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Die Woche #13 – Der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden

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Willkommen zu Folge 13 unseres Podcasts!

Im Gespräch Mit dem BU-Sachverständigen Bert Heidekamp

Wenn Selbstständige berufsunfähig werden, prüft der Versicherer in der Regel, ob diese ihren Betrieb so umgestalten können, dass sie in der Lage sind, weiterzuarbeiten – und folglich keine Berufsunfähigkeitsrente erhalten. Das führt regelmäßig zu Irritationen bei den Versicherten – und mündet manches mal sogar in einen Rechtsstreit. Wie sich Makler für die rechtlichen Tücken bei sogenannten Umorganisationsklauseln wappnen können, darüber sprach ich mit dem Berliner BU-Sachverständigen Bert Heidekamp.

Werbung Kennen Sie schon den Maklerimpuls unseres Podcast-Sponsors, der Zurich Gruppe Deutschland? Nein? Was ist das überhaupt? Der Maklerimpuls ist ein Onlineportal, das Zurich im April 2020 aus der Taufe gehoben hat. Was gibt’s da zu sehen? Spannende Infos zu Themen wie Arbeitskraftabsicherung, Altersvorsorge und Privatschutz, die Ihnen Impulse geben sollen. Aber viel wichtiger: Sie als Makler haben hier den direkten Draht zu Zurich. Loben Sie! Kritisieren Sie! Teilen Sie Ihre Idee! Und helfen Sie so dabei, den Zurich Maklerservice zu verbessern. Interessiert? Dann schauen Sie vorbei auf www.maklerweb.de/maklerimpuls. Oder besuchen Sie das Unternehmens-Special Zurich Inside auf pfefferminzia.de/zurich-inside

Die News der Woche, Teil 1 Allianz verabschiedet sich von der 100-prozentigen Beitragsgarantie

Dass „Bild“, „Spiegel“, „Focus“ und Co. die strategische Entscheidung eines Versicherungsunternehmens mit „Tabubruch, Paukenschlag oder historischer Zäsur“ kommentieren, passiert nicht besonders häufig. Die Fachpresse ist da nicht ganz so marktschreiersich unterwegs – und schreibt etwas nüchterner von einer „Signalwirkung“ für die gesamte Versicherungsbranche: Hoppla, was ist da passiert?

Nach dem Motto „Allianz, geh‘ du voran“ hat der hiesige Marktführer beschlossen, Neukunden in der Lebensversicherung vom kommenden Jahr an nicht mehr den einhundertprozentigen Erhalt ihrer eingezahlten Beiträge zu garantieren. Nur wo dies gesetzlich verankert ist – wie bei Riester-Verträgen oder der betrieblichen Altersversorgung – bleibt es beim Beitragserhalt im Neugeschäft.

Das Unternehmen begründet den Schritt am Dienstag mit der „anhaltenden Nullzins-Phase“ – und die hat inzwischen auch die Allianz Pensionskasse voll erwischt. Diese wird nämlich ab 2022 vom Münchner Mutterhaus in den Run-off geschickt – sprich sie stellt ihr Neugeschäft ein, was die Allianz mit einer geringen Nachfrage begründet – kein Wunder angesichts einer mageren Gesamtverzinsung von 0,9 Prozent bis 1,2 Prozent auf den Sparanteil, wie Medienberichten zu entnehmen war.

Deutlich mehr Rendite soll es bei den neuen Renten- und Lebensversicherungen der Allianz geben. Der Clou dabei: Neukunden können sich für einen Beitragserhalt von 90, 80 oder 60 Prozent entscheiden. Der Rückbau der teuren Garantien soll zugleich Freiraum schaffen, um das Geld der Kunden auch in riskantere Anlageformen wie Aktien oder Unternehmensanleihen stecken zu können. Die Allianz spricht in ihrer Mitteilung lieber von „chancenorientierten Anlagen“, wodurch sich auch in Zeiten von Null- und Negativzins „attraktive und sichere Lösungen gestalten“ ließen, so der Tenor.

