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Die Woche #72 – Der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden

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Willkommen zu Folge 72 unseres Podcasts!

Im Gespräch Mit unserem neuen Kollegen Andreas Harms Neues Jahr, neues Glück – und ein neuer Kollege. Die Pfefferminzia-Redaktion hat im Januar nämlich Zuwachs bekommen: Andreas Harms heißt der neue – und ehrlicherweise ist er so neu eigentlich gar nicht. Denn unsere Wege haben sich schon mal gekreuzt, vor nun gut 15 Jahren bei der Fachzeitschrift Das Investment. Schon damals haben wir uns mit Scholle, so sein Spitzname, blendend verstanden. Und nun freuen wir uns sehr, dass er zu unserem Team gehört. Und damit Sie ihn auch ein bisschen kennenlernen, haben wir mit ihm über seine Themenschwerpunkte, die Versicherungsbranche und sein Fazit nach den ersten paar Wochen geplaudert.

**Die News der Woche ** Na, das ist doch mal was. Der frischgebackene Bundesfinanzminister, Christian Lindner, will Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung schon ab 2023 komplett steuerlich absetzbar machen. Entsprechende Äußerungen des FDP-Politikers in einem Interview, hat das Bundesfinanzinisterium nun auf seiner Website bestätigt. Das Ministerium habe sich das Ziel gesetzt, auch für zukünftige Rentenjahrgänge eine „doppelte Besteuerung“ von Renten aus der Basisversorgung zu vermeiden, heißt es dort.

Die jetzigen Regierungsparteien der Ampel hatten sich schon im November des vergangenen Jahres auf eine entsprechende Anpassung geeinigt. So sieht der Koalitionsplan einen Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben bereits ab 2023 vor, statt wie ursprünglich geplant erst ab 2025. Zudem solle der steuerpflichtige Rentenanteil ab 2023 in geringerem Maße steigen als bisher vorgesehen.

Die geplanten Neuregelungen stehen im Zusammenhang mit einem Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Mai des vergangenen Jahres. Darin hatten die Richter festgestellt, dass zwar aktuell keine solche doppelte Besteuerung der Alterseinkünfte vorliegt; künftige Rentenjahrgänge hingegen könnten sehr wohl davon betroffen sein. Mit den nun angekündigten Gesetzesänderungen solle ein Beitrag dazu geleistet werden, dies auch in Zukunft zu verhindern, schreibt das Bundesfinanzministerium.

Jingle Die größte Gefahr für das eigene Geschäft sehen Unternehmen weltweit in Cyber-Gefahren. 44 Prozent der 2.650 im Rahmen des Allianz Risk Barometer befragten Firmenexperten geben das an. Betriebsunterbrechungen fallen mit 42 Prozent auf den zweiten Platz zurück, Naturkatastrophen rücken dagegen mit 25 Prozent von Platz 6 auf Platz 3 vor.

In Deutschland dagegen ist die Angst vor Betriebsunterbrechungen stärker ausgeprägt. Nichts anderes fürchten Unternehmen hierzulande mit 55 Prozent der Nennungen mehr. Auf Platz 2 folgen dann die Cyber-Vorfälle mit 50 Prozent und auf Platz 3 die Naturkatastrophen mit 30 Prozent. Neu in den Top-Ten ist das Risiko eines Produktrückrufes oder Serienfehlers. Die Sorge vor der Covid-19- oder einer anderen Pandemie treibt deutsche Unternehmen dagegen deutlich weniger um als noch 2021.

Dass Cyber-Vorfälle in diesem Jahr so hoch in der Risikoanalyse stehen, liegt daran, dass die Zahl der Ransomware-Angriffe deutlich zugenommen hat. 57 Prozent der Befragten sehen sie als größte Cyber-Bedrohung an. Die jüngsten Angriffe zeigten laut Risikobarometer besorgniserregende Trends, wie sogenannte „doppelte Erpressungstaktiken“, bei denen die Verschlüsselung von Systemen mit Datendiebstahl kombiniert wird. Cyber-Angriffe sind auch die am meisten gefürchtete Ursache für Betriebsunterbrechungen. Naturkatastrophen und Pandemien sind nach Ansicht der Befragten die beiden anderen wichtigen Auslöser dafür.

