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#257: Wann Google seine Suchergebnisse ändern muss

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F.A.Z. Einspruch

Das höchste deutsche Zivilgericht zog in seiner Entscheidung das „Recht auf Vergessen“ der Datenschutzgrundverordnung heran. Es ist maßgeblich, wenn jemand mit den Suchergebnissen nicht einverstanden ist, die eine Internetsuchmaschine nach der Eingabe des eigenen Namens anzeigt. Im konkreten Fall ging es um zwei Kläger, die sich daran störten, dass eine Google-Suche kritische Artikel über ihre berufliche Tätigkeit und Fotos daraus in der Bildersuche anzeigte. Der Bundesgerichtshof entschied, die Artikel in der Ergebnisliste zu belassen - verpflichtete Google aber, die Ergebnisse der Bildersuche zu verändern. Über die Hintergründe der Entscheidung sprechen wir mit Louisa Specht-Riemenschneider. Sie ist Professorin für Bürgerliches Recht, Informations- und Datenrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und leitet dort die Forschungsstelle für Rechtsfragen neuer Technologien sowie Datenrecht.

Das Bundesverfassungsgericht hat in der vergangenen Woche über die Verfassungsbeschwerde von Ismet H. verhandelt. Der Beschwerdeführer wurde vor Jahrzehnten in einem bundesweit beachteten Strafprozess freigesprochen – könnte jetzt aber wegen neuer Beweise und einer Gesetzesänderung doch noch belangt werden. Er ist der Meinung, dass dies gegen das Doppelbestrafungsverbot des Grundgesetzes verstößt. Wir schauen auf Pro- und Contra-Argumente.

Außerdem in der Sendung: Ein Update zum Andy Warhol Fall aus Folge 230, ein „Gerechtes Urteil“ zur Tübinger Verpackungssteuer und – wie immer in den Folgen mit Patrick Bahners – ein juristischer Literaturtipp.

Sehen Sie hier das gesamte Angebot von F.A.Z. Einspruch – Alles was Recht ist. Und schließen Sie hier ein kostenloses, vierwöchiges Probeabonnement ab.

Feedback zum Podcast bitte unter: einspruchpodcast@faz.de

Themen der Sendung:

00:03:54 Interview mit Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider zum „Recht auf Vergessen“

00:29:52 Mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zum „Fall Möhlmann“

00:43:17 Update zum Warhol-Fall (Folge 230)

01:01:48 „Gerechtes Urteil“ des Bundesverwaltungsgerichts zur Tübinger Verpackungssteuer

01:13:55 Literarisches Interview mit Prof. Dr. Milos Vec zum Werk Jan Schröders

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Das höchste deutsche Zivilgericht zog in seiner Entscheidung das „Recht auf Vergessen“ der Datenschutzgrundverordnung heran. Es ist maßgeblich, wenn jemand mit den Suchergebnissen nicht einverstanden ist, die eine Internetsuchmaschine nach der Eingabe des eigenen Namens anzeigt. Im konkreten Fall ging es um zwei Kläger, die sich daran störten, dass eine Google-Suche kritische Artikel über ihre berufliche Tätigkeit und Fotos daraus in der Bildersuche anzeigte. Der Bundesgerichtshof entschied, die Artikel in der Ergebnisliste zu belassen - verpflichtete Google aber, die Ergebnisse der Bildersuche zu verändern. Über die Hintergründe der Entscheidung sprechen wir mit Louisa Specht-Riemenschneider. Sie ist Professorin für Bürgerliches Recht, Informations- und Datenrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und leitet dort die Forschungsstelle für Rechtsfragen neuer Technologien sowie Datenrecht.

Das Bundesverfassungsgericht hat in der vergangenen Woche über die Verfassungsbeschwerde von Ismet H. verhandelt. Der Beschwerdeführer wurde vor Jahrzehnten in einem bundesweit beachteten Strafprozess freigesprochen – könnte jetzt aber wegen neuer Beweise und einer Gesetzesänderung doch noch belangt werden. Er ist der Meinung, dass dies gegen das Doppelbestrafungsverbot des Grundgesetzes verstößt. Wir schauen auf Pro- und Contra-Argumente.

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00:29:52 Mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zum „Fall Möhlmann“

00:43:17 Update zum Warhol-Fall (Folge 230)

01:01:48 „Gerechtes Urteil“ des Bundesverwaltungsgerichts zur Tübinger Verpackungssteuer

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