Für Branchenkenner schien dieser Schritt nur noch eine Frage der Zeit zu sein – unter Versicherungsvermittlern hielt sich die Überraschung dann auch in Grenzen. Ein Nutzer unserer Facebook-Seite ahnte trotzdem, dass diese Entscheidung für Kritik sorgen wird: „Trommelartikel von Axel Kleinlein in 3…2…1“, hieß es dort. Und so kam es dann auch: „Die neuen Produkte der Allianz haben zukünftig Garantien, die letztlich Verlust bedeuten“, kommentierte der Chef des Bundes der Versicherten, der einst selbst bei der Allianz tätig war, im „Manager Magazin“. „Die Kundinnen und Kunden dürfen sich nur noch aussuchen, wie hoch der Verlust sein soll“, so Kleinlein weiter – als wäre es schon ausgemacht, dass es an der Börse ein Böses Erwachen für die Sparer geben wird. „Anstatt aber die Kosten zu senken und sich womöglich mit dem Vertrieb anzulegen“, so der BdV-Chef, „wird die Allianz den Kundinnen und Kunden zukünftig also nur noch den Verlust garantieren“. Nun ja, man wird sehen…

Keine Mogeleien bei den Gesundheitsfragen

Versicherungsmakler predigen es seit Jahr und Tag: Wer beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bewusst falsche Angaben zum Gesundheitszustand macht, läuft Gefahr, dass der Versicherer die Leistung verweigert. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat das jüngst noch einmal bekräftigt. Der Versicherer sei berechtigt, im Falle einer Täuschung vom BU-Vertrag zurückzutreten, stellten die Richter in ihrem Beschluss vom 13. August 2020 klar.

Und so lautet die Vorgeschichte: 2011 schließt ein Vater für seine damals 15-jährige Tochter eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Bei der Frage nach Vorerkrankungen im Versicherungsformular verheimlicht der Vater einen wichtigen Punkt: Obwohl seine Tochter bereits seit zwei Jahren an einer Psycho- und Verhaltenstherapie teilnimmt, die unter anderem dazu dient, Entwicklungs- und Essstörungen bei seiner Tochter entgegenzuwirken, verneint er eine diesbezügliche Frage.

Im Juli 2016 will der Vater eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen. Die Begründung: Seine Tochter sei wegen psychischer Beeinträchtigungen nicht in der Lage gewesen, ihre Schulausbildung fortzusetzen oder eine Berufsausbildung zu beginnen. Doch die Versicherung lehnt das ab und tritt vom Vertrag zurück. Sie beruft sich dabei auf eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Vater.

Das Oberlandesgericht Braunschweig bestätigt schließlich ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts Göttingen, dass der Versicherung recht gab. „Der Vater habe sich nicht darauf zurückziehen können, dass einige Störungen seiner Tochter seinerzeit ausgeheilt gewesen seien, denn im Wortlaut des Formulars sei eindeutig nach aufgetretenen Krankheiten in den letzten fünf Jahren gefragt worden“, teilte das Gericht in Braunschweig am 25. September mit.

Für das Oberlandesgericht habe demzufolge auch festgestanden, dass der Vater die Störungen seiner Tochter gekannt habe. Er habe jedenfalls nicht plausibel dargelegt, wie und weshalb es zu den falschen Angaben gekommen sei. Seine Behauptung, ihm sei nur eine Lese- und Rechtschreibschwäche seiner Tochter bekannt gewesen, überzeugte die Richter nicht.

Denn: Ausweislich der Stellungnahme der Therapeutin der Tochter seien auch die Eltern mit in die Behandlung der emotionalen Störung und der Essstörung einbezogen worden, was für eine Aufklärung der Eltern spreche. Weil der Vater erkannt und gebilligt habe, dass die Versicherung den BU-Vertrag nicht oder nur zu anderen Konditionen geschlossen hätte, wenn sie von der Krankheit der Tochter gewusst hätte, sei ihm ein arglistiges Handeln vorzuwerfen. Damit konnte die Versicherung vom Vertrag zurücktreten, so die Richter.