Beim Thema Klimawandel fürchten die Befragten des Allianz Risikobarometers an erster Stelle klimawandelbedingte Wetterereignisse, die Schäden am Unternehmenseigentum verursachen, gefolgt von den Auswirkungen auf den Betrieb und die Lieferketten. Sie machen sich aber auch Sorgen über die klimafreundliche Neuausrichtung ihrer Unternehmen, die Erfüllung komplexer Vorschriften und Berichtsanforderungen und die Vermeidung potenzieller Klagerisiken, weil sie keine angemessenen Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels ergriffen haben.

„Der Druck auf die Unternehmen, etwas gegen den Klimawandel zu unternehmen, hat im vergangenen Jahr deutlich zugenommen“, stellt auch Line Hestvik, Nachhaltigkeits-Chefin der Allianz SE, fest. „Es gibt einen klaren Trend für Unternehmen, die Treibhausgasemissionen im Betrieb zu reduzieren oder Geschäftsmöglichkeiten für klimafreundliche Technologien und nachhaltige Produkte zu erkunden“, so ihr Fazit.

Jingle Auf der Suche nach einer Dienstleistung spielen Online-Bewertungen für viele Verbraucher eine wichtige Rolle. Kein Wunder, dass sich Anbieter möglichst viele positive Bewertungen wünschen – und Versicherungsmakler bilden da keine Ausnahme. Eine Vermittler-Website, die etwas darstellen möchte, rückt ihre 4,99 Sterne von 5 möglichen – wir überspitzen mal ein wenig – überaus gerne ins Auge des Betrachters.

Doch, Vorsicht! Auch wenn viele Maklerinnen und Makler nicht im Traum darauf kämen, weisen wir an dieser Stelle auf ein aktuelles Urteil hin. Demnach ist es Anbietern verboten, sich Meinungen zu erkaufen – auch nicht mit Gutscheinen.

Was ist geschehen? Ein Unternehmen aus der Baubranche – wir nennen es Firma X – bittet Kunden aktiv darum, eine Bewertung auf Google zu schreiben. Als Belohnung bietet Firma X Amazon-Gutscheine im Wert von 50 Euro oder wahlweise verschiedenen Baumärkten an. Der genaue E-Mail-Text lautet wie folgt: „Google wird von den meisten Menschen auf der Suche nach einem vertrauensvollen Partner für den Hausbau genutzt. Dort möchten wir uns gern so präsentieren und repräsentiert wissen, wie es der Realität entspricht. Und die zeigt, dass der weit überwiegende Teil unserer Bauherren wirklich zufrieden ist mit unserer Leistung und dem neuen Zuhause. Bitte schreiben auch Sie eine Bewertung: Ihre faire und ehrliche Meinung bei Google über uns und unsere Beratungsbüros.“

Und weiter: „Für Ihren Aufwand belohnen wir Sie mit einem Gutschein in Höhe von 50,- Euro. Bewerten Sie jetzt Ihren X-Standort (…) Damit wir den Gutschein korrekt zuordnen und versenden können, senden Sie bitte eine E-Mail mit Ihrer Adresse, Ihrem Google-Namen und einem Screenshot Ihrer abgegebenen Google-Bewertung an: (…). Wir freuen uns auf Ihr Engagement! Ihr X-Team.“

Nun, die Wettbewerbszentrale ist mit diesem Aufruf alles andere als einverstanden – es kommt zum Rechtsstreit. Und die Richter des Landesgerichts Hildesheim geben der Zentrale schließlich Recht. Die E-Mail, mit der Kunden um Abgabe einer Bewertung gebeten würden, sei geeignet, irrezuführen, heißt es. Denn sie ziele letztendlich darauf ab, die angeschriebenen Kunden zur Abgabe einer Empfehlung bei Google zu veranlassen.

Zwar habe das Bauunternehmen ausgeführt, eine faire und ehrliche Bewertung hören zu wollen. Um aber den Gutschein zu erhalten, sei es erforderlich, einen Screenshot der abgegebenen Bewertung zu übersenden. Die ausgelobte Belohnung könne daher dazu führen, dass die Kunden eher positive als negative Bewertungen abgäben, um sicher in den Genuss des Gutscheins zu kommen, so die Richter.

