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Die Woche #17 – Der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden

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Willkommen zu Folge 17 unseres Podcasts!

Im Gespräch Mit Michael Heinz, BVK

Wenn Michael Heinz einmal in Fahrt ist, möchte man ihn nur ungern bremsen. Doch leider war das in der vergangenen Podcast-Ausgabe nicht zu vermeiden – das Zeitbudget war ausgeschöpft. Doch der Diskussionsstoff ist uns keineswegs ausgegangen. Daher folgt nun Teil 2 des Interviews mit dem Präsidenten des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute – BVK. Darin erklärt Heinz, wie die Vermittlerbranche das Etikett der „Dagegen-Sein-Haltung“ abstreifen kann, um von der Politik wieder stärker als gestalterische Kraft wahrgenommen zu werden. Zudem sagt er uns, ob das Damoklesschwert Provisionsdeckel immer noch über den Vermittlern schwebt – oder ob er die Gefahr gebannt sieht. Wir springen nun direkt rein in die nächste Frage.

Werbung Kennen Sie schon den Maklerimpuls unseres Podcast-Sponsors, der Zurich Gruppe Deutschland? Nein? Was ist das überhaupt? Der Maklerimpuls ist ein Onlineportal, das Zurich im April 2020 aus der Taufe gehoben hat. Was gibt’s da zu sehen? Spannende Infos zu Themen wie Arbeitskraftabsicherung, Altersvorsorge und Privatschutz, die Ihnen Impulse geben sollen. Aber viel wichtiger: Sie als Makler haben hier den direkten Draht zu Zurich. Loben Sie! Kritisieren Sie! Teilen Sie Ihre Idee! Und helfen Sie so dabei, den Zurich Maklerservice zu verbessern. Interessiert? Dann schauen Sie vorbei auf www.maklerweb.de/maklerimpuls. Oder besuchen Sie das Unternehmens-Special Zurich Inside auf pfefferminzia.de/zurich-inside

Die News der Woche, Teil 1 Kündigungswelle in der Betriebsschließungsversicherung

Im derzeit schwelenden Streit um Betriebsschließungsversicherungen geht die Allianz einen, sagen wir, speziellen, Weg. Man unterbreite allen Bestandskunden seit Anfang September ein „Umstellungsangebot“ auf die neue Betriebsschließungsversicherung. Das bestätigte Unternehmenssprecher Christian Weishuber dem Branchenportal „Versicherungswirtschaft Heute“. Der Knackpunkt dabei: Komme es zu keiner Umstellung, würden die Verträge fristgerecht zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt.

Als Begründung für diesen recht drastischen Schritt gibt der Versicherer die „Erfahrungen aus der Corona-Pandemie“ an. Die Versicherung des Corona-Virus in Zeiten der Pandemie sei laut Allianz „risikotechnisch zu fairen Preisen nicht möglich.“ Mit der Neugestaltung schaffe der Versicherer gegenüber seinen Kunden „Rechtssicherheit durch Stärkung von Klarheit und Transparenz insbesondere im Deckungs- und Leistungsumfang“, so der Sprecher gegenüber dem Portal weiter. Man informiere nun „noch klarer als bisher, dass kein Versicherungsschutz für die auslösende Krankheit besteht, solange diese Krankheit von der Weltgesundheitsorganisation als Pandemie geführt wird.“

Pandemien und Epidemien könnten von Einzelversicherern nicht geschultert werden. Der „großflächigen Betroffenheit“ stünden zu niedrige Jahresbeiträge gegenüber. Als Beispiel gibt der Sprecher an, dass der Jahresbeitrag für kleine Gaststätten bei rund 100 Euro liegt. Damit solle eigentlich das Risiko versichert werden, dass ein Betrieb geschlossen werden müsse, um etwa die Ausbreitung von Salmonellen oder Koli-Bakterien in einem Betrieb zu verhindern.