Der Rechtstipp der Woche Mit Stephan Michaelis

Eine umfassende Beratungsdokumentation ist für Vermittler äußert wichtig, wenn es um die Abwehr möglicher Haftungsfragen geht. Dabei reicht es ja sicher, wenn man die Punkte erfüllt, die das Versicherungvertragsgesetz vorschreibt, richtig? Falsch, warnt der Hamburger Rechtsanwalt Stephan Michaelis. In seinem Rechtstipp der Woche geht er auf fünf wichtige Punkte für die Beratungsdokumentation ein, die so nicht im Gesetz stehen – die Gerichte aber von Maklern & Co. verlangen (weitere interessante Rechtstipps von Herrn Michaelis finden Sie in der kostenlosen Anwendung Appriori).

Die News der Woche, Teil 2 Reform des Versicherungssteuerrechts

Ein Bürokratiemonster würde geschaffen! Die Versicherten wären die Dummen! Uiuiui, was sorgt denn da so für Aufregung in der Branche? Es ist das geplante Gesetz zur Modernisierung des Versicherungssteuerrechts. Worum geht es? Normalerweise müssen Versicherer auf alle Schaden- und Unfallversicherungsentgelte 19 Prozent Versicherungssteuer abführen. Ausgenommen hiervon sind aus sozialen Gründen viele Personenversicherungen. Das betrifft zum Beispiel die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, aber auch Kranken- und Pflegeversicherungsverträge. Der Staat belohnt damit indirekt Bürger, die Krankheiten oder eine Berufsunfähigkeit privat absichern und damit im Fall der Fälle der Gemeinschaft nicht zur Last fallen.

Nach dem nun vorliegenden Gesetz-Entwurf des Bundesfinanzministeriums soll diese Steuerfreiheit künftig nur noch dann gelten, wenn zwischen Versicherungsnehmer und mitversicherter Person ein Angehörigenverhältnis besteht, die Leistung also direkt an die versicherte Person oder an deren nahe Angehörige geht. Betroffen von dieser Einschränkung wären zum Beispiel Spielerausfallversicherungen, bei denen ein Fußballverein Geld kassieren würde, wenn ein Spieler berufsunfähig wird. Oder sogenannte Schlüsselkraft- oder Key-Person-Versicherungen, mit denen sich ein Unternehmen gegen den wirtschaftlichen Ausfall einer Führungskraft absichern kann. Solche Policen sollen künftig unter die Versicherungssteuerpflicht fallen. Unterm Strich rechnet das Bundesfinanzministeriums so mit Steuermehreinnahmen von etwa 6 Millionen Euro. Eingeführt werden soll die neue Regelung schon für Vertragsabschlüsse ab dem 1. Juli 2021.

Die Kritik kam prompt – von Versicherern und der Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten. Unisono lehnen sie die Gesetzesnovelle in der jetzigen Form ab. Der Versicherungsnehmer wäre dann künftig praktisch angehalten, dem Versicherer ständig seine privaten Lebensverhältnisse neu offen zu legen, um die Steuerfreiheit aufrechtzuerhalten, schimpfen zum Beispiel die Verbraucherschützer in einer Stellungnahme. Die durch diesen bürokratischen Aufwand ausgelösten Kosten würden dann unmittelbar auf die Kunden abgewälzt, so ihre Befürchtung. „Die Dummen wären wieder einmal die Versicherten, die der Staat für ihre Absicherung mit höheren Prämien bestraft“, ärgert sich Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bunds der Versicherten.

Ähnlich sieht man das auch beim Versicherungsverband GDV. „Aus unserer Sicht ist die geplante Reform ein bürokratisches Monster und damit ein gutes Beispiel, wie Bürokratieabbau nicht funktioniert“, so Volker Landwehr, Leiter der Abteilung Steuern beim GDV, gegenüber dem „Handelsblatt“. Der GDV rechnet mit einem finanziellen Mehraufwand zwischen 130 und 150 Millionen Euro pro Jahr. Neben diesen hohen Kosten bemängelt der Verband auch, dass die neuen Regelungen viel zu unscharf und abstrakt formuliert seien. Das Vorhaben „konterkariert die eigene gesetzgeberische Zielsetzung eines modernen, sozial gerechten Versicherungssteuerrechts“, so das Fazit des Verbands.