Nach diesen Grundsätzen sei nicht erst die Werbung mit nicht gekennzeichneten bezahlten Empfehlungen verboten, sondern schon die Übersendung der E-Mail, mit der um derartige Bewertungen nachgefragt werde, fasst die Wettbewerbszentrale die Urteilsverkündung auf ihrer Internetseite zusammen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Jingle Mit der Finanzaufsicht Bafin haben sich die Versicherungsvermittler und deren Interessenverbände hierzulande auch schon mal besser verstanden – nicht etwa, weil die Bafin an der Arbeit der Vermittlerschaft viel herumzukritteln hätte, denn das darf sie von Amtswegen gar nicht. Die Kontrolle der Vermittler liegt bekanntlich in den Händen der örtlichen Industrie- und Handelskammern. Doch der Branche ist sauer aufgestoßen, dass die Bafin unter ihrem ehemaligen Chef Felix Hufeld offen damit liebäugelte, nicht nur den Versicherern, sondern auch den hiesigen Finanz- und Versicherungsvermittlern auf die Finger schauen zu dürfen. Als wenig später die Versäumnisse der Behörde im Bilanzskandal von Wirecard ans Licht kamen, war von dem Plan auf einmal keine Rede mehr – auch im Koalitionsvertrag der Ampel findet sich dazu kein Wort.

Allerdings hat die Bafin vor wenigen Tagen auf einem anderen Gebiet für Unruhe in Vermittlerkreisen gesorgt. „Eine große Rolle spielen nach wie vor die Vertriebskosten“, sagte Frank Grund, Chef der Versicherungsaufsicht bei der Bafin, in einem Interview: „Wir werden uns genau anschauen, inwieweit hier die Vorschriften zur Vermeidung von Fehlanreizen eingehalten werden.“ Mit anderen Worten: Die Bafin hat erklärt, in diesem Jahr die Provisionen in der Lebensversicherung genauer unter die Lupe zu nehmen. Der Vermittlerverband BVK hat dieses Ansinnen umgehend als „künstlichen Handlungsdruck“ kritsiert. Wenn Sie nach dieser News dranbleiben, können sie weitere Details darüber hören, wie BVK-Präsident Michael Heinz über die Bafin-Ankündigung denkt.

Aber zurück zum Thema Wirecard: Das Landgericht Frankfurt am Main hat jetzt geurteilt, dass geprellten Aktionären des insolventen Zahlungsdienstleisters kein Schadensersatzanspruch gegenüber der Bafin zusteht. Die Bafin nehme ihre Aufgaben und Befugnisse ausschließlich im öffentlichen Interesse wahr, nicht aber im Interesse einzelner Anleger, heißt es zur Begründung in einer Pressemitteilung. „Eine etwaige Verletzung von Amtspflichten der Bafin kann deswegen nicht zu einer Ersatzpflicht gegenüber einem geschädigten Anleger führen. Es besteht kein sogenannter Drittschutz“, erklärte der Vorsitzende des Landgerichts. Na, immerhin bleibt enttäuschten Anlegern noch die Chance, in Berufung zu gehen.

Das Schwerpunktthema Im Januar: Ausblick Schon mächtig viel los im neuen Jahr. Diesen Eindruck gewinnt man jedenfalls, wenn man dieser Tage den Presse-Bereich des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) aufruft. Bereits vier Mitteilungen hat der BVK bis zum 14. Januar an Journalisten verschickt. Eine davon ist mit einer Frage tituliert: „Fehlanreize im Versicherungsvertrieb?“. Was es damit auf sich hat – und welche anderen Themen den BVK-Präsidenten, Michael Heinz, im neuen Jahr umtreiben, erfahren Sie im nun folgenden Gespräch zu unserem Januar-Schwerpunkt „Ausblick“. Und wie immer ist Heinz mit offenem Visier bei der Sache. Jetzt geht’s los.

So, und damit sind wir mit der ersten Podcast-Folge des Jahres 2022 durch. Wenn Sie noch kein Abo haben, dann können Sie das bei Apple Podcasts, Spotify & Co. nachholen. Und dabei auch gleich eine Bewertung hinterlassen.

