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#309: Die Freilassung des Tiergartenmörders und das Wahlrechtsurteil

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F.A.Z. Einspruch

Zwischen Russland und dem Westen erfolgte am 1. August der größte Gefangenenaustausch seit Ende des Kalten Krieges. Der sogenannte Tiergartenmörder Wadim Krassikow wurde von der Bundesregierung nach Russland ausgewiesen – obwohl ihn ein deutsches Gericht wegen Mordes an einem Tschetschenen im Berliner Tiergarten zu lebenslanger Haft verurteilt hatte. Wie kann ein verurteilter Verbrecher so einfach freikommen? Das klären wir mit Nina Nestler, Strafrechtsprofessorin an der Universität Bayreuth. Sie kommentiert im Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung jene Norm, die die Bundesregierung für Krassikows Freilassung genutzt hat.

Anschließend sprechen wir mit Matthias Friehe, Qualifikationsprofessor für Staats- und Verwaltungsrecht an der EBS Universität Wiesbaden, über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bundestagswahlrecht. Die Karlsruher Richter haben die von der Ampelkoalition eingeführte Zweitstimmendeckung gebilligt, gleichzeitig aber eine Fünfprozenthürde ohne Grundmandatsklausel für verfassungswidrig erklärt. Bei der kommenden Bundestagswahl wird die Regel, dass eine Partei mit drei gewonnenen Wahlkreisen auch bei weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen in den Bundestag einzieht, deshalb wieder gelten.

Außerdem in der Sendung: Ein „Gerechtes Urteil“ zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand im Zivilprozess – praxisrelevant vor allem für Anwälte und Referendare.

Alle Artikel auf F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruch

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Feedback zum Podcast bitte unter: einspruchpodcast@faz.de

F.A.Z. Einspruch auf Instagram: instagram.com/faz.einspruch

Themen der Sendung:

02:28 Interview mit Prof. Dr. Nina Nester zur Freilassung des Tiergartenmörders

26:15 Interview mir Prof. Dr. Matthias Friehe zum Wahlrechtsurteil des Bundesverfassungsgerichts

56:44 Gerechtes Urteil: Der BGH zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

Wie soll der Bundestag verkleinert werden?

Das Wahlrechtsurteil des Bundesverfassungsgerichts

Gefangenenaustausch: Wie kann ein Mörder freikommen?

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Anschließend sprechen wir mit Matthias Friehe, Qualifikationsprofessor für Staats- und Verwaltungsrecht an der EBS Universität Wiesbaden, über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bundestagswahlrecht. Die Karlsruher Richter haben die von der Ampelkoalition eingeführte Zweitstimmendeckung gebilligt, gleichzeitig aber eine Fünfprozenthürde ohne Grundmandatsklausel für verfassungswidrig erklärt. Bei der kommenden Bundestagswahl wird die Regel, dass eine Partei mit drei gewonnenen Wahlkreisen auch bei weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen in den Bundestag einzieht, deshalb wieder gelten.

Außerdem in der Sendung: Ein „Gerechtes Urteil“ zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand im Zivilprozess – praxisrelevant vor allem für Anwälte und Referendare.

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26:15 Interview mir Prof. Dr. Matthias Friehe zum Wahlrechtsurteil des Bundesverfassungsgerichts

56:44 Gerechtes Urteil: Der BGH zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

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Das Wahlrechtsurteil des Bundesverfassungsgerichts

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