Altersvorsorge lieber selbst machen?

Der Satz haut rein: Eine Finanzberatung, „die die Bedürfnisse des Kunden in den Mittelpunkt stellt, findet man nirgends.“ Das sagte unlängst Niels Nauhauser, Abteilungsleiter des Fachbereichs Altersvorsorge, Banken und Kredite bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, in einem Medienbericht. Nach wie vor werde vor allem das verkauft, was viel Provision bringe, so sein Vorwurf. Dabei ist dem Bericht nicht eindeutig zu entnehmen, ob es Nauhauser nur um den Bankvertrieb geht, der zu Beginn des Beitrags erwähnt wird, oder ob seine Kritik auch auf Versicherungsvermittler und -makler zielt.

Doch auch ohne explizite Erwähnung von Maklern zeigt sich, dass Nauhauser die Vermittlung von Finanzprodukten gegen Courtage/Provision für Teufelszeug hält. Seine Kritik stützt der Verbraucherschützer auf ein Beispiel, dass seiner Beratungsstelle vorliegt. Demnach würden fondsgebundene Rentenversicherungen oft als chancenreiche Alternative zur klassischen Versicherung angeboten, obwohl die Renditen hier „oft mager“ ausfielen, wie Nauhauser es formuliert. So habe ein Kunde seit 2004 in seinen Vertrag eingezahlt – die Investitionen seien vorwiegend in Aktienfonds geflossen. Bis August 2020 hätten die Einzahlungen 20.100 Euro erreicht. Der Wert der Fondsanteile habe zu diesem Zeitpunkt indes bei 21.642 Euro gelegen. Nach knapp 16 Jahren habe der Wertzuwachs also nur 1.543 Euro erreicht, was einer Rendite von 1,04 Prozent pro Jahr enspreche. Das bedeute: Mehr als 90 Prozent der Erträge sind laut Nauhauser an den Vermittler und an die Versicherung geflossen.

Die Empfehlung des Verbraucherschützers: „Es bleibt Verbrauchern nichts anderes übrig, als die Dinge selbst in die Hand zu nehmen“, wenn sie solche Fälle umgehen wollten. Dabei sollten Verbraucher darauf verzichten, nur zu einem Anbieter zu gehen, sondern sollten stets mehrere Angebote einholen. Außerdem sei es ratsam, sich gut auf die Gespräche vorzubereiten, den eigenen Finanzbedarf selbst schon zu kennen, Anlageziele und -dauer im Voraus festzulegen sowie das Risiko abzuschätzen, das man eingehen wolle. Ganz wichtig sei es zudem, immer direkt nachzufragen, wenn im Gespräch etwas unklar sei.

Ja, die Idee ist schön. In der Realität wird es aber wohl eher so sein, dass die Verbraucher das unliebsame Thema Altersvorsorge immer weiter vor sich herschieben, bis die Rentenlücke mit normalen Sparbeiträgen kaum noch zu schließen ist. Bei mehreren Häusern anzuklopfen, dürfte dabei wohl auch nur den Wenigsten in den Sinn kommen. Und ob bei der wahrscheinlichsten Alternative dazu – beim Vergleich über Check24, Verivox & Co. also – dann auch immer das passende Produkt für den eigenen Bedarf rauskommt, darf getrost bezweifelt werden.

Das Schwerpunktthema Im Oktober: Die Krankenversicherung

Eine Beratung zur privaten Krankenversicherung ist nicht immer einfach. Denn Vermittler werden oft mit vielen Vorurteilen zum Thema PKV konfrontiert. Dass sie im Alter unbezahlbar werde zum Beispiel. Oder dass sie sich für Familien nicht lohne. Wie Makler diese Hürden im Gespräch umschiffen können, was er vom Trendthema Prävention hält und wie die Chancen auf eine Bürgerversicherung stehen – Stichtwort Bundestagswahl 2021 –erklärt Gesundheitsexperte und Unternehmensberater Hagen Engelhard im Interview.