Laut Bericht von „Versicherungswirtschaft Heute“ gehen auch andere Versicherer ähnlich vor. So gab etwa HDI auf Anfrage des Nachrichtenportals an, dass man „bei Kunden, die nach den alten Bedingungen einen BSV-Schaden geltend gemacht haben“ das vertraglich vereinbarte Recht zur Vertragskündigung nach einem Schadenfall in Anspruch nehme. Gleichzeitig würde diesen Kunden ein Angebot zur Fortführung des Vertrags zu neuen Bedingungen gemacht. Sei kein BSV-Schaden gemeldet worden, mache der Versicherer von seinem ordentlichen Kündigungsrecht gebrauch, auch diese Kunden erhielten dann ein Angebot zur Vertragsfortführung unter neuen Bedingungen. R+V und Axa gaben ähnliches gegenüber „Versicherungswirtschaft Heute“ an.

Rechtsanwalt Norman Wirth sagte dem Portal, es hätten nach seiner Kenntnis „alle bisherigen Anbieter von Betriebsschließungsversicherungen die noch bestehenden Alt-Verträge gekündigt.“ Aber jetzt trenne sich die Spreu vom Weizen. „Einige Versicherer, wie die Allianz, haben in den neuen Versicherungsbedingungen sehr weitgehende Ausschlüsse“, sagte er. Da werde bei Covid-19 nur zu 50 Prozent geleistet, Pandemien oder Epidemien seien grundsätzlich ausgeschlossen. Bei HDI dagegen zielte der Leistungsausschluss vor allem auf die Allgemeinverfügung ab, „wie wir es jetzt gerade wieder erleben“, so Wirth. Ansonsten werde grundsätzlich bei den im Infektionsschutzgesetz zum Schadenszeitpunkt genannten Krankheiten geleistet, also auch bei Corona.

Festzuhalten bleibt: Der Job des Versicherungsvermittlers wird angesichts dieser neuen Haken und Ösen in den Versicherungsbedingungen nicht leichter, im Gegenteil. Und ob diese Maßnahme dem Image der Versicherer besonders zuträglich ist, darf auch bezweifelt werden.

Der Rechtstipp Von Stephan Michaelis

Das sogenannte Sachwalterurteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1985 wird als Wiege der Maklerhaftung bezeichnet. Im Rechtstipp der Woche geht der Hamburger Rechtsanwalt Stephan Michaelis auf dieses für Makler so wichtige Urteil ein, erklärt, wie es überhaupt dazu kam, und welche Lehren man bis heute daraus ziehen muss. Weitere Rechtstipps von Stephan Michaelis finden Sie in der kostenlosen Anwendung Appriori.

Die News der Woche, Teil 2 Ein Verbraucherschützer, der überrascht

Verbraucherschützer genießen bei vielen Bundesbürgern einen tadellosen Ruf – Versicherungsvermittler sind da deutlich skeptischer. Letztere unterstellen den „Verbraucheranwälten“ gerne mal Besserwisserei bei gleichzeitiger Wissensferne, Voreingenommenheit und ideologisches Handeln. Philipp Opfermann von der Verbraucherzentrale NRW hat nun gezeigt, dass dieser Vorwurf – sagen wir mal – nicht immer zutreffen muss.

Aber der Reihe nach: „So tricksen Versicherungen im Schadensfall“ titelte das ZDF-Verbrauchermagazin „Volle Kanne“ am 22. Oktober. Um den quotenträchtigen Vorwurf zu untermauern, schildert ein kurzer Film, wie es einer Frau mit ihrer Unfallversicherung ergangen ist. Nach einem schweren Motorradunfall fordert sie eine Leistung vom Versicherer – doch der schaltet erstmal einen Gutachter ein.

Obwohl der Gutachter zu dem Schluss gekommen sei, dass das Bein „zu nichts mehr zu gebrauchen“ sei, wie es im Beitrag heißt, ermittelte der Experte einen Invaliditätsgrad von lediglich 42 Prozent. Die Schädigungen an der Wirbelsäule taxierte der Gutachter auf 10 Prozent, in der Summe ergibt sich also ein Invaliditätsgrad von 52 Prozent. Der vom Opfer eingeschaltete Gutachter kam hingegen zu einem Gesamtschaden von 100 Prozent.

