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Rechtsextreme Funker im DARC?

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Symbolbild:
Dennis Skley “!73 29/52” (https://flic.kr/p/cxaQEy), Lizenz: CC BY-ND 2.0

Ein Amateurfunker aus Eckernförde kämpft derzeit gegen Windmühlen bei der Staatsanwaltschaft Kiel. Der 31-jährige Mehmet Trojan, der ursprünglich aus Nordrhein-Westfalen stammt, berichtet von zahlreichen rechtsextremen Vorkommnissen im DARC-Ortsverband Eckernförde. Der DARC ist der Deutsche Amateur-Radio-Club e. V. mit rund 34.000 Mitgliedern und Deutschlands größter Amateurfunkverband. Der Ortsverband, um den es geht, ist mit 62 Mitgliedern laut eigenen Angaben ein relativ kleiner Verband.

Herr Trojan berichtet, dass am Abend des 8. Juni 2019 rechtsextreme Propaganda in Form eines Liedes auf dem VHF-Relais des Amateurfunk mit dem Rufzeichen DB0ZA (Standort Aschberg) zu hören war. Seine eigene Messung habe ergeben, dass es aus genau 180° Süd seines Standortes kam. Den Ort konnte er identifizieren. Auch die Urheber seien ihm bekannt, die nach seiner Aussage bereits als mutmaßliche Urheber einer Bombendrohung am 1. Mai 2019 in der Eckernförder Stadthalle von verschiedenen Funkamateuren verdächtigt und vermutet werden aufgrund der Orte der Aussendungen, dem Motiv und der politischen Motivation. Arne Peters von der Eckernförder Zeitung berichtete über diesen Vorfall.

Ich habe die Funkinhalte überprüft. Festgestellt habe ich rechtsextreme Inhalte, ein Lied zum Aufruf zum Töten von Türken und andere Propagandamittel von verfassungsfeindlichen Organisationen wie “Volkszorn”, einer seit 1998 verbotenen Naziskin-Musikgruppe und ein Hooligan-Lied gegen Türken.

In dem Lied „Türke Türke“ von Böhse Onkelz & Störkraft heißt es:

Steckt sie in den Kerker
oder schickt sie ins KZ,
von mir aus in die Wüste
aber schickt sie endlich weg.
Tötet ihre Kinder,
schändet ihre Fraun,
vernichtet ihre Rasse
und lehrt ihnen das Graun.

Eine Funkaufzeichnung wurde aufgenommen und steht als Beweismittel im Internet.

Am übernächsten Tag hörte Trojan Reden von Adolf Hitler mit “Sieg Heil”-Rufen und das Horst-Wessel-Lied. Auch an diesem Tag wurde gepeilt: Auch an diesem Tag habe Trojan den Aussendungsort peilen können. Adolf Hitler zu Propagandazwecken auszusenden erfüllt den Straftatbestand § 86a Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen aufgrund des Zwecks und unter definitivem Ausschluss von Vorführzwecken.

Besonders im journalistischen Bereich sind Audios, Fotos und Videos sehr wichtig und authentisch. Wir haben das Material von Trojan begutachtet und konnten keine Fälschungen erkennen.

Er hat uns gegenüber mitgeteilt, dass die Bundesnetzagentur sein Peilergebnis bestätigt hat. Wir wollten uns das von der Bundesnetzagentur bestätigen lassen und wissen, ob es diese rechtsextremen Funksendungen noch immer auf dem Aschberg-Relais gibt. Von der Bundesnetzagentur haben wir bis zum 10.9. mittags leider keine Rückmeldung erhalten.

Wir haben auch mit der Staatsanwaltschaft Kiel gesprochen. Alle drei Anzeigen von Amateurfunker Trojan sind eingestellt worden.

Das Verfahren, in dem es um die Aussendung von rechtsextremer Propaganda durch einen THW-Mann ging, sei in Ermangelung eines hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden, da der Beschuldigte den von Trojan behaupteten Tatvorwurf bestritten hat und keine unabhängigen Beweismittel vorgelegen hätten.

Ein Verfahren, wo es laut Geschädigtem um Nötigung, Verleumdung, üble Nachrede und Verletzung des Fernmeldegeheimnisses ging, sei eingestellt worden, da der oder die Täter des zu dem erhobenen Tatvorwurf nicht zu ermitteln war(en).

Auch das Verfahren zum Vorwurf “Morddrohung mit rechtsextremem Hintergrund” gegen einen Herrn L. sei eingestellt worden. Laut Staatsanwalt Kiel soll sich kein Straftatbestand ergeben haben und es wäre die Frage “was denn rechtsextrem sei”.

