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#231 Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) ermöglicht Stadt und Land gewisse Bevorzugungen von E-Autos und, aktuell noch, Plug-in-Hybriden. Aber wie sieht das in der Praxis aus? Ein Anfrage-Selbstversuch.

11:35
 
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231 Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) ermöglicht Stadt und Land gewisse Bevorzugungen von E-Autos und, aktuell noch, Plug-in-Hybriden. Aber wie sieht das in der Praxis aus? Ein Anfrage-Selbstversuch.

Wie den Leuten einen Umstieg auf neue Antriebsstränge und Technologien schmackhaft machen? Klar, Steuererleichterungen oder Kaufprämien locken. Und dann? Und so hat sich unser Gesetzgeber bereits im Jahr 2015 Gedanken gemacht, wie man das Elektrische bewusst bevorzugt. Das ist in das EmoG, das Elektromobilitätsgesetz gegossen worden und 2015 in Kraft getreten. Aber was darf ein E-Auto mehr, ein Plug-in-Hybride ab 2023 nicht mehr und wie ist der Stand der Umsetzung? Fragen wir doch mal zu Hause in Regensburg und Landkreis als auch in Berlin bei Stadt und Bezirk nach. Spoiler: Während Landkreis und Stadt Regensburg sofort reagiert haben, hat Berlin bisher noch nicht so wirklich reagiert.

Elektromobilitätsgesetz (EmoG), hier beim Verkehrsministerium auf der alten Domain BMVI / Bild-/Quelle: Verkehrsministerium Elektromobilitätsgesetz (EmoG), hier beim Verkehrsministerium auf der alten Domain BMVI / Bild-/Quelle: Verkehrsministerium

Ihr kennt sie alle, und sei es nur vom Vorbeifahren: die kostenfreien, aber zeitlich beschränkten Parkplätze für E-Autos an Ladesäulen am Straßenrand. Dies ist nur eine von vier Maßnahmen, die Stadt und Land nach Belieben einsetzen und parametrisieren können.

Parametrisieren? Beispiel: In Berlin darf man an den 11 oder maximal 22 kW-Ladern aktuell bis zu vier Stunden tagsüber kostenfrei stehen und laden. In Hamburg wurde die Dauer an gleichartigen Ladesäulen mittlerweile auf zwei Stunden reduziert.
Howgh, die Stadt und/oder das Land hat gesprochen.

Aber da geht noch mehr. All das steht im § 3 Bevorrechtigungen des EmoG. Allerdings dürften diese "Erleichterungen" die Sicherheit und Leichtigkeit - Leichtigkeit in Großstädten mit Verkehr in Verbindung zu bringen, zwingt mir ein Lachen ab! - des Verkehrs nicht beeinträchtigen.

Und noch bis Jahresende gilt für Plug-in-Hybride, dass sie höchstens 50 Gramm CO2 pro gefahrenem Kilometer ausstoßen dürfen und unter Nutzung des elektrischen Antriebs mindestens 40 Kilometer durchhalten müssen. Da die meisten Plugins wegen der Steuererleichterung gekauft wurden und die wenigsten davon jemals auf Batterie gefahren sind, könnte es bei genauer Kontrolle in den letzten Wochen noch eng werden. Aber ab 01.01.2023 sind alle Vorzüge für diese Fahrzeuge sowieso weg.

Nun zu den gesetzlichen Bevorrechtigungen, ab 2023 nur noch für reine, also 100%-ige E-Autos:

  • Parken auf öffentlichen Straßen und Wegen, hierbei kann auch auf eine evtl. Parkraumbewirtschaftung ausgesetzt oder zeitlich limitiert aufgehoben werden
  • Nutzung von für besondere Zwecke bestimmten öffentlichen Straßen oder Wegen oder Teile davon (Busspuren, Anwohner)
  • Zulassen von Ausnahmen von Zufahrtsbeschränkungen oder Durchfahrtsverboten (zum Beispiel in Innenstadtkernen)
  • im Hinblick auf das Erheben von Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen und Wegen. Diese können in Teilen oder gesamt entfallen.