Damit sind wir am Ende von Folge 13 unseres Podcasts angelangt. Wir hoffen, er hat Ihnen gefallen. Geben Sie uns Feedback unter redaktion@pfefferminzia.de

Ansonsten hören wir uns am kommenden Freitag wieder. Bis dahin: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.

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Im Gespräch Mit dem BU-Sachverständigen Bert Heidekamp

Wenn Selbstständige berufsunfähig werden, prüft der Versicherer in der Regel, ob diese ihren Betrieb so umgestalten können, dass sie in der Lage sind, weiterzuarbeiten – und folglich keine Berufsunfähigkeitsrente erhalten. Das führt regelmäßig zu Irritationen bei den Versicherten – und mündet manches mal sogar in einen Rechtsstreit. Wie sich Makler für die rechtlichen Tücken bei sogenannten Umorganisationsklauseln wappnen können, darüber sprach ich mit dem Berliner BU-Sachverständigen Bert Heidekamp.

Werbung Kennen Sie schon den Maklerimpuls unseres Podcast-Sponsors, der Zurich Gruppe Deutschland? Nein? Was ist das überhaupt? Der Maklerimpuls ist ein Onlineportal, das Zurich im April 2020 aus der Taufe gehoben hat. Was gibt’s da zu sehen? Spannende Infos zu Themen wie Arbeitskraftabsicherung, Altersvorsorge und Privatschutz, die Ihnen Impulse geben sollen. Aber viel wichtiger: Sie als Makler haben hier den direkten Draht zu Zurich. Loben Sie! Kritisieren Sie! Teilen Sie Ihre Idee! Und helfen Sie so dabei, den Zurich Maklerservice zu verbessern. Interessiert? Dann schauen Sie vorbei auf www.maklerweb.de/maklerimpuls. Oder besuchen Sie das Unternehmens-Special Zurich Inside auf pfefferminzia.de/zurich-inside

Die News der Woche, Teil 1 Allianz verabschiedet sich von der 100-prozentigen Beitragsgarantie

Dass „Bild“, „Spiegel“, „Focus“ und Co. die strategische Entscheidung eines Versicherungsunternehmens mit „Tabubruch, Paukenschlag oder historischer Zäsur“ kommentieren, passiert nicht besonders häufig. Die Fachpresse ist da nicht ganz so marktschreiersich unterwegs – und schreibt etwas nüchterner von einer „Signalwirkung“ für die gesamte Versicherungsbranche: Hoppla, was ist da passiert?

Nach dem Motto „Allianz, geh‘ du voran“ hat der hiesige Marktführer beschlossen, Neukunden in der Lebensversicherung vom kommenden Jahr an nicht mehr den einhundertprozentigen Erhalt ihrer eingezahlten Beiträge zu garantieren. Nur wo dies gesetzlich verankert ist – wie bei Riester-Verträgen oder der betrieblichen Altersversorgung – bleibt es beim Beitragserhalt im Neugeschäft.

Das Unternehmen begründet den Schritt am Dienstag mit der „anhaltenden Nullzins-Phase“ – und die hat inzwischen auch die Allianz Pensionskasse voll erwischt. Diese wird nämlich ab 2022 vom Münchner Mutterhaus in den Run-off geschickt – sprich sie stellt ihr Neugeschäft ein, was die Allianz mit einer geringen Nachfrage begründet – kein Wunder angesichts einer mageren Gesamtverzinsung von 0,9 Prozent bis 1,2 Prozent auf den Sparanteil, wie Medienberichten zu entnehmen war.

Deutlich mehr Rendite soll es bei den neuen Renten- und Lebensversicherungen der Allianz geben. Der Clou dabei: Neukunden können sich für einen Beitragserhalt von 90, 80 oder 60 Prozent entscheiden. Der Rückbau der teuren Garantien soll zugleich Freiraum schaffen, um das Geld der Kunden auch in riskantere Anlageformen wie Aktien oder Unternehmensanleihen stecken zu können. Die Allianz spricht in ihrer Mitteilung lieber von „chancenorientierten Anlagen“, wodurch sich auch in Zeiten von Null- und Negativzins „attraktive und sichere Lösungen gestalten“ ließen, so der Tenor.