Ralf Stegner kritisierte vor ein paar Tagen heftig die Staatsanwaltschaft Kiel und warf ihr vor, sie verfolge Ziele, die vom originären Ziel der Strafverfolgung abweichen. Wir wollen uns als Nicht-Juristen nicht anmaßen, Ermittlungsergebnisse infrage zu stellen, aber es bleibt ein fader Beigeschmack, gerade im Hinblick auf die Besetzung des DARC-Vorstands, in dem ein ehemaliges Mitglied der Schill-Partei sitzt, der vor seiner Zeit in der Politik Strafverfolger und Staatsanwalt in Kiel gewesen ist.

Update vom 14.09.2020:

E-Mail der Bundesnetzagentur:

Die Bundesnetzagentur bearbeitet seit vielen Jahren immer wieder Aufträge im Zusammenhang mit dem Aschberg-Relais und dem Kieler-Amateurfunkrelais. Meistens geht es dabei um Aussendungen, die nicht der Amateurfunkverordnung entsprechen, also z.B. mutwillige Störungen. Häufig ist es so, dass die Störungen nicht dauerhaft auftreten, so dass die Bundesnetzagentur nicht immer gewährleisten kann vor Ort zu sein, wenn es Störungen auf den Relais gibt. Es wurden in der Vergangenheit vielfach Außendienste zu unterschiedlichen Zeiten, auch Spätabends und nachts, gefahren. Es konnte jedoch kein Störer ausgepeilt werden, da die Störungen entweder zu kurz auftraten oder gar nicht aufzunehmen waren, wenn wir vor Ort warteten. Für ein gerichtlich verwertbares Verfahren müssen wir die Stationen eigenhändig vollständig auspeilen und den Störbetrieb nachweisen. Dies gelang bisher leider nicht. Sicher ist aktuell nur, dass es mehrere Störer geben muss. Alle Hinweise, denen wir bisher nachgegangen sind, führten zu keinem Ergebnis.

Aus diesem Grund könne die Bundesnetzagentur keinerlei Peilergebnisse oder Verdachtsmomente von Funkamateuren bestätigen. Extremistische und volksverhetzende Aussendungen würde man jedoch priorisiert verfolgen und, sofern Erkenntnisse gewönnen werden können, eng mit den zuständigen Behörden wie dem Verfassungsschutz zusammenarbeiten. Leider hätten auch in diesem Bereich die bisher eingegangenen Meldungen nur selten durch eigene Beobachtungen und leider nie durch eigene Peilungen bestätigt werden können.


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Dennis Skley “!73 29/52” (https://flic.kr/p/cxaQEy), Lizenz: CC BY-ND 2.0

Ein Amateurfunker aus Eckernförde kämpft derzeit gegen Windmühlen bei der Staatsanwaltschaft Kiel. Der 31-jährige Mehmet Trojan, der ursprünglich aus Nordrhein-Westfalen stammt, berichtet von zahlreichen rechtsextremen Vorkommnissen im DARC-Ortsverband Eckernförde. Der DARC ist der Deutsche Amateur-Radio-Club e. V. mit rund 34.000 Mitgliedern und Deutschlands größter Amateurfunkverband. Der Ortsverband, um den es geht, ist mit 62 Mitgliedern laut eigenen Angaben ein relativ kleiner Verband.

Herr Trojan berichtet, dass am Abend des 8. Juni 2019 rechtsextreme Propaganda in Form eines Liedes auf dem VHF-Relais des Amateurfunk mit dem Rufzeichen DB0ZA (Standort Aschberg) zu hören war. Seine eigene Messung habe ergeben, dass es aus genau 180° Süd seines Standortes kam. Den Ort konnte er identifizieren. Auch die Urheber seien ihm bekannt, die nach seiner Aussage bereits als mutmaßliche Urheber einer Bombendrohung am 1. Mai 2019 in der Eckernförder Stadthalle von verschiedenen Funkamateuren verdächtigt und vermutet werden aufgrund der Orte der Aussendungen, dem Motiv und der politischen Motivation. Arne Peters von der Eckernförder Zeitung berichtete über diesen Vorfall.

Ich habe die Funkinhalte überprüft. Festgestellt habe ich rechtsextreme Inhalte, ein Lied zum Aufruf zum Töten von Türken und andere Propagandamittel von verfassungsfeindlichen Organisationen wie “Volkszorn”, einer seit 1998 verbotenen Naziskin-Musikgruppe und ein Hooligan-Lied gegen Türken.

In dem Lied „Türke Türke“ von Böhse Onkelz & Störkraft heißt es:

Steckt sie in den Kerker
oder schickt sie ins KZ,
von mir aus in die Wüste
aber schickt sie endlich weg.
Tötet ihre Kinder,
schändet ihre Fraun,
vernichtet ihre Rasse
und lehrt ihnen das Graun.

