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Du sollst nicht töten - Wenn der Staat zum Täter wird

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In 55 Ländern ist die Todesstrafe bis heute geltendes Recht. In der Bundesrepublik Deutschland wurde sie 1949 abgeschafft, in der DDR 1987. Die deutsche Regierung spricht sich explizit gegen die Todesstrafe aus und setzt sich weltweit für die Abschaffung dieser grausamen Taten ein. Amnesty International argumentiert, die Todesstrafe sei ein Verstoß gegen Artikel 3 und 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Doch völkerrechtlich ausdrücklich verboten ist sie nicht. Artikel 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte legt völkerrechtlich verbindliche “Mindeststandards” fest. Befürworter der Todesstrafe berufen sich auf eine abschreckende Wirkung - aber gibt es die wirklich? Und reicht dies, um staatliches Töten moralisch zu rechtfertigen? Darüber reden wir u.a. mit dem Philosophen Dr. Matthias Warkus und dem Völkerrechtler Prof. Kai Ambos.
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In 55 Ländern ist die Todesstrafe bis heute geltendes Recht. In der Bundesrepublik Deutschland wurde sie 1949 abgeschafft, in der DDR 1987. Die deutsche Regierung spricht sich explizit gegen die Todesstrafe aus und setzt sich weltweit für die Abschaffung dieser grausamen Taten ein. Amnesty International argumentiert, die Todesstrafe sei ein Verstoß gegen Artikel 3 und 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Doch völkerrechtlich ausdrücklich verboten ist sie nicht. Artikel 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte legt völkerrechtlich verbindliche “Mindeststandards” fest. Befürworter der Todesstrafe berufen sich auf eine abschreckende Wirkung - aber gibt es die wirklich? Und reicht dies, um staatliches Töten moralisch zu rechtfertigen? Darüber reden wir u.a. mit dem Philosophen Dr. Matthias Warkus und dem Völkerrechtler Prof. Kai Ambos.
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