Für Branchenkenner schien dieser Schritt nur noch eine Frage der Zeit zu sein – unter Versicherungsvermittlern hielt sich die Überraschung dann auch in Grenzen. Ein Nutzer unserer Facebook-Seite ahnte trotzdem, dass diese Entscheidung für Kritik sorgen wird: „Trommelartikel von Axel Kleinlein in 3…2…1“, hieß es dort. Und so kam es dann auch: „Die neuen Produkte der Allianz haben zukünftig Garantien, die letztlich Verlust bedeuten“, kommentierte der Chef des Bundes der Versicherten, der einst selbst bei der Allianz tätig war, im „Manager Magazin“. „Die Kundinnen und Kunden dürfen sich nur noch aussuchen, wie hoch der Verlust sein soll“, so Kleinlein weiter – als wäre es schon ausgemacht, dass es an der Börse ein Böses Erwachen für die Sparer geben wird. „Anstatt aber die Kosten zu senken und sich womöglich mit dem Vertrieb anzulegen“, so der BdV-Chef, „wird die Allianz den Kundinnen und Kunden zukünftig also nur noch den Verlust garantieren“. Nun ja, man wird sehen…

Keine Mogeleien bei den Gesundheitsfragen

Versicherungsmakler predigen es seit Jahr und Tag: Wer beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bewusst falsche Angaben zum Gesundheitszustand macht, läuft Gefahr, dass der Versicherer die Leistung verweigert. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat das jüngst noch einmal bekräftigt. Der Versicherer sei berechtigt, im Falle einer Täuschung vom BU-Vertrag zurückzutreten, stellten die Richter in ihrem Beschluss vom 13. August 2020 klar.

Und so lautet die Vorgeschichte: 2011 schließt ein Vater für seine damals 15-jährige Tochter eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Bei der Frage nach Vorerkrankungen im Versicherungsformular verheimlicht der Vater einen wichtigen Punkt: Obwohl seine Tochter bereits seit zwei Jahren an einer Psycho- und Verhaltenstherapie teilnimmt, die unter anderem dazu dient, Entwicklungs- und Essstörungen bei seiner Tochter entgegenzuwirken, verneint er eine diesbezügliche Frage.

Im Juli 2016 will der Vater eine Versicherungsleistung in Anspruch nehmen. Die Begründung: Seine Tochter sei wegen psychischer Beeinträchtigungen nicht in der Lage gewesen, ihre Schulausbildung fortzusetzen oder eine Berufsausbildung zu beginnen. Doch die Versicherung lehnt das ab und tritt vom Vertrag zurück. Sie beruft sich dabei auf eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Vater.

Das Oberlandesgericht Braunschweig bestätigt schließlich ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts Göttingen, dass der Versicherung recht gab. „Der Vater habe sich nicht darauf zurückziehen können, dass einige Störungen seiner Tochter seinerzeit ausgeheilt gewesen seien, denn im Wortlaut des Formulars sei eindeutig nach aufgetretenen Krankheiten in den letzten fünf Jahren gefragt worden“, teilte das Gericht in Braunschweig am 25. September mit.

Für das Oberlandesgericht habe demzufolge auch festgestanden, dass der Vater die Störungen seiner Tochter gekannt habe. Er habe jedenfalls nicht plausibel dargelegt, wie und weshalb es zu den falschen Angaben gekommen sei. Seine Behauptung, ihm sei nur eine Lese- und Rechtschreibschwäche seiner Tochter bekannt gewesen, überzeugte die Richter nicht.

Denn: Ausweislich der Stellungnahme der Therapeutin der Tochter seien auch die Eltern mit in die Behandlung der emotionalen Störung und der Essstörung einbezogen worden, was für eine Aufklärung der Eltern spreche. Weil der Vater erkannt und gebilligt habe, dass die Versicherung den BU-Vertrag nicht oder nur zu anderen Konditionen geschlossen hätte, wenn sie von der Krankheit der Tochter gewusst hätte, sei ihm ein arglistiges Handeln vorzuwerfen. Damit konnte die Versicherung vom Vertrag zurücktreten, so die Richter.

