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Die Woche #126 – Der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden

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Willkommen zu Folge 126 unseres Podcasts!

Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 126 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 10. März 2023.

Und diese Themen haben wir heute für Sie: • Wir sprachen mit Wirtschaftswissenschaftler Bernd Raffelhüschen über seine umstrittenen Reformvorschläge für die gesetzliche Krankenversicherung. • In den News der Woche will das IVFP viele alte Zöpfe in der Altersvorsorge abschneiden, ein Urteil stellt klar, dass Poolmakler nicht rentenversicherungspflichtig sind, die hohe Inflation hält die Bürger weiter in Atem. Und Leitungswasserschäden hauen bei den Versicherern mächtig ins Kontor. • Und für unser Schwerpunktthema für den Monat März, „Arbeitskraftabsicherung“, unterhalten wir uns mit Christian Schwalb, Geschäftsführer von BSC – Die Finanzberater, über 20 Jahre BSC und die Entwicklung der biometrischen Absicherung in dieser Zeit.

Im Gespräch Mit Wirtschaftswissenschaftler Bernd Raffelhüschen Puh, diese Forderungen haben es in sich. Wirtschaftswissenschaftler Bernd Raffelhüschen hat Vorschläge gemacht, wie man die gesetzliche Krankenversicherung retten kann. Die hat momentan ja derbe finanzielle Probleme, wie wir alle wissen – und vielleicht auch auf der Gehaltsabrechnung gesehen haben. Denn die Beiträge sind für viele Krankenversicherte weiter gestiegen. Und das wird auch munter so weiter gehen, ist Raffelhüschen überzeugt, wenn man sich nicht traut, das System zu verändern. Was ihm vorschwebt, erklärt er jetzt im Interview mit unserer Kollegin Karen Schmidt.

**Die News der Woche ** Die „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ brütet gerade darüber, wie man das deutsche Rentensystem erneuern könnte. Jetzt steigt das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) in die Diskussion mit ein und gibt ein Konzeptpapier heraus. Es ist allerdings komplex, weshalb wir hier nur einige bemerkenswerte Highlights aufzählen.

Die Riester-Rente will das Institut in eine „Zulagenrente“ umwandeln. Die Bruttobeitragsgarantie wird gestrichen. Das Garantieniveau könnte zum Beispiel auf 50 Prozent sinken, die konkrete Höhe soll frei wählbar sein. Die gezahlte Rente im Alter steuerfrei bleiben.

Und jetzt kommt’s: Jeder unter dem durchschnittlichen deutschen Bruttoeinkommen (zurzeit 43.142 Euro im Jahr) bekommt analog zum Riester-System Grund- und Kinderzulagen. Allerdings: Sogar, wenn er keinen einzigen Euro selbst einzahlt – was nicht weniger als eine Revolution wäre. Denn damit könnten sogar Menschen vorsorgen, die kein Geld dafür übrig haben. Der Mindesteigenbeitrag soll ebenso wie der Maximalbetrag wegfallen – damit muss man beides aber auch nicht mehr prüfen. Und sollte mal jemand in einem Jahr über dem Durchschnitt verdienen, bekommt er einfach keine Zulage – und das war’s.

Und damit die Menschen freiwillig noch mehr Geld in diese Zulagenrente stecken, soll der Staat auf jeden Euro zusätzlich 50 Cent Förderung packen. Natürlich braucht man für so etwas eine Obergrenze.

Die private Vorsorge will das IVFP viel flexibler gestalten. Zum Rentenstart werden dem Guthaben also monatliche Beträge entnommen, ohne dass sich der Neurentner schon auf die lebenslange Rente festnageln lassen muss. Später kann er sich dann endgültig festlegen. Zum Beispiel mit 85 Jahren, heißt es im Papier.

Die Auszahlraten bis dahin sollen bis zu einem gewissen Betrag steuerfrei sein, das könnten zum Beispiel 3 Prozent des Guthabens pro Jahr über einen Zeitraum von 20 Jahren sein. Angenehmer Nebeneffekt: Das senkt die Gefahr, dass die Neurentner das Guthaben gleich am Anfang ihres Ruhestands verbrauchen.

Die Vorschläge sollen übrigens gleichermaßen für private Rentenversicherungen und als Altersvorsorge eingestufte Fondsspardepots gelten. Damit könnte man laut IVFP für solche Depots auch die bestehenden steuerlichen Regeln für Lebens- und Rentenversicherungen übernehmen, sprich: das Halbeinkünfteverfahren. Ganz abgesehen davon soll es aber möglich sein, wie gehabt bei den bekannten steuerlichen Regeln zu Beginn gleich das komplette Geld oder die lebenslange Rente zu nehmen.