Ansonsten hören wir uns am kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt auch in diesem Jahr: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.

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Im Gespräch Mit unserem neuen Kollegen Andreas Harms Neues Jahr, neues Glück – und ein neuer Kollege. Die Pfefferminzia-Redaktion hat im Januar nämlich Zuwachs bekommen: Andreas Harms heißt der neue – und ehrlicherweise ist er so neu eigentlich gar nicht. Denn unsere Wege haben sich schon mal gekreuzt, vor nun gut 15 Jahren bei der Fachzeitschrift Das Investment. Schon damals haben wir uns mit Scholle, so sein Spitzname, blendend verstanden. Und nun freuen wir uns sehr, dass er zu unserem Team gehört. Und damit Sie ihn auch ein bisschen kennenlernen, haben wir mit ihm über seine Themenschwerpunkte, die Versicherungsbranche und sein Fazit nach den ersten paar Wochen geplaudert.

**Die News der Woche ** Na, das ist doch mal was. Der frischgebackene Bundesfinanzminister, Christian Lindner, will Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung schon ab 2023 komplett steuerlich absetzbar machen. Entsprechende Äußerungen des FDP-Politikers in einem Interview, hat das Bundesfinanzinisterium nun auf seiner Website bestätigt. Das Ministerium habe sich das Ziel gesetzt, auch für zukünftige Rentenjahrgänge eine „doppelte Besteuerung“ von Renten aus der Basisversorgung zu vermeiden, heißt es dort.

Die jetzigen Regierungsparteien der Ampel hatten sich schon im November des vergangenen Jahres auf eine entsprechende Anpassung geeinigt. So sieht der Koalitionsplan einen Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben bereits ab 2023 vor, statt wie ursprünglich geplant erst ab 2025. Zudem solle der steuerpflichtige Rentenanteil ab 2023 in geringerem Maße steigen als bisher vorgesehen.

Die geplanten Neuregelungen stehen im Zusammenhang mit einem Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Mai des vergangenen Jahres. Darin hatten die Richter festgestellt, dass zwar aktuell keine solche doppelte Besteuerung der Alterseinkünfte vorliegt; künftige Rentenjahrgänge hingegen könnten sehr wohl davon betroffen sein. Mit den nun angekündigten Gesetzesänderungen solle ein Beitrag dazu geleistet werden, dies auch in Zukunft zu verhindern, schreibt das Bundesfinanzministerium.

Jingle Die größte Gefahr für das eigene Geschäft sehen Unternehmen weltweit in Cyber-Gefahren. 44 Prozent der 2.650 im Rahmen des Allianz Risk Barometer befragten Firmenexperten geben das an. Betriebsunterbrechungen fallen mit 42 Prozent auf den zweiten Platz zurück, Naturkatastrophen rücken dagegen mit 25 Prozent von Platz 6 auf Platz 3 vor.

In Deutschland dagegen ist die Angst vor Betriebsunterbrechungen stärker ausgeprägt. Nichts anderes fürchten Unternehmen hierzulande mit 55 Prozent der Nennungen mehr. Auf Platz 2 folgen dann die Cyber-Vorfälle mit 50 Prozent und auf Platz 3 die Naturkatastrophen mit 30 Prozent. Neu in den Top-Ten ist das Risiko eines Produktrückrufes oder Serienfehlers. Die Sorge vor der Covid-19- oder einer anderen Pandemie treibt deutsche Unternehmen dagegen deutlich weniger um als noch 2021.

Dass Cyber-Vorfälle in diesem Jahr so hoch in der Risikoanalyse stehen, liegt daran, dass die Zahl der Ransomware-Angriffe deutlich zugenommen hat. 57 Prozent der Befragten sehen sie als größte Cyber-Bedrohung an. Die jüngsten Angriffe zeigten laut Risikobarometer besorgniserregende Trends, wie sogenannte „doppelte Erpressungstaktiken“, bei denen die Verschlüsselung von Systemen mit Datendiebstahl kombiniert wird. Cyber-Angriffe sind auch die am meisten gefürchtete Ursache für Betriebsunterbrechungen. Naturkatastrophen und Pandemien sind nach Ansicht der Befragten die beiden anderen wichtigen Auslöser dafür.