Logischerweise müssen die Fahrzeuge ein "E"-Kennzeichen tragen und Stadt-/Land-seitig müssen die betroffenen Abschnitte mit entsprechender offizieller Beschilderung versehen werden.

Spannend finde ich, wie diese Regelung ab 2023 für bestehende Hybride umgesetzt wird. Aus meiner Sicht ganz einfach, wenn hinten eine Auspuffanlage am Auto ersichtlich ist, ist es nun mal kein reines E-Auto. Andererseits kann man nicht vor jedem E-Kennzeichen auf die Knie gehen, da moderne Autos größtenteils den Auspuff in Teilen versteckt hinter der Stoßstange abkrümmen. Das wird also noch spannend, ich bin gespannt, wie viele Hybride in Berlin kostenpflichtig von Ladestationen abgeschleppt werden, da sie diese nach Rechtslage nicht mehr kostenfrei beparken dürfen.

Aber nun zu der Praxis des EmoG.
Ich habe hier meine Geburtsstadt Regensburg als auch den Landkreis angeschrieben und um Aussage gebeten. Beide haben innerhalb kürzester Zeit reagiert, der Landkreis erbittet wegen Fläche und Maßnahmen um ein wenig mehr an Zeit, was vollkommen legitim ist.
Aus Berlin wurde mir nur mitgeteilt, dass die Senatskanzlei des noch regierenden Bürgermeisters Giffey nur über die ebenfalls von mir angeschriebene Stelle für Verkehr zuständig ist. Weitere Rückmeldungen haben mich bisher nicht erreicht, vielleicht wird das nach den Neuwahlen und hoffentlich besserer Besetzung ein wenig flüssiger laufen. Ich bleibe dran!

In Regensburg kann man es sich mit einem E-Auto gutgehen lassen. "Im gesamten Stadtgebiet wurden/werden Parkbevorrechtigungen an Ladesäulen angeordnet". Das konnte ich bei meinen letzten Besuchen auch deutlich erkennen. Was die Stadt nicht dazu gesagt hat, ist, dass sich einige dieser bevorzugten Parkplätze an wirklich exponierten Lagen befinden. Und man kann so entweder schnell seinen Einkauf in einer Ladepause erledigen, sich mit Freunden auf einen Kaffee treffen oder als Besucher eine Sightseeing-Tour mitten im Herz der Stadt beginnen.

Auch steht der Ausbau der weiteren Ladeinfrastruktur, und nicht nur mit den "kleinen" 11 bzw. 22 AC-Ladern, also Wechselstrom, sondern auch von Schnellladestationen und Hyperchargern im Fokus. Seit 2015 wurde über die städtische Tochter REWAG "seit 2015 in Regensburg und der Region über 350 Ladepunkte im öffentlichen und halböffentlichen Raum errichtet, darunter auch mehrere Schnelladestationen und sog. Hypercharger". Dazu gibt es Planungen für weitere Ladepunkte in den kommenden Jahren. "Pro Jahr sind rund 30 bis 40 Ladepunkte geplant. Der Fokus liegt dabei vorrangig auf stark frequentierten Plätzen." Freut mich zu hören, dass die Domstadt hier den Fokus auf Ladeinfrastruktur und öffentliche Ladepunkte legt. Somit steht der E-Mobilität in Regensburg bereits eine gut ausgebaute Infrastruktur zur Verfügung. Ich werde meinen nächsten Besuch nutzen und bei einem ausführlichen Bummel durch die Innenstadt ein paar der Ladeplätze näher anzusehen.

Schade, dass weitere Maßnahmen, wie die Nutzung von Busspuren, gerade im Feierabendverkehr, nicht freigegeben werden. Allerdings ist in der Domstadt der Platz durch allerlei Sehenswürdigkeiten und der Donau beschränkt, somit würde diese Maßnahme die Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln zur besten Heimreisezeit sicherlich nicht erfreuen.

Besten Dank an die Stadt Regensburg für die schnelle Antwort.

