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#4 Russische Oligarchen, ihr Grundbesitz & der OGH - mit Martin Thür

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+ Das Grundbuch ist öffentlich. So steht es im Grundbuchsgesetz. Das bedeutet, dass jedermann nachsehen kann, wem ein bestimmtes Grundstück gehört.

Schwieriger wird es, wenn man wissen will, wer wie viele Gründstücke in Österreich besitzt. Diese Daten aus dem sogenannten Personenverzeichnis sind zwar grundsätzlich vorhanden, stehen aber nur wenigen Berufsgruppen offen, RechtsanwältInnen und NotarInnen zum Beispiel - und das auch nur dann, wenn sie bei Abfragen ein "rechtliches Interesse" geltend machen können. Aber haben JournalistInnen dieses "rechtliche Interesse" nicht auch?

An diesem Punkt standen Martin Thür und ich, als wir im Frühjahr 2022 begannen, den Grundstücksbesitz der russischen Elite in Österreich gemeinsam zu recherchieren. Das Projekt zog sich über Monate und beschäftigte erst das Justizministerium, dann das Bezirksgericht Wien-Innere Stadt, dann das Landesgericht für Zivilrechtssachen, dann den OGH und dann wieder das Bezirksgericht.

Einerseits war diese Recherche ein voller Reinfall - und dann auch wieder nicht.

+ Norbert Wess ist Strafverteidiger in Wien, er ist ein Partner der Kanzlei WKKLAW und hat sich auf Wirtschafts- und Korruptionsstrafrecht spezialisiert.

Zu den Klienten der Kanzlei gehören derzeit ua der frühere Novomatic-Chef Harald Neumann, der frühere Commerzialbank Mattersburg-Chef Martin Pucher, die frühere ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin-Schaller sowie der ehemalige Finanzminister Karl Heinz Grasser.

Und um die beiden letzteren soll es hier auch gehen.

Sophie Karmasin-Schaller und Karl-Heinz Grasser stehen an sehr unterschiedlichen Punkten ihrer Verfahren. Sie muss sich demnächst vor Gericht verantworten, er wurde 2020 in erster Instanz zu acht Jahren unbedingter Haft verurteilt und bekämpft das Urteil nun vom dem Obersten Gerichtshof.

Von Karmasin-Schaller war bisher inhatlich nichts zu der Anklage zu hören, auch ihr Anwalt hält sich mit Stellungnahmen zurück. Warum das so ist, das habe ich Norbert Wess ihm in seiner Kanzlei besprochen.

Und wo ich schon da war, habe ich den Verfahrensstand in der Causa Karl-Heinz Grasser/Buwog gleich mitgenommen.

Die Dunkelkammer ist ein Stück Pressefreiheit.

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An diesem Punkt standen Martin Thür und ich, als wir im Frühjahr 2022 begannen, den Grundstücksbesitz der russischen Elite in Österreich gemeinsam zu recherchieren. Das Projekt zog sich über Monate und beschäftigte erst das Justizministerium, dann das Bezirksgericht Wien-Innere Stadt, dann das Landesgericht für Zivilrechtssachen, dann den OGH und dann wieder das Bezirksgericht.

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Und um die beiden letzteren soll es hier auch gehen.

Sophie Karmasin-Schaller und Karl-Heinz Grasser stehen an sehr unterschiedlichen Punkten ihrer Verfahren. Sie muss sich demnächst vor Gericht verantworten, er wurde 2020 in erster Instanz zu acht Jahren unbedingter Haft verurteilt und bekämpft das Urteil nun vom dem Obersten Gerichtshof.

Von Karmasin-Schaller war bisher inhatlich nichts zu der Anklage zu hören, auch ihr Anwalt hält sich mit Stellungnahmen zurück. Warum das so ist, das habe ich Norbert Wess ihm in seiner Kanzlei besprochen.

Und wo ich schon da war, habe ich den Verfahrensstand in der Causa Karl-Heinz Grasser/Buwog gleich mitgenommen.

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