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Warum kommen Täter:innen in Deutschland so leicht an K.O.-Tropfen, um Menschen zu betäuben und dann zu vergewaltigen, Nina Fuchs?

 
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Nina Fuchs Nina wurde vor neun Jahren mit K.O.-Tropfen betäubt und dann vergewaltigt. Ihre Geschichte ist auch deshalb so schrecklich, weil es damals sogar Leute gegeben hat, die das mitbekommen, aber nicht eingegriffen haben.

Dabei sind K.O.-Tropfen schon lange kein schrecklicher Einzelfall mehr. Die Polizei warnt eindringlich davor und Hilfsdienste berichten, dass es kein Festival mehr gibt, bei dem nicht mit K.O.-Tropfen betäubte Frauen in das Erste-Hilfe-Zelt gebracht werden.

Nina wollte sich mit dem, was ihr passiert ist, aber nicht abfinden: Sie kämpfte sich bis vor das Bundesverfassungsgericht – denn, obwohl der Täter ein paar Jahre nach der Vergewaltigung überführt wurde, wurde das Verfahren eingestellt. Und außerdem hat sie den Verein KO – Kein Opfer e. V. gegründet, um anderen Betroffenen zu helfen. Sie kämpft damit auch gegen das Gefühl an, das sie hatte, als sie im April 2013 zur Polizei ging: Das Gefühl, dass ihr nicht geglaubt wurde.

Unter den Begriff K.O.-Tropfen fallen in Deutschland eine Reihe von Substanzen, die wichtigsten sind GBL und die verwandte Substanz GHB, auch „Liquid Ecstasy“ genannt. Die rechtliche Situation in Deutschland ist ein wenig paradox: GBL ist als wichtiger Grundstoff für die Chemieindustrie nicht verboten. GHB hingegen ist in Deutschland verboten, es fällt seit 2001 unter das Betäubungsmittelgesetz.

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HILFEANGEBOTE:

Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch
0800 22 55 530 – anonym und kostenfrei
www.hilfe-portal-missbrauch.de/hilfe-telefon

Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch
www.hilfe-portal-missbrauch.de

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
08000 116 016 – anonym und kostenfrei
www.hilfetelefon.de

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Nina Fuchs Nina wurde vor neun Jahren mit K.O.-Tropfen betäubt und dann vergewaltigt. Ihre Geschichte ist auch deshalb so schrecklich, weil es damals sogar Leute gegeben hat, die das mitbekommen, aber nicht eingegriffen haben.

Dabei sind K.O.-Tropfen schon lange kein schrecklicher Einzelfall mehr. Die Polizei warnt eindringlich davor und Hilfsdienste berichten, dass es kein Festival mehr gibt, bei dem nicht mit K.O.-Tropfen betäubte Frauen in das Erste-Hilfe-Zelt gebracht werden.

Nina wollte sich mit dem, was ihr passiert ist, aber nicht abfinden: Sie kämpfte sich bis vor das Bundesverfassungsgericht – denn, obwohl der Täter ein paar Jahre nach der Vergewaltigung überführt wurde, wurde das Verfahren eingestellt. Und außerdem hat sie den Verein KO – Kein Opfer e. V. gegründet, um anderen Betroffenen zu helfen. Sie kämpft damit auch gegen das Gefühl an, das sie hatte, als sie im April 2013 zur Polizei ging: Das Gefühl, dass ihr nicht geglaubt wurde.

Unter den Begriff K.O.-Tropfen fallen in Deutschland eine Reihe von Substanzen, die wichtigsten sind GBL und die verwandte Substanz GHB, auch „Liquid Ecstasy“ genannt. Die rechtliche Situation in Deutschland ist ein wenig paradox: GBL ist als wichtiger Grundstoff für die Chemieindustrie nicht verboten. GHB hingegen ist in Deutschland verboten, es fällt seit 2001 unter das Betäubungsmittelgesetz.

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