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Eine umfassende Beratungsdokumentation ist für Vermittler äußert wichtig, wenn es um die Abwehr möglicher Haftungsfragen geht. Dabei reicht es ja sicher, wenn man die Punkte erfüllt, die das Versicherungvertragsgesetz vorschreibt, richtig? Falsch, warnt der Hamburger Rechtsanwalt Stephan Michaelis. In seinem Rechtstipp der Woche geht er auf fünf wichtige Punkte für die Beratungsdokumentation ein, die so nicht im Gesetz stehen – die Gerichte aber von Maklern & Co. verlangen (weitere interessante Rechtstipps von Herrn Michaelis finden Sie in der kostenlosen Anwendung Appriori).

Die News der Woche, Teil 2 Reform des Versicherungssteuerrechts

Ein Bürokratiemonster würde geschaffen! Die Versicherten wären die Dummen! Uiuiui, was sorgt denn da so für Aufregung in der Branche? Es ist das geplante Gesetz zur Modernisierung des Versicherungssteuerrechts. Worum geht es? Normalerweise müssen Versicherer auf alle Schaden- und Unfallversicherungsentgelte 19 Prozent Versicherungssteuer abführen. Ausgenommen hiervon sind aus sozialen Gründen viele Personenversicherungen. Das betrifft zum Beispiel die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, aber auch Kranken- und Pflegeversicherungsverträge. Der Staat belohnt damit indirekt Bürger, die Krankheiten oder eine Berufsunfähigkeit privat absichern und damit im Fall der Fälle der Gemeinschaft nicht zur Last fallen.

Nach dem nun vorliegenden Gesetz-Entwurf des Bundesfinanzministeriums soll diese Steuerfreiheit künftig nur noch dann gelten, wenn zwischen Versicherungsnehmer und mitversicherter Person ein Angehörigenverhältnis besteht, die Leistung also direkt an die versicherte Person oder an deren nahe Angehörige geht. Betroffen von dieser Einschränkung wären zum Beispiel Spielerausfallversicherungen, bei denen ein Fußballverein Geld kassieren würde, wenn ein Spieler berufsunfähig wird. Oder sogenannte Schlüsselkraft- oder Key-Person-Versicherungen, mit denen sich ein Unternehmen gegen den wirtschaftlichen Ausfall einer Führungskraft absichern kann. Solche Policen sollen künftig unter die Versicherungssteuerpflicht fallen. Unterm Strich rechnet das Bundesfinanzministeriums so mit Steuermehreinnahmen von etwa 6 Millionen Euro. Eingeführt werden soll die neue Regelung schon für Vertragsabschlüsse ab dem 1. Juli 2021.

Die Kritik kam prompt – von Versicherern und der Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten. Unisono lehnen sie die Gesetzesnovelle in der jetzigen Form ab. Der Versicherungsnehmer wäre dann künftig praktisch angehalten, dem Versicherer ständig seine privaten Lebensverhältnisse neu offen zu legen, um die Steuerfreiheit aufrechtzuerhalten, schimpfen zum Beispiel die Verbraucherschützer in einer Stellungnahme. Die durch diesen bürokratischen Aufwand ausgelösten Kosten würden dann unmittelbar auf die Kunden abgewälzt, so ihre Befürchtung. „Die Dummen wären wieder einmal die Versicherten, die der Staat für ihre Absicherung mit höheren Prämien bestraft“, ärgert sich Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bunds der Versicherten.