Der Versicherer kommt der Frau schließlich entgegen und erhöht den Invaliditätsgrad auf 64 Prozent. Das Opfer fordert allerdings, dass 100 Prozent anerkannt werden – und hofft so auf 100.000 Euro, die ihr inklusive Zinsen zustünden. Der Ausgang des Falls bleibt im Beitrag offen. Nach Ende des Einspielers will „Volle Kanne“-Moderator Ingo Nommsen in Erfahrung bringen, ob das, was da zu sehen war „gängige Methode“ sei. Er richtet die Frage an Philipp Opfermann, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale NRW. Man ist auf alles vorbereitet. Doch hoppla, Opfermann sagt folgendes:

„Na, Methode/Masche ist vielleicht ein bisschen übertrieben hier. Man muss zwei Sachen ja immer im Hinterkopf behalten. Erstens: Es werden jeden Tag ja auch tausende Schäden ganz normal und zur Zufriedenheit aller reguliert – über den Normalfall reden wir nun eben nicht. Und zweitens: Der Versicherer muss ja auch prüfen – und nur dann Geld auszahlen, wenn es auch tatsächlich berechtigt ist. Nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch im Interesse derer, die ja mit in den Topf einzahlen, aus dem der Schaden dann bezahlt wird.“

Ui. Solch ein Statement hätte zu einem Großteil auch der Pressesprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft abliefern können. Der Verbraucherschützer kriegt aber noch rechtzeitig die von Verbraucherschützern erwartete verbale Kurve, aber immerhin wandert der Fuß nicht mit voller Kraft aufs Gaspedal: So sei der geschilderte Fall kein Einzelfall, fährt Opfermann im ruhigen Ton fort – solche oder ähnliche Schilderungen höre man tatsächlich immer wieder. „Der Versicherer möchte dieses noch haben, möchte jenes haben, da noch was.“ Das Stichwort hier sei „Salamitaktik“, so der Verbraucherschützer. „Der Versicherungsnehmer ist hier natürlich in einer denkbar unglücklichen Situation, in der schwächeren Position. Er ist auf Hilfe, er ist auf Geld angewiesen – und das macht dann mürbe.“

Unser Fazit: Man muss der Argumentation des Verbraucherschützers gar nicht in allen Punkten folgen – und kann trotzdem zu dem Schluss kommen, dass die unaufgeregte, einordnete Haltung Opfermanns, die ohne brachialen Schwarz-Weiß-Sprech auskommt, zur Abwechslung mal ganz wohltuend ist. Für die lauten Töne sind dann halt andere zuständig.

Das Schwerpunktthema Im November: Die Gewerbeversicherung

Biden oder Trump? Ob der künftige US-Präsident der alte bleibt oder ob die fulminate Aufholjagd des demokratischen Herausforders bei der Stimmenauszählung gelingt, können wir zu dieser Stunde, es ist Donnerstag um 12 Uhr, nicht mit Gewissheit sagen. Hans-Georg Jennssen, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverbands Deutscher Versicherungsmakler – BDVM, hatte jedenfalls – wie so viele – mit einem Sieg Bidens gerechnet, wie er uns im Vorgespräch zu dem nun folgenden Interview verriet. Dass das Rennen ums Weiße Haus deutlich enger ausfiel als von vielen Demoskopen erwartet, hat wohl auch damit zu tun, dass Trumps Corona-Krisenmanagement, das bekanntlich scharfe Kritik auf sich zog, bei vielen Wählern gar nicht so negativ ankam. Nun ja, man wird sehen. Tja, und was das Corona-Krisenmanagement der Versicherer hierzulande angeht, so hatte BDVM-Chef Jenssen bereits im Frühjahr seine hanseatische Zurückhaltung zwischenzeitlich zurückgestellt – Stichwort: Ärger um die Betriebsschließungsversicherung. Wie er die rechtlichen Aussichten der BSV-Kunden im zweiten Lockdown beurteilt, was er von den nun vielerorts angedrohten Vertragskündigungen durch die Versicherer hält – und wie die Vorschläge des BDVM zur Neuerfindung der BSV lauten, hat er uns im Gespräch im Rahmen unserers November-Schwerpunkts „die Gewerbeversicherung“ erläutert.

