona-Bekämpfungsverordnung Name, Anschrift und, soweit vorhanden, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse anzugeben, um im Infektionsfall Kontakte nachverfolgen zu können. Der Gastwirt hat dafür das Datum und das Zeitfenster festzuhalten, in dem der jeweilige Gast in der Einrichtung war.

In einem Artikel der Kieler Nachrichten von Thorsten Geil wurde darauf hingewiesen, dass die Ordnungsbehörde der Stadt ihre Kontrollen aufgrund der steigenden Zahlen in Neumünster verstärken würde. Die Stadt hätte Verstöße gegen die Kontaktdatenerhebung und in Einzelfällen gegen die Hygiene- und Abstandsregeln festgestellt.

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In einem Beitrag schreibt er, dass das Thema Corona „morgen durch wäre, wenn alle ihre Masken wegschmeißen und ohne auf die Straße gehen würden“.

Die Bilder der Dart-Veranstaltung zeigen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den besetzten Stühlen des einen Tisches zu den besetzten Stühlen des nächsten Tisches gar nicht gewährleistet wurde.

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