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Berliner Wahlchaos - Wie geht der Staat mit Pannen um?

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Zu wenig Stimmzettel, lange Warteschlangen und ein Marathon. Nach dem Wahlchaos in Berlin am 26. September 2021 steht nun fest: Die Landes- und Kommunalwahlen müssen komplett wiederholt werden. Die Bundestagswahl nur teilweise. Das entschieden der Verfassungsgerichtshof von Berlin und der Bundestag. Auf Landesebene wird schon am 12. Februar wiedergewählt. Über die teilweise Wiederholung der Bundestagswahl muss erst noch das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Wie eine Wahlwiederholung funktioniert und was die Tücken sind, haben Fabian Töpel und Ann-Kathrin Jeske mit dem Staatsrechtler Heiko Sauer besprochen.
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