Und damit ist Folge 17 unseres Podcasts im Kasten. Schön, dass Sie dabei waren. Wenn er Ihnen gefallen hat, abonnieren und bewerten Sie ihn gerne auf eine der gängigen Podcast-Plattformen.

Und dann hören wir uns hoffentlich am kommenden Freitag wieder. Bis dahin: Passen Sie auf sich auf, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.

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Im Gespräch Mit Michael Heinz, BVK

Wenn Michael Heinz einmal in Fahrt ist, möchte man ihn nur ungern bremsen. Doch leider war das in der vergangenen Podcast-Ausgabe nicht zu vermeiden – das Zeitbudget war ausgeschöpft. Doch der Diskussionsstoff ist uns keineswegs ausgegangen. Daher folgt nun Teil 2 des Interviews mit dem Präsidenten des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute – BVK. Darin erklärt Heinz, wie die Vermittlerbranche das Etikett der „Dagegen-Sein-Haltung“ abstreifen kann, um von der Politik wieder stärker als gestalterische Kraft wahrgenommen zu werden. Zudem sagt er uns, ob das Damoklesschwert Provisionsdeckel immer noch über den Vermittlern schwebt – oder ob er die Gefahr gebannt sieht. Wir springen nun direkt rein in die nächste Frage.

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Die News der Woche, Teil 1 Kündigungswelle in der Betriebsschließungsversicherung

Im derzeit schwelenden Streit um Betriebsschließungsversicherungen geht die Allianz einen, sagen wir, speziellen, Weg. Man unterbreite allen Bestandskunden seit Anfang September ein „Umstellungsangebot“ auf die neue Betriebsschließungsversicherung. Das bestätigte Unternehmenssprecher Christian Weishuber dem Branchenportal „Versicherungswirtschaft Heute“. Der Knackpunkt dabei: Komme es zu keiner Umstellung, würden die Verträge fristgerecht zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt.

Als Begründung für diesen recht drastischen Schritt gibt der Versicherer die „Erfahrungen aus der Corona-Pandemie“ an. Die Versicherung des Corona-Virus in Zeiten der Pandemie sei laut Allianz „risikotechnisch zu fairen Preisen nicht möglich.“ Mit der Neugestaltung schaffe der Versicherer gegenüber seinen Kunden „Rechtssicherheit durch Stärkung von Klarheit und Transparenz insbesondere im Deckungs- und Leistungsumfang“, so der Sprecher gegenüber dem Portal weiter. Man informiere nun „noch klarer als bisher, dass kein Versicherungsschutz für die auslösende Krankheit besteht, solange diese Krankheit von der Weltgesundheitsorganisation als Pandemie geführt wird.“

Pandemien und Epidemien könnten von Einzelversicherern nicht geschultert werden. Der „großflächigen Betroffenheit“ stünden zu niedrige Jahresbeiträge gegenüber. Als Beispiel gibt der Sprecher an, dass der Jahresbeitrag für kleine Gaststätten bei rund 100 Euro liegt. Damit solle eigentlich das Risiko versichert werden, dass ein Betrieb geschlossen werden müsse, um etwa die Ausbreitung von Salmonellen oder Koli-Bakterien in einem Betrieb zu verhindern.

Laut Bericht von „Versicherungswirtschaft Heute“ gehen auch andere Versicherer ähnlich vor. So gab etwa HDI auf Anfrage des Nachrichtenportals an, dass man „bei Kunden, die nach den alten Bedingungen einen BSV-Schaden geltend gemacht haben“ das vertraglich vereinbarte Recht zur Vertragskündigung nach einem Schadenfall in Anspruch nehme. Gleichzeitig würde diesen Kunden ein Angebot zur Fortführung des Vertrags zu neuen Bedingungen gemacht. Sei kein BSV-Schaden gemeldet worden, mache der Versicherer von seinem ordentlichen Kündigungsrecht gebrauch, auch diese Kunden erhielten dann ein Angebot zur Vertragsfortführung unter neuen Bedingungen. R+V und Axa gaben ähnliches gegenüber „Versicherungswirtschaft Heute“ an.

