77 I Augen zu beim Karnevalsumzug?
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Für uns Jecken im Rheinland ist der Rosenmontagszug ja eigentlich etwas ganz Tolles. Das galt bestimmt auch für die Klägerin in unserem heutigen Fall. Leider wurde sie dabei von einem geworfenen Schokoriegel am Auge getroffen und verletzt. Daraufhin klagte sie gegen den Karnevalsverein, von dem der Riegel kam. Ob sie Schmerzensgeld wegen der Verletzung verlangen kann, besprechen Anna Kronenberg und Philipp Offergeld in der neuen Folge von Einfall im Recht!
Nach dem Urteil: AG Köln, 7.1.2011, Az. 123 C 254/10
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