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BMF-Schreiben zur Rechnungsberichtigung

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mit RA Dipl.-Fw. Dr. Jochen Tillmanns

Nach deutschem Recht ist das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Regelmäßig versagt die Finanzverwaltung Unternehmen den Vorsteuerabzug, weil Rechnungen der leistenden Unternehmer nicht korrekt ausgestellt wurden. Mit dem BMF-Schreiben vom 18. September 2020 hat die Finanzverwaltung nunmehr nach langer Vorlaufzeit zu Fragen des Vorsteuerabzugs und der Rechnungsberichtigung Stellung bezogen. Doch was sind die Kernaussagen des Schreibens und in welchen Fällen kann allein durch objektive Beweismittel ein Vorsteuerabzug erreicht werden? Wir haben bei RA Dipl.-Fw. Dr. Jochen Tillmanns nachgefragt.

+++ Mehr zu diesem Thema finden Sie hier.

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