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Das NS-Erbe des Bundesverfassungsgerichts

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Als Verfassungsrichterin setzte sie sich stark für die Rechte der Frauen ein. Sie hatte maßgeblichen Anteil daran, dass die im Grundgesetz verankerte Gleichberechtigung vom Gesetzgeber auch umgesetzt wurde: Die Rede ist von Wiltraut Rupp-von Brünneck, nach Erna Scheffler die zweite Frau am Bundesverfassungsgericht. Nun kam heraus: Während der NS-Zeit hatte sie als Studentin und Beamtin im Reichsjustizministerium weite Teile der nationalsozialistischen Ideologie verinnerlicht und vertreten. Herausgefunden hat das Fabian Michl, Rechtsprofessor an der Universität Leipzig, der ein Buch über sie geschrieben hat. Mit ihm sprechen wir über seine Forschungsergebnisse. Mit dabei ist auch die Historikerin Eva Balz vom Institut für Zeitgeschichte München. Das Institut wurde Anfang 2020 vom Bundesverfassungsgericht damit beauftragt, die Biographien der ersten Richtergeneration zu untersuchen, mit besonderem Fokus auf die Zeit des Nationalsozialismus. Die Zwischenergebnisse zeigen: Es gab mehr Verflechtungen mit der NS-Zeit als bislang bekannt.
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