Rechtsanwalt Norman Wirth sagte dem Portal, es hätten nach seiner Kenntnis „alle bisherigen Anbieter von Betriebsschließungsversicherungen die noch bestehenden Alt-Verträge gekündigt.“ Aber jetzt trenne sich die Spreu vom Weizen. „Einige Versicherer, wie die Allianz, haben in den neuen Versicherungsbedingungen sehr weitgehende Ausschlüsse“, sagte er. Da werde bei Covid-19 nur zu 50 Prozent geleistet, Pandemien oder Epidemien seien grundsätzlich ausgeschlossen. Bei HDI dagegen zielte der Leistungsausschluss vor allem auf die Allgemeinverfügung ab, „wie wir es jetzt gerade wieder erleben“, so Wirth. Ansonsten werde grundsätzlich bei den im Infektionsschutzgesetz zum Schadenszeitpunkt genannten Krankheiten geleistet, also auch bei Corona.

Festzuhalten bleibt: Der Job des Versicherungsvermittlers wird angesichts dieser neuen Haken und Ösen in den Versicherungsbedingungen nicht leichter, im Gegenteil. Und ob diese Maßnahme dem Image der Versicherer besonders zuträglich ist, darf auch bezweifelt werden.

Der Rechtstipp Von Stephan Michaelis

Das sogenannte Sachwalterurteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1985 wird als Wiege der Maklerhaftung bezeichnet. Im Rechtstipp der Woche geht der Hamburger Rechtsanwalt Stephan Michaelis auf dieses für Makler so wichtige Urteil ein, erklärt, wie es überhaupt dazu kam, und welche Lehren man bis heute daraus ziehen muss. Weitere Rechtstipps von Stephan Michaelis finden Sie in der kostenlosen Anwendung Appriori.

Die News der Woche, Teil 2 Ein Verbraucherschützer, der überrascht

Verbraucherschützer genießen bei vielen Bundesbürgern einen tadellosen Ruf – Versicherungsvermittler sind da deutlich skeptischer. Letztere unterstellen den „Verbraucheranwälten“ gerne mal Besserwisserei bei gleichzeitiger Wissensferne, Voreingenommenheit und ideologisches Handeln. Philipp Opfermann von der Verbraucherzentrale NRW hat nun gezeigt, dass dieser Vorwurf – sagen wir mal – nicht immer zutreffen muss.

Aber der Reihe nach: „So tricksen Versicherungen im Schadensfall“ titelte das ZDF-Verbrauchermagazin „Volle Kanne“ am 22. Oktober. Um den quotenträchtigen Vorwurf zu untermauern, schildert ein kurzer Film, wie es einer Frau mit ihrer Unfallversicherung ergangen ist. Nach einem schweren Motorradunfall fordert sie eine Leistung vom Versicherer – doch der schaltet erstmal einen Gutachter ein.

Obwohl der Gutachter zu dem Schluss gekommen sei, dass das Bein „zu nichts mehr zu gebrauchen“ sei, wie es im Beitrag heißt, ermittelte der Experte einen Invaliditätsgrad von lediglich 42 Prozent. Die Schädigungen an der Wirbelsäule taxierte der Gutachter auf 10 Prozent, in der Summe ergibt sich also ein Invaliditätsgrad von 52 Prozent. Der vom Opfer eingeschaltete Gutachter kam hingegen zu einem Gesamtschaden von 100 Prozent.

