Die Sendung Kommentar bietet Meinungsbeiträge zu tagesaktuellen Themen. Die Kommentare werden gelegentlich ergänzt um kurze Glossen in Form eines "Zwischenrufs". Am Samstag kommentieren Journalisten von Hörfunk, Fernsehen und Printmedien die "Themen der Woche".
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Neues Finanzpaket: Darf alter Bundestag darüber entscheiden?
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Union und SPD haben bei ihren Sondierungen weitreichende Einigungen bekanntgegeben: Alle Verteidigungsausgaben oberhalb von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts sollen von den Beschränkungen der Schuldenbremse ausgenommen werden. Für den Ausbau der Infrastruktur ist ein kreditfinanziertes Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro geplant. Erforderlich wären für diese Pläne verschiedene Änderungen des Grundgesetzes, die eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat erfordern. AfD und Linke kommen im neu gewählten Bundestag gemeinsam auf mehr als ein Drittel der Sitze und haben damit eine sogenannte Sperrminorität. Deshalb soll noch der Bundestag in der alten Zusammensetzung die Grundgesetzänderungen beschließen. Dabei stellen sich mehrere Fragen: Ist der alte Bundestag überhaupt noch handlungs- und beschlussfähig? Die Linke hat angedeutet, eventuell gegen Beschlüsse des alten Bundestages zu klagen. Wie groß wären die Erfolgsaussichten? Sind die Pläne von Union und SPD verfassungsrechtlich gesehen überhaupt tragfähig? Darüber sprechen die Justizreporter Klaus Hempel und Philip Raillon mit den Verfassungsrechtlern Hans-Detlef Horn von der Universität Marburg und Hanno Kube von der Universität Heidelberg.
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Union und SPD haben bei ihren Sondierungen weitreichende Einigungen bekanntgegeben: Alle Verteidigungsausgaben oberhalb von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts sollen von den Beschränkungen der Schuldenbremse ausgenommen werden. Für den Ausbau der Infrastruktur ist ein kreditfinanziertes Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro geplant. Erforderlich wären für diese Pläne verschiedene Änderungen des Grundgesetzes, die eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat erfordern. AfD und Linke kommen im neu gewählten Bundestag gemeinsam auf mehr als ein Drittel der Sitze und haben damit eine sogenannte Sperrminorität. Deshalb soll noch der Bundestag in der alten Zusammensetzung die Grundgesetzänderungen beschließen. Dabei stellen sich mehrere Fragen: Ist der alte Bundestag überhaupt noch handlungs- und beschlussfähig? Die Linke hat angedeutet, eventuell gegen Beschlüsse des alten Bundestages zu klagen. Wie groß wären die Erfolgsaussichten? Sind die Pläne von Union und SPD verfassungsrechtlich gesehen überhaupt tragfähig? Darüber sprechen die Justizreporter Klaus Hempel und Philip Raillon mit den Verfassungsrechtlern Hans-Detlef Horn von der Universität Marburg und Hanno Kube von der Universität Heidelberg.
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