Interviews im Deutschlandfunk: Mancher Politiker aus dem In- und Ausland oder Entscheider aus Wirtschaft, Wissenschaft, Sport und Kultur "sagte im Deutschlandfunk" in unseren aktuellen Informationssendungen erstmals, worüber anschließend debattiert und diskutiert wurde. Aber auch in unseren Magazinsendungen geben wir Interviewpartnern Zeit, sich zu äußern - nicht ohne die Antworten kritisch zu hinterfragen.
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Neues Finanzpaket: Darf alter Bundestag darüber entscheiden?
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Union und SPD haben bei ihren Sondierungen weitreichende Einigungen bekanntgegeben: Alle Verteidigungsausgaben oberhalb von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts sollen von den Beschränkungen der Schuldenbremse ausgenommen werden. Für den Ausbau der Infrastruktur ist ein kreditfinanziertes Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro geplant. Erforderlich wären für diese Pläne verschiedene Änderungen des Grundgesetzes, die eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat erfordern. AfD und Linke kommen im neu gewählten Bundestag gemeinsam auf mehr als ein Drittel der Sitze und haben damit eine sogenannte Sperrminorität. Deshalb soll noch der Bundestag in der alten Zusammensetzung die Grundgesetzänderungen beschließen. Dabei stellen sich mehrere Fragen: Ist der alte Bundestag überhaupt noch handlungs- und beschlussfähig? Die Linke hat angedeutet, eventuell gegen Beschlüsse des alten Bundestages zu klagen. Wie groß wären die Erfolgsaussichten? Sind die Pläne von Union und SPD verfassungsrechtlich gesehen überhaupt tragfähig? Darüber sprechen die Justizreporter Klaus Hempel und Philip Raillon mit den Verfassungsrechtlern Hans-Detlef Horn von der Universität Marburg und Hanno Kube von der Universität Heidelberg.
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Union und SPD haben bei ihren Sondierungen weitreichende Einigungen bekanntgegeben: Alle Verteidigungsausgaben oberhalb von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts sollen von den Beschränkungen der Schuldenbremse ausgenommen werden. Für den Ausbau der Infrastruktur ist ein kreditfinanziertes Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro geplant. Erforderlich wären für diese Pläne verschiedene Änderungen des Grundgesetzes, die eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat erfordern. AfD und Linke kommen im neu gewählten Bundestag gemeinsam auf mehr als ein Drittel der Sitze und haben damit eine sogenannte Sperrminorität. Deshalb soll noch der Bundestag in der alten Zusammensetzung die Grundgesetzänderungen beschließen. Dabei stellen sich mehrere Fragen: Ist der alte Bundestag überhaupt noch handlungs- und beschlussfähig? Die Linke hat angedeutet, eventuell gegen Beschlüsse des alten Bundestages zu klagen. Wie groß wären die Erfolgsaussichten? Sind die Pläne von Union und SPD verfassungsrechtlich gesehen überhaupt tragfähig? Darüber sprechen die Justizreporter Klaus Hempel und Philip Raillon mit den Verfassungsrechtlern Hans-Detlef Horn von der Universität Marburg und Hanno Kube von der Universität Heidelberg.
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