Jingle Ist ein Versicherungsmakler rentenversicherungspflichtig, nur weil er den Großteil seiner Verträge über einen einzigen Maklerpool abwickelt? Davon war jedenfalls die Deutsche Rentenversicherung (DRV) überzeugt – und sendete einem Makler einen entsprechenden Bescheid zu. Die Begründung für die Rentenversicherungspflicht: Der Makler beschäftigte im Rahmen seiner selbständigen Tätigkeit keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer und war auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig.

Doch das wollte der Makler nicht hinnehmen und klagte gegen die DRV. Mit Erfolg. Das Sozialgericht Lüneburg urteilte am 2. November 2022 rechtskräftig, dass die Zusammenarbeit mit einem Maklerpool für einen Versicherungsmakler ausdrücklich nicht zur Rentenversicherungspflicht führt.

Das Urteil stelle richtigerweise klar, dass die vom Makler geworbenen Kunden und nicht der Maklerpool als seine Auftraggeber anzusehen sind, begrüßte Norman Wirth den Richterspruch. Weiter erklärte der geschäftsführende Vorstand des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW: „Immer wieder sehen wir Versuche, die Zusammenarbeit mit Maklerpools und Verbünden schlecht zu reden. Von der Gefahr einer angeblichen Abhängigkeit ist da unter anderem regelmäßig die Rede. Dem stehen nun neben den klar objektiven Argumenten auch eindeutige, gegenteilige Worte einer Gerichtsentscheidung entgegen.“

Nun ja, wer will, kann in diesen Worten einen kleinen Seitenhieb gegen den Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute, BVK, herauslesen. Hintergrund: Mittels einer Studie hatte der BVK unlängst untersuchen lassen, wie sich Kooperationen von Versicherungsmaklern mit Pools auswirken. Demnach zeige die Studie, „dass Makler nicht immer ein hinreichendes Bewusstsein für die Risiken der Abhängigkeit von Dienstleistern haben“, so BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer.

Norman Wirth betont hingegen anlässlich des aktuellen Urteils, dass Pools und Verbünde „ein Garant für die Unabhängigkeit der kooperierenden Maklerinnen und Makler“ seien. Mit solchen Dienstleistern sei die Arbeit gerade von vielen Einzelkämpferinnen und -kämpfern und von kleineren, mittelständischen Unternehmen in der Branche noch händelbar, führte der AfW-Vorstand aus. Denn mit Unterstützung der Pools und Verbünde könnten Makler „ihre Tätigkeit fortführen und sich stärker auf das Kerngeschäft der Beratung und Vermittlung konzentrieren“, so Wirth.

Jingle Die hohe Inflation ist für fast alle Menschen in Deutschland spürbar. Dennoch sind viele Menschen optimistisch, die persönlichen Auswirkungen der Inflation durch eigenverantwortliches Handeln abzumildern – so vor allem die jungen Menschen zwischen 18 und 24 Jahren. Zu diesem Fazit kommt eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsunternehmens Yougov im Auftrag des Finanzdienstleiters Swiss Life Select.

Demnach bereitet die Inflation in Deutschland 77 Prozent der Befragten Sorge. Am ehesten verzichten die Menschen gegenwärtig auf Luxusgüter, um die Effekte der Inflation auszugleichen (49 Prozent). Dahinter folgen Konsumgüter wie neue Kleidung (49 Prozent), Freizeitgestaltung (48 Prozent) und Urlaube (47 Prozent). An der Vorsorge knapsen hingegen lediglich 13 Prozent.

Jingle Wenn Leitungswasser durch ein Leck in Haus oder Wohnung dringt, ist der Schaden in der Regel sehr groß – und damit teuer. Dieses Fazit zieht die R+V Versicherung auf Basis einer internen Datenanalyse in der Wohngebäudeversicherung. „Unsere Versicherten haben uns vergangenes Jahr fast 50.000 Leitungswasserschäden gemeldet“, berichtet R+V-Schadenexperte Božo Bilić.

Ausgetretenes Leitungswasser ist damit für jeden dritten Schaden im Haus verantwortlich. Die Folgen sind meist besonders teuer: So machen Leitungswasserschäden bei der R+V die Hälfte der Ausgaben in der Wohngebäudeversicherung aus. „Damit kosten sie so viel wie die Folgen von Sturm, Feuer und Glasbruch zusammen“, sagt Bilić.