Eine Funkaufzeichnung wurde aufgenommen und steht als Beweismittel im Internet.

Am übernächsten Tag hörte Trojan Reden von Adolf Hitler mit “Sieg Heil”-Rufen und das Horst-Wessel-Lied. Auch an diesem Tag wurde gepeilt: Auch an diesem Tag habe Trojan den Aussendungsort peilen können. Adolf Hitler zu Propagandazwecken auszusenden erfüllt den Straftatbestand § 86a Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen aufgrund des Zwecks und unter definitivem Ausschluss von Vorführzwecken.

Besonders im journalistischen Bereich sind Audios, Fotos und Videos sehr wichtig und authentisch. Wir haben das Material von Trojan begutachtet und konnten keine Fälschungen erkennen.

Er hat uns gegenüber mitgeteilt, dass die Bundesnetzagentur sein Peilergebnis bestätigt hat. Wir wollten uns das von der Bundesnetzagentur bestätigen lassen und wissen, ob es diese rechtsextremen Funksendungen noch immer auf dem Aschberg-Relais gibt. Von der Bundesnetzagentur haben wir bis zum 10.9. mittags leider keine Rückmeldung erhalten.

Wir haben auch mit der Staatsanwaltschaft Kiel gesprochen. Alle drei Anzeigen von Amateurfunker Trojan sind eingestellt worden.

Das Verfahren, in dem es um die Aussendung von rechtsextremer Propaganda durch einen THW-Mann ging, sei in Ermangelung eines hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden, da der Beschuldigte den von Trojan behaupteten Tatvorwurf bestritten hat und keine unabhängigen Beweismittel vorgelegen hätten.

Ein Verfahren, wo es laut Geschädigtem um Nötigung, Verleumdung, üble Nachrede und Verletzung des Fernmeldegeheimnisses ging, sei eingestellt worden, da der oder die Täter des zu dem erhobenen Tatvorwurf nicht zu ermitteln war(en).

Auch das Verfahren zum Vorwurf “Morddrohung mit rechtsextremem Hintergrund” gegen einen Herrn L. sei eingestellt worden. Laut Staatsanwalt Kiel soll sich kein Straftatbestand ergeben haben und es wäre die Frage “was denn rechtsextrem sei”.

Ralf Stegner kritisierte vor ein paar Tagen heftig die Staatsanwaltschaft Kiel und warf ihr vor, sie verfolge Ziele, die vom originären Ziel der Strafverfolgung abweichen. Wir wollen uns als Nicht-Juristen nicht anmaßen, Ermittlungsergebnisse infrage zu stellen, aber es bleibt ein fader Beigeschmack, gerade im Hinblick auf die Besetzung des DARC-Vorstands, in dem ein ehemaliges Mitglied der Schill-Partei sitzt, der vor seiner Zeit in der Politik Strafverfolger und Staatsanwalt in Kiel gewesen ist.

Update vom 14.09.2020:

E-Mail der Bundesnetzagentur:

Die Bundesnetzagentur bearbeitet seit vielen Jahren immer wieder Aufträge im Zusammenhang mit dem Aschberg-Relais und dem Kieler-Amateurfunkrelais. Meistens geht es dabei um Aussendungen, die nicht der Amateurfunkverordnung entsprechen, also z.B. mutwillige Störungen. Häufig ist es so, dass die Störungen nicht dauerhaft auftreten, so dass die Bundesnetzagentur nicht immer gewährleisten kann vor Ort zu sein, wenn es Störungen auf den Relais gibt. Es wurden in der Vergangenheit vielfach Außendienste zu unterschiedlichen Zeiten, auch Spätabends und nachts, gefahren. Es konnte jedoch kein Störer ausgepeilt werden, da die Störungen entweder zu kurz auftraten oder gar nicht aufzunehmen waren, wenn wir vor Ort warteten. Für ein gerichtlich verwertbares Verfahren müssen wir die Stationen eigenhändig vollständig auspeilen und den Störbetrieb nachweisen. Dies gelang bisher leider nicht. Sicher ist aktuell nur, dass es mehrere Störer geben muss. Alle Hinweise, denen wir bisher nachgegangen sind, führten zu keinem Ergebnis.

Aus diesem Grund könne die Bundesnetzagentur keinerlei Peilergebnisse oder Verdachtsmomente von Funkamateuren bestätigen. Extremistische und volksverhetzende Aussendungen würde man jedoch priorisiert verfolgen und, sofern Erkenntnisse gewönnen werden können, eng mit den zuständigen Behörden wie dem Verfassungsschutz zusammenarbeiten. Leider hätten auch in diesem Bereich die bisher eingegangenen Meldungen nur selten durch eigene Beobachtungen und leider nie durch eigene Peilungen bestätigt werden können.


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