Ähnlich sieht man das auch beim Versicherungsverband GDV. „Aus unserer Sicht ist die geplante Reform ein bürokratisches Monster und damit ein gutes Beispiel, wie Bürokratieabbau nicht funktioniert“, so Volker Landwehr, Leiter der Abteilung Steuern beim GDV, gegenüber dem „Handelsblatt“. Der GDV rechnet mit einem finanziellen Mehraufwand zwischen 130 und 150 Millionen Euro pro Jahr. Neben diesen hohen Kosten bemängelt der Verband auch, dass die neuen Regelungen viel zu unscharf und abstrakt formuliert seien. Das Vorhaben „konterkariert die eigene gesetzgeberische Zielsetzung eines modernen, sozial gerechten Versicherungssteuerrechts“, so das Fazit des Verbands.

Altersvorsorge lieber selbst machen?

Der Satz haut rein: Eine Finanzberatung, „die die Bedürfnisse des Kunden in den Mittelpunkt stellt, findet man nirgends.“ Das sagte unlängst Niels Nauhauser, Abteilungsleiter des Fachbereichs Altersvorsorge, Banken und Kredite bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, in einem Medienbericht. Nach wie vor werde vor allem das verkauft, was viel Provision bringe, so sein Vorwurf. Dabei ist dem Bericht nicht eindeutig zu entnehmen, ob es Nauhauser nur um den Bankvertrieb geht, der zu Beginn des Beitrags erwähnt wird, oder ob seine Kritik auch auf Versicherungsvermittler und -makler zielt.

Doch auch ohne explizite Erwähnung von Maklern zeigt sich, dass Nauhauser die Vermittlung von Finanzprodukten gegen Courtage/Provision für Teufelszeug hält. Seine Kritik stützt der Verbraucherschützer auf ein Beispiel, dass seiner Beratungsstelle vorliegt. Demnach würden fondsgebundene Rentenversicherungen oft als chancenreiche Alternative zur klassischen Versicherung angeboten, obwohl die Renditen hier „oft mager“ ausfielen, wie Nauhauser es formuliert. So habe ein Kunde seit 2004 in seinen Vertrag eingezahlt – die Investitionen seien vorwiegend in Aktienfonds geflossen. Bis August 2020 hätten die Einzahlungen 20.100 Euro erreicht. Der Wert der Fondsanteile habe zu diesem Zeitpunkt indes bei 21.642 Euro gelegen. Nach knapp 16 Jahren habe der Wertzuwachs also nur 1.543 Euro erreicht, was einer Rendite von 1,04 Prozent pro Jahr enspreche. Das bedeute: Mehr als 90 Prozent der Erträge sind laut Nauhauser an den Vermittler und an die Versicherung geflossen.

Die Empfehlung des Verbraucherschützers: „Es bleibt Verbrauchern nichts anderes übrig, als die Dinge selbst in die Hand zu nehmen“, wenn sie solche Fälle umgehen wollten. Dabei sollten Verbraucher darauf verzichten, nur zu einem Anbieter zu gehen, sondern sollten stets mehrere Angebote einholen. Außerdem sei es ratsam, sich gut auf die Gespräche vorzubereiten, den eigenen Finanzbedarf selbst schon zu kennen, Anlageziele und -dauer im Voraus festzulegen sowie das Risiko abzuschätzen, das man eingehen wolle. Ganz wichtig sei es zudem, immer direkt nachzufragen, wenn im Gespräch etwas unklar sei.

Ja, die Idee ist schön. In der Realität wird es aber wohl eher so sein, dass die Verbraucher das unliebsame Thema Altersvorsorge immer weiter vor sich herschieben, bis die Rentenlücke mit normalen Sparbeiträgen kaum noch zu schließen ist. Bei mehreren Häusern anzuklopfen, dürfte dabei wohl auch nur den Wenigsten in den Sinn kommen. Und ob bei der wahrscheinlichsten Alternative dazu – beim Vergleich über Check24, Verivox & Co. also – dann auch immer das passende Produkt für den eigenen Bedarf rauskommt, darf getrost bezweifelt werden.

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Damit sind wir am Ende von Folge 13 unseres Podcasts angelangt. Wir hoffen, er hat Ihnen gefallen. Geben Sie uns Feedback unter redaktion@pfefferminzia.de

Ansonsten hören wir uns am kommenden Freitag wieder. Bis dahin: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.

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