Beim Thema Klimawandel fürchten die Befragten des Allianz Risikobarometers an erster Stelle klimawandelbedingte Wetterereignisse, die Schäden am Unternehmenseigentum verursachen, gefolgt von den Auswirkungen auf den Betrieb und die Lieferketten. Sie machen sich aber auch Sorgen über die klimafreundliche Neuausrichtung ihrer Unternehmen, die Erfüllung komplexer Vorschriften und Berichtsanforderungen und die Vermeidung potenzieller Klagerisiken, weil sie keine angemessenen Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels ergriffen haben.

„Der Druck auf die Unternehmen, etwas gegen den Klimawandel zu unternehmen, hat im vergangenen Jahr deutlich zugenommen“, stellt auch Line Hestvik, Nachhaltigkeits-Chefin der Allianz SE, fest. „Es gibt einen klaren Trend für Unternehmen, die Treibhausgasemissionen im Betrieb zu reduzieren oder Geschäftsmöglichkeiten für klimafreundliche Technologien und nachhaltige Produkte zu erkunden“, so ihr Fazit.

Jingle Auf der Suche nach einer Dienstleistung spielen Online-Bewertungen für viele Verbraucher eine wichtige Rolle. Kein Wunder, dass sich Anbieter möglichst viele positive Bewertungen wünschen – und Versicherungsmakler bilden da keine Ausnahme. Eine Vermittler-Website, die etwas darstellen möchte, rückt ihre 4,99 Sterne von 5 möglichen – wir überspitzen mal ein wenig – überaus gerne ins Auge des Betrachters.

Doch, Vorsicht! Auch wenn viele Maklerinnen und Makler nicht im Traum darauf kämen, weisen wir an dieser Stelle auf ein aktuelles Urteil hin. Demnach ist es Anbietern verboten, sich Meinungen zu erkaufen – auch nicht mit Gutscheinen.

Was ist geschehen? Ein Unternehmen aus der Baubranche – wir nennen es Firma X – bittet Kunden aktiv darum, eine Bewertung auf Google zu schreiben. Als Belohnung bietet Firma X Amazon-Gutscheine im Wert von 50 Euro oder wahlweise verschiedenen Baumärkten an. Der genaue E-Mail-Text lautet wie folgt: „Google wird von den meisten Menschen auf der Suche nach einem vertrauensvollen Partner für den Hausbau genutzt. Dort möchten wir uns gern so präsentieren und repräsentiert wissen, wie es der Realität entspricht. Und die zeigt, dass der weit überwiegende Teil unserer Bauherren wirklich zufrieden ist mit unserer Leistung und dem neuen Zuhause. Bitte schreiben auch Sie eine Bewertung: Ihre faire und ehrliche Meinung bei Google über uns und unsere Beratungsbüros.“

Und weiter: „Für Ihren Aufwand belohnen wir Sie mit einem Gutschein in Höhe von 50,- Euro. Bewerten Sie jetzt Ihren X-Standort (…) Damit wir den Gutschein korrekt zuordnen und versenden können, senden Sie bitte eine E-Mail mit Ihrer Adresse, Ihrem Google-Namen und einem Screenshot Ihrer abgegebenen Google-Bewertung an: (…). Wir freuen uns auf Ihr Engagement! Ihr X-Team.“

Nun, die Wettbewerbszentrale ist mit diesem Aufruf alles andere als einverstanden – es kommt zum Rechtsstreit. Und die Richter des Landesgerichts Hildesheim geben der Zentrale schließlich Recht. Die E-Mail, mit der Kunden um Abgabe einer Bewertung gebeten würden, sei geeignet, irrezuführen, heißt es. Denn sie ziele letztendlich darauf ab, die angeschriebenen Kunden zur Abgabe einer Empfehlung bei Google zu veranlassen.

Zwar habe das Bauunternehmen ausgeführt, eine faire und ehrliche Bewertung hören zu wollen. Um aber den Gutschein zu erhalten, sei es erforderlich, einen Screenshot der abgegebenen Bewertung zu übersenden. Die ausgelobte Belohnung könne daher dazu führen, dass die Kunden eher positive als negative Bewertungen abgäben, um sicher in den Genuss des Gutscheins zu kommen, so die Richter.