Sobald der Landkreis oder die Stadt Berlin oder der Bezirk hier sich geäußert hat, werde ich euch auf dem Laufenden halten. Ich bin gespannt, ob und wann Berlin sich weiteren deutschen Städten anschließt, und Parkgebühren für E-Autos einstellt. Bisher war dem nicht so, man munkelt allerdings, dass es 2023 hier eine Änderung geben soll. Ich bin daher auch sehr gespannt auf eine Reaktion aus der Hauptstadt.

Und wenn es bei euch ähnliche oder sogar weitere Maßnahmen für E-Autos gibt, dann lasst mich doch mal wissen, wie das Stadt und/oder Land bei euch aktuell oder per Ankündigung für die kommenden Jahre so gelöst hat.

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Wie den Leuten einen Umstieg auf neue Antriebsstränge und Technologien schmackhaft machen? Klar, Steuererleichterungen oder Kaufprämien locken. Und dann? Und so hat sich unser Gesetzgeber bereits im Jahr 2015 Gedanken gemacht, wie man das Elektrische bewusst bevorzugt. Das ist in das EmoG, das Elektromobilitätsgesetz gegossen worden und 2015 in Kraft getreten. Aber was darf ein E-Auto mehr, ein Plug-in-Hybride ab 2023 nicht mehr und wie ist der Stand der Umsetzung? Fragen wir doch mal zu Hause in Regensburg und Landkreis als auch in Berlin bei Stadt und Bezirk nach. Spoiler: Während Landkreis und Stadt Regensburg sofort reagiert haben, hat Berlin bisher noch nicht so wirklich reagiert.

Elektromobilitätsgesetz (EmoG), hier beim Verkehrsministerium auf der alten Domain BMVI / Bild-/Quelle: Verkehrsministerium Elektromobilitätsgesetz (EmoG), hier beim Verkehrsministerium auf der alten Domain BMVI / Bild-/Quelle: Verkehrsministerium

Ihr kennt sie alle, und sei es nur vom Vorbeifahren: die kostenfreien, aber zeitlich beschränkten Parkplätze für E-Autos an Ladesäulen am Straßenrand. Dies ist nur eine von vier Maßnahmen, die Stadt und Land nach Belieben einsetzen und parametrisieren können.

Parametrisieren? Beispiel: In Berlin darf man an den 11 oder maximal 22 kW-Ladern aktuell bis zu vier Stunden tagsüber kostenfrei stehen und laden. In Hamburg wurde die Dauer an gleichartigen Ladesäulen mittlerweile auf zwei Stunden reduziert.
Howgh, die Stadt und/oder das Land hat gesprochen.

Aber da geht noch mehr. All das steht im § 3 Bevorrechtigungen des EmoG. Allerdings dürften diese "Erleichterungen" die Sicherheit und Leichtigkeit - Leichtigkeit in Großstädten mit Verkehr in Verbindung zu bringen, zwingt mir ein Lachen ab! - des Verkehrs nicht beeinträchtigen.

Und noch bis Jahresende gilt für Plug-in-Hybride, dass sie höchstens 50 Gramm CO2 pro gefahrenem Kilometer ausstoßen dürfen und unter Nutzung des elektrischen Antriebs mindestens 40 Kilometer durchhalten müssen. Da die meisten Plugins wegen der Steuererleichterung gekauft wurden und die wenigsten davon jemals auf Batterie gefahren sind, könnte es bei genauer Kontrolle in den letzten Wochen noch eng werden. Aber ab 01.01.2023 sind alle Vorzüge für diese Fahrzeuge sowieso weg.

Nun zu den gesetzlichen Bevorrechtigungen, ab 2023 nur noch für reine, also 100%-ige E-Autos:

  • Parken auf öffentlichen Straßen und Wegen, hierbei kann auch auf eine evtl. Parkraumbewirtschaftung ausgesetzt oder zeitlich limitiert aufgehoben werden
  • Nutzung von für besondere Zwecke bestimmten öffentlichen Straßen oder Wegen oder Teile davon (Busspuren, Anwohner)
  • Zulassen von Ausnahmen von Zufahrtsbeschränkungen oder Durchfahrtsverboten (zum Beispiel in Innenstadtkernen)
  • im Hinblick auf das Erheben von Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen und Wegen. Diese können in Teilen oder gesamt entfallen.