Lange verborgene Schäden haben meist gravierende Folgen. „Manchmal müssen Wände durch Profis getrocknet oder erneuert werden. In anderen Fällen quillt der Boden auf oder das Badezimmer muss neu gekachelt werden“, erläutern die Versicherungsexperten der R+V. Wenn Teile der Wohnung oder des Gebäudes während der Arbeiten nicht nutzbar seien, so sei dies für die Betroffenen eine belastende Situation, sagt Bilić. Wenn sich auf den nassen Wänden auch noch Schimmel zu bilden droht, könne das sogar die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner beeinträchtigen.

Doch wie kann man sich gegen solch ein Szenario wappnen? Die Experten der R+V setzen ganz klar auf technische Hilfe: „Wenn Leitungswasserschäden früh entdeckt werden, lässt sich der Schaden oft begrenzen. Dabei helfen Leckage-Schutzsysteme“, weiß Bilić. Entsprechende Warnmelder würden dazu im Wasserzuleitungsrohr installiert. Diese reagieren im Ernstfall auf einen Druckverlust und sperren dann automatisch die Leitung. Dadurch verhindert das System, dass noch mehr Wasser ins Gebäude dringt. Auch kleine Lecks bemerke das System sofort, versichern die Fachleute.

Bei der R+V ist man von diesem Ansatz so überzeugt, dass Kunden, die ein Leckage-Schutzsystem einbauen, einen Preisnachlass von immerhin 10 Prozent auf die Leitungswasserprämie in der Wohngebäudeversicherung erhalten. Das war jetzt aber keine Werbung, sondern ein Beispiel dafür, dass Versicherer verstärkt auf Prävention setzen müssen, um die immensen Schadenkosten etwas eindämmen zu können.

Das Schwerpunktthema Im März: Arbeitskraftabsicherung Was ist in den vergangenen 20 Jahren in der Arbeitskraftabsicherung passiert? Das fragten wir Christian Schwalb, seines Zeichens Geschäftsführer von BSC – Die Finanzberater. BSC feiert heute nämlich 20-jährigen Geburtstag, und die Expertenfamilie dort hat ihren Schwerpunkt in der Absicherung biometrischer Risiken. Eine gute Basis also, um die Eingangsfrage zu beantworten – und auch mal einen Blick auf die kommenden Jahre zu werfen.

Und das war es mit dieser Podcast-Folge. Verpassen Sie keine weitere und abonnieren Sie „Die Woche“ überall dort, wo es Podcasts gibt. Und hinterlassen Sie dort auch gerne eine Bewertung.

Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.

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Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 126 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 10. März 2023.

Und diese Themen haben wir heute für Sie: • Wir sprachen mit Wirtschaftswissenschaftler Bernd Raffelhüschen über seine umstrittenen Reformvorschläge für die gesetzliche Krankenversicherung. • In den News der Woche will das IVFP viele alte Zöpfe in der Altersvorsorge abschneiden, ein Urteil stellt klar, dass Poolmakler nicht rentenversicherungspflichtig sind, die hohe Inflation hält die Bürger weiter in Atem. Und Leitungswasserschäden hauen bei den Versicherern mächtig ins Kontor. • Und für unser Schwerpunktthema für den Monat März, „Arbeitskraftabsicherung“, unterhalten wir uns mit Christian Schwalb, Geschäftsführer von BSC – Die Finanzberater, über 20 Jahre BSC und die Entwicklung der biometrischen Absicherung in dieser Zeit.

Im Gespräch Mit Wirtschaftswissenschaftler Bernd Raffelhüschen Puh, diese Forderungen haben es in sich. Wirtschaftswissenschaftler Bernd Raffelhüschen hat Vorschläge gemacht, wie man die gesetzliche Krankenversicherung retten kann. Die hat momentan ja derbe finanzielle Probleme, wie wir alle wissen – und vielleicht auch auf der Gehaltsabrechnung gesehen haben. Denn die Beiträge sind für viele Krankenversicherte weiter gestiegen. Und das wird auch munter so weiter gehen, ist Raffelhüschen überzeugt, wenn man sich nicht traut, das System zu verändern. Was ihm vorschwebt, erklärt er jetzt im Interview mit unserer Kollegin Karen Schmidt.

**Die News der Woche ** Die „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ brütet gerade darüber, wie man das deutsche Rentensystem erneuern könnte. Jetzt steigt das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) in die Diskussion mit ein und gibt ein Konzeptpapier heraus. Es ist allerdings komplex, weshalb wir hier nur einige bemerkenswerte Highlights aufzählen.

Die Riester-Rente will das Institut in eine „Zulagenrente“ umwandeln. Die Bruttobeitragsgarantie wird gestrichen. Das Garantieniveau könnte zum Beispiel auf 50 Prozent sinken, die konkrete Höhe soll frei wählbar sein. Die gezahlte Rente im Alter steuerfrei bleiben.

