98 I Erblich bedingte Irrtümer
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In der aktuellen Folge von Einfall im Recht widmen sich Elisabeth Wondracek und Moritz Hörnig mal wieder einem unserer liebsten Nebengebiete: dem Erbrecht!
In diesem Fall hatte die Klägerin das Erbe ihrer Großmutter in dem Glauben ausgeschlagen, dieses sei überschuldet. Wie sich später herausstellen sollte, lag sie mit dieser Annahme vollkommen falsch, weshalb die Klägerin die Ausschlagung aufgrund ihres Irrtums anfechten möchte. Ist dies einfach so möglich? Welche Voraussetzungen gelten bei der Anfechtung im Erbrecht? Handelt es sich hier nicht vielleicht um einen Motivirrtum und wenn ja, könnte dieser etwa ausnahmsweise beachtlich sein?
All diese Fragen und Besonderheiten der Erbausschlagung werden Euch in der neuesten Folge von Einfall im Recht beantwortet!
Nach dem Urteil: OLG Zweibrücken, 14.08.2024, Az. 8 W 102/23
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