Nach diesen Grundsätzen sei nicht erst die Werbung mit nicht gekennzeichneten bezahlten Empfehlungen verboten, sondern schon die Übersendung der E-Mail, mit der um derartige Bewertungen nachgefragt werde, fasst die Wettbewerbszentrale die Urteilsverkündung auf ihrer Internetseite zusammen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Jingle Mit der Finanzaufsicht Bafin haben sich die Versicherungsvermittler und deren Interessenverbände hierzulande auch schon mal besser verstanden – nicht etwa, weil die Bafin an der Arbeit der Vermittlerschaft viel herumzukritteln hätte, denn das darf sie von Amtswegen gar nicht. Die Kontrolle der Vermittler liegt bekanntlich in den Händen der örtlichen Industrie- und Handelskammern. Doch der Branche ist sauer aufgestoßen, dass die Bafin unter ihrem ehemaligen Chef Felix Hufeld offen damit liebäugelte, nicht nur den Versicherern, sondern auch den hiesigen Finanz- und Versicherungsvermittlern auf die Finger schauen zu dürfen. Als wenig später die Versäumnisse der Behörde im Bilanzskandal von Wirecard ans Licht kamen, war von dem Plan auf einmal keine Rede mehr – auch im Koalitionsvertrag der Ampel findet sich dazu kein Wort.

Allerdings hat die Bafin vor wenigen Tagen auf einem anderen Gebiet für Unruhe in Vermittlerkreisen gesorgt. „Eine große Rolle spielen nach wie vor die Vertriebskosten“, sagte Frank Grund, Chef der Versicherungsaufsicht bei der Bafin, in einem Interview: „Wir werden uns genau anschauen, inwieweit hier die Vorschriften zur Vermeidung von Fehlanreizen eingehalten werden.“ Mit anderen Worten: Die Bafin hat erklärt, in diesem Jahr die Provisionen in der Lebensversicherung genauer unter die Lupe zu nehmen. Der Vermittlerverband BVK hat dieses Ansinnen umgehend als „künstlichen Handlungsdruck“ kritsiert. Wenn Sie nach dieser News dranbleiben, können sie weitere Details darüber hören, wie BVK-Präsident Michael Heinz über die Bafin-Ankündigung denkt.

Aber zurück zum Thema Wirecard: Das Landgericht Frankfurt am Main hat jetzt geurteilt, dass geprellten Aktionären des insolventen Zahlungsdienstleisters kein Schadensersatzanspruch gegenüber der Bafin zusteht. Die Bafin nehme ihre Aufgaben und Befugnisse ausschließlich im öffentlichen Interesse wahr, nicht aber im Interesse einzelner Anleger, heißt es zur Begründung in einer Pressemitteilung. „Eine etwaige Verletzung von Amtspflichten der Bafin kann deswegen nicht zu einer Ersatzpflicht gegenüber einem geschädigten Anleger führen. Es besteht kein sogenannter Drittschutz“, erklärte der Vorsitzende des Landgerichts. Na, immerhin bleibt enttäuschten Anlegern noch die Chance, in Berufung zu gehen.

Das Schwerpunktthema Im Januar: Ausblick Schon mächtig viel los im neuen Jahr. Diesen Eindruck gewinnt man jedenfalls, wenn man dieser Tage den Presse-Bereich des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) aufruft. Bereits vier Mitteilungen hat der BVK bis zum 14. Januar an Journalisten verschickt. Eine davon ist mit einer Frage tituliert: „Fehlanreize im Versicherungsvertrieb?“. Was es damit auf sich hat – und welche anderen Themen den BVK-Präsidenten, Michael Heinz, im neuen Jahr umtreiben, erfahren Sie im nun folgenden Gespräch zu unserem Januar-Schwerpunkt „Ausblick“. Und wie immer ist Heinz mit offenem Visier bei der Sache. Jetzt geht’s los.

So, und damit sind wir mit der ersten Podcast-Folge des Jahres 2022 durch. Wenn Sie noch kein Abo haben, dann können Sie das bei Apple Podcasts, Spotify & Co. nachholen. Und dabei auch gleich eine Bewertung hinterlassen.

Ansonsten hören wir uns am kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt auch in diesem Jahr: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.

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