Und jetzt kommt’s: Jeder unter dem durchschnittlichen deutschen Bruttoeinkommen (zurzeit 43.142 Euro im Jahr) bekommt analog zum Riester-System Grund- und Kinderzulagen. Allerdings: Sogar, wenn er keinen einzigen Euro selbst einzahlt – was nicht weniger als eine Revolution wäre. Denn damit könnten sogar Menschen vorsorgen, die kein Geld dafür übrig haben. Der Mindesteigenbeitrag soll ebenso wie der Maximalbetrag wegfallen – damit muss man beides aber auch nicht mehr prüfen. Und sollte mal jemand in einem Jahr über dem Durchschnitt verdienen, bekommt er einfach keine Zulage – und das war’s.

Und damit die Menschen freiwillig noch mehr Geld in diese Zulagenrente stecken, soll der Staat auf jeden Euro zusätzlich 50 Cent Förderung packen. Natürlich braucht man für so etwas eine Obergrenze.

Die private Vorsorge will das IVFP viel flexibler gestalten. Zum Rentenstart werden dem Guthaben also monatliche Beträge entnommen, ohne dass sich der Neurentner schon auf die lebenslange Rente festnageln lassen muss. Später kann er sich dann endgültig festlegen. Zum Beispiel mit 85 Jahren, heißt es im Papier.

Die Auszahlraten bis dahin sollen bis zu einem gewissen Betrag steuerfrei sein, das könnten zum Beispiel 3 Prozent des Guthabens pro Jahr über einen Zeitraum von 20 Jahren sein. Angenehmer Nebeneffekt: Das senkt die Gefahr, dass die Neurentner das Guthaben gleich am Anfang ihres Ruhestands verbrauchen.

Die Vorschläge sollen übrigens gleichermaßen für private Rentenversicherungen und als Altersvorsorge eingestufte Fondsspardepots gelten. Damit könnte man laut IVFP für solche Depots auch die bestehenden steuerlichen Regeln für Lebens- und Rentenversicherungen übernehmen, sprich: das Halbeinkünfteverfahren. Ganz abgesehen davon soll es aber möglich sein, wie gehabt bei den bekannten steuerlichen Regeln zu Beginn gleich das komplette Geld oder die lebenslange Rente zu nehmen.

Jingle Ist ein Versicherungsmakler rentenversicherungspflichtig, nur weil er den Großteil seiner Verträge über einen einzigen Maklerpool abwickelt? Davon war jedenfalls die Deutsche Rentenversicherung (DRV) überzeugt – und sendete einem Makler einen entsprechenden Bescheid zu. Die Begründung für die Rentenversicherungspflicht: Der Makler beschäftigte im Rahmen seiner selbständigen Tätigkeit keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer und war auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig.

Doch das wollte der Makler nicht hinnehmen und klagte gegen die DRV. Mit Erfolg. Das Sozialgericht Lüneburg urteilte am 2. November 2022 rechtskräftig, dass die Zusammenarbeit mit einem Maklerpool für einen Versicherungsmakler ausdrücklich nicht zur Rentenversicherungspflicht führt.

Das Urteil stelle richtigerweise klar, dass die vom Makler geworbenen Kunden und nicht der Maklerpool als seine Auftraggeber anzusehen sind, begrüßte Norman Wirth den Richterspruch. Weiter erklärte der geschäftsführende Vorstand des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW: „Immer wieder sehen wir Versuche, die Zusammenarbeit mit Maklerpools und Verbünden schlecht zu reden. Von der Gefahr einer angeblichen Abhängigkeit ist da unter anderem regelmäßig die Rede. Dem stehen nun neben den klar objektiven Argumenten auch eindeutige, gegenteilige Worte einer Gerichtsentscheidung entgegen.“

Nun ja, wer will, kann in diesen Worten einen kleinen Seitenhieb gegen den Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute, BVK, herauslesen. Hintergrund: Mittels einer Studie hatte der BVK unlängst untersuchen lassen, wie sich Kooperationen von Versicherungsmaklern mit Pools auswirken. Demnach zeige die Studie, „dass Makler nicht immer ein hinreichendes Bewusstsein für die Risiken der Abhängigkeit von Dienstleistern haben“, so BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer.

Norman Wirth betont hingegen anlässlich des aktuellen Urteils, dass Pools und Verbünde „ein Garant für die Unabhängigkeit der kooperierenden Maklerinnen und Makler“ seien. Mit solchen Dienstleistern sei die Arbeit gerade von vielen Einzelkämpferinnen und -kämpfern und von kleineren, mittelständischen Unternehmen in der Branche noch händelbar, führte der AfW-Vorstand aus. Denn mit Unterstützung der Pools und Verbünde könnten Makler „ihre Tätigkeit fortführen und sich stärker auf das Kerngeschäft der Beratung und Vermittlung konzentrieren“, so Wirth.