Der Versicherer kommt der Frau schließlich entgegen und erhöht den Invaliditätsgrad auf 64 Prozent. Das Opfer fordert allerdings, dass 100 Prozent anerkannt werden – und hofft so auf 100.000 Euro, die ihr inklusive Zinsen zustünden. Der Ausgang des Falls bleibt im Beitrag offen. Nach Ende des Einspielers will „Volle Kanne“-Moderator Ingo Nommsen in Erfahrung bringen, ob das, was da zu sehen war „gängige Methode“ sei. Er richtet die Frage an Philipp Opfermann, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale NRW. Man ist auf alles vorbereitet. Doch hoppla, Opfermann sagt folgendes:

„Na, Methode/Masche ist vielleicht ein bisschen übertrieben hier. Man muss zwei Sachen ja immer im Hinterkopf behalten. Erstens: Es werden jeden Tag ja auch tausende Schäden ganz normal und zur Zufriedenheit aller reguliert – über den Normalfall reden wir nun eben nicht. Und zweitens: Der Versicherer muss ja auch prüfen – und nur dann Geld auszahlen, wenn es auch tatsächlich berechtigt ist. Nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch im Interesse derer, die ja mit in den Topf einzahlen, aus dem der Schaden dann bezahlt wird.“

Ui. Solch ein Statement hätte zu einem Großteil auch der Pressesprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft abliefern können. Der Verbraucherschützer kriegt aber noch rechtzeitig die von Verbraucherschützern erwartete verbale Kurve, aber immerhin wandert der Fuß nicht mit voller Kraft aufs Gaspedal: So sei der geschilderte Fall kein Einzelfall, fährt Opfermann im ruhigen Ton fort – solche oder ähnliche Schilderungen höre man tatsächlich immer wieder. „Der Versicherer möchte dieses noch haben, möchte jenes haben, da noch was.“ Das Stichwort hier sei „Salamitaktik“, so der Verbraucherschützer. „Der Versicherungsnehmer ist hier natürlich in einer denkbar unglücklichen Situation, in der schwächeren Position. Er ist auf Hilfe, er ist auf Geld angewiesen – und das macht dann mürbe.“

Unser Fazit: Man muss der Argumentation des Verbraucherschützers gar nicht in allen Punkten folgen – und kann trotzdem zu dem Schluss kommen, dass die unaufgeregte, einordnete Haltung Opfermanns, die ohne brachialen Schwarz-Weiß-Sprech auskommt, zur Abwechslung mal ganz wohltuend ist. Für die lauten Töne sind dann halt andere zuständig.

Das Schwerpunktthema Im November: Die Gewerbeversicherung

Biden oder Trump? Ob der künftige US-Präsident der alte bleibt oder ob die fulminate Aufholjagd des demokratischen Herausforders bei der Stimmenauszählung gelingt, können wir zu dieser Stunde, es ist Donnerstag um 12 Uhr, nicht mit Gewissheit sagen. Hans-Georg Jennssen, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverbands Deutscher Versicherungsmakler – BDVM, hatte jedenfalls – wie so viele – mit einem Sieg Bidens gerechnet, wie er uns im Vorgespräch zu dem nun folgenden Interview verriet. Dass das Rennen ums Weiße Haus deutlich enger ausfiel als von vielen Demoskopen erwartet, hat wohl auch damit zu tun, dass Trumps Corona-Krisenmanagement, das bekanntlich scharfe Kritik auf sich zog, bei vielen Wählern gar nicht so negativ ankam. Nun ja, man wird sehen. Tja, und was das Corona-Krisenmanagement der Versicherer hierzulande angeht, so hatte BDVM-Chef Jenssen bereits im Frühjahr seine hanseatische Zurückhaltung zwischenzeitlich zurückgestellt – Stichwort: Ärger um die Betriebsschließungsversicherung. Wie er die rechtlichen Aussichten der BSV-Kunden im zweiten Lockdown beurteilt, was er von den nun vielerorts angedrohten Vertragskündigungen durch die Versicherer hält – und wie die Vorschläge des BDVM zur Neuerfindung der BSV lauten, hat er uns im Gespräch im Rahmen unserers November-Schwerpunkts „die Gewerbeversicherung“ erläutert.

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