Jingle Die hohe Inflation ist für fast alle Menschen in Deutschland spürbar. Dennoch sind viele Menschen optimistisch, die persönlichen Auswirkungen der Inflation durch eigenverantwortliches Handeln abzumildern – so vor allem die jungen Menschen zwischen 18 und 24 Jahren. Zu diesem Fazit kommt eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsunternehmens Yougov im Auftrag des Finanzdienstleiters Swiss Life Select.

Demnach bereitet die Inflation in Deutschland 77 Prozent der Befragten Sorge. Am ehesten verzichten die Menschen gegenwärtig auf Luxusgüter, um die Effekte der Inflation auszugleichen (49 Prozent). Dahinter folgen Konsumgüter wie neue Kleidung (49 Prozent), Freizeitgestaltung (48 Prozent) und Urlaube (47 Prozent). An der Vorsorge knapsen hingegen lediglich 13 Prozent.

Jingle Wenn Leitungswasser durch ein Leck in Haus oder Wohnung dringt, ist der Schaden in der Regel sehr groß – und damit teuer. Dieses Fazit zieht die R+V Versicherung auf Basis einer internen Datenanalyse in der Wohngebäudeversicherung. „Unsere Versicherten haben uns vergangenes Jahr fast 50.000 Leitungswasserschäden gemeldet“, berichtet R+V-Schadenexperte Božo Bilić.

Ausgetretenes Leitungswasser ist damit für jeden dritten Schaden im Haus verantwortlich. Die Folgen sind meist besonders teuer: So machen Leitungswasserschäden bei der R+V die Hälfte der Ausgaben in der Wohngebäudeversicherung aus. „Damit kosten sie so viel wie die Folgen von Sturm, Feuer und Glasbruch zusammen“, sagt Bilić.

Lange verborgene Schäden haben meist gravierende Folgen. „Manchmal müssen Wände durch Profis getrocknet oder erneuert werden. In anderen Fällen quillt der Boden auf oder das Badezimmer muss neu gekachelt werden“, erläutern die Versicherungsexperten der R+V. Wenn Teile der Wohnung oder des Gebäudes während der Arbeiten nicht nutzbar seien, so sei dies für die Betroffenen eine belastende Situation, sagt Bilić. Wenn sich auf den nassen Wänden auch noch Schimmel zu bilden droht, könne das sogar die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner beeinträchtigen.

Doch wie kann man sich gegen solch ein Szenario wappnen? Die Experten der R+V setzen ganz klar auf technische Hilfe: „Wenn Leitungswasserschäden früh entdeckt werden, lässt sich der Schaden oft begrenzen. Dabei helfen Leckage-Schutzsysteme“, weiß Bilić. Entsprechende Warnmelder würden dazu im Wasserzuleitungsrohr installiert. Diese reagieren im Ernstfall auf einen Druckverlust und sperren dann automatisch die Leitung. Dadurch verhindert das System, dass noch mehr Wasser ins Gebäude dringt. Auch kleine Lecks bemerke das System sofort, versichern die Fachleute.

Bei der R+V ist man von diesem Ansatz so überzeugt, dass Kunden, die ein Leckage-Schutzsystem einbauen, einen Preisnachlass von immerhin 10 Prozent auf die Leitungswasserprämie in der Wohngebäudeversicherung erhalten. Das war jetzt aber keine Werbung, sondern ein Beispiel dafür, dass Versicherer verstärkt auf Prävention setzen müssen, um die immensen Schadenkosten etwas eindämmen zu können.

Das Schwerpunktthema Im März: Arbeitskraftabsicherung Was ist in den vergangenen 20 Jahren in der Arbeitskraftabsicherung passiert? Das fragten wir Christian Schwalb, seines Zeichens Geschäftsführer von BSC – Die Finanzberater. BSC feiert heute nämlich 20-jährigen Geburtstag, und die Expertenfamilie dort hat ihren Schwerpunkt in der Absicherung biometrischer Risiken. Eine gute Basis also, um die Eingangsfrage zu beantworten – und auch mal einen Blick auf die kommenden Jahre zu werfen.

Und das war es mit dieser Podcast-Folge. Verpassen Sie keine weitere und abonnieren Sie „Die Woche“ überall dort, wo es Podcasts gibt. Und hinterlassen Sie dort auch gerne eine Bewertung.

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