Logischerweise müssen die Fahrzeuge ein "E"-Kennzeichen tragen und Stadt-/Land-seitig müssen die betroffenen Abschnitte mit entsprechender offizieller Beschilderung versehen werden.

Spannend finde ich, wie diese Regelung ab 2023 für bestehende Hybride umgesetzt wird. Aus meiner Sicht ganz einfach, wenn hinten eine Auspuffanlage am Auto ersichtlich ist, ist es nun mal kein reines E-Auto. Andererseits kann man nicht vor jedem E-Kennzeichen auf die Knie gehen, da moderne Autos größtenteils den Auspuff in Teilen versteckt hinter der Stoßstange abkrümmen. Das wird also noch spannend, ich bin gespannt, wie viele Hybride in Berlin kostenpflichtig von Ladestationen abgeschleppt werden, da sie diese nach Rechtslage nicht mehr kostenfrei beparken dürfen.

Aber nun zu der Praxis des EmoG.
Ich habe hier meine Geburtsstadt Regensburg als auch den Landkreis angeschrieben und um Aussage gebeten. Beide haben innerhalb kürzester Zeit reagiert, der Landkreis erbittet wegen Fläche und Maßnahmen um ein wenig mehr an Zeit, was vollkommen legitim ist.
Aus Berlin wurde mir nur mitgeteilt, dass die Senatskanzlei des noch regierenden Bürgermeisters Giffey nur über die ebenfalls von mir angeschriebene Stelle für Verkehr zuständig ist. Weitere Rückmeldungen haben mich bisher nicht erreicht, vielleicht wird das nach den Neuwahlen und hoffentlich besserer Besetzung ein wenig flüssiger laufen. Ich bleibe dran!

In Regensburg kann man es sich mit einem E-Auto gutgehen lassen. "Im gesamten Stadtgebiet wurden/werden Parkbevorrechtigungen an Ladesäulen angeordnet". Das konnte ich bei meinen letzten Besuchen auch deutlich erkennen. Was die Stadt nicht dazu gesagt hat, ist, dass sich einige dieser bevorzugten Parkplätze an wirklich exponierten Lagen befinden. Und man kann so entweder schnell seinen Einkauf in einer Ladepause erledigen, sich mit Freunden auf einen Kaffee treffen oder als Besucher eine Sightseeing-Tour mitten im Herz der Stadt beginnen.

Auch steht der Ausbau der weiteren Ladeinfrastruktur, und nicht nur mit den "kleinen" 11 bzw. 22 AC-Ladern, also Wechselstrom, sondern auch von Schnellladestationen und Hyperchargern im Fokus. Seit 2015 wurde über die städtische Tochter REWAG "seit 2015 in Regensburg und der Region über 350 Ladepunkte im öffentlichen und halböffentlichen Raum errichtet, darunter auch mehrere Schnelladestationen und sog. Hypercharger". Dazu gibt es Planungen für weitere Ladepunkte in den kommenden Jahren. "Pro Jahr sind rund 30 bis 40 Ladepunkte geplant. Der Fokus liegt dabei vorrangig auf stark frequentierten Plätzen." Freut mich zu hören, dass die Domstadt hier den Fokus auf Ladeinfrastruktur und öffentliche Ladepunkte legt. Somit steht der E-Mobilität in Regensburg bereits eine gut ausgebaute Infrastruktur zur Verfügung. Ich werde meinen nächsten Besuch nutzen und bei einem ausführlichen Bummel durch die Innenstadt ein paar der Ladeplätze näher anzusehen.

Schade, dass weitere Maßnahmen, wie die Nutzung von Busspuren, gerade im Feierabendverkehr, nicht freigegeben werden. Allerdings ist in der Domstadt der Platz durch allerlei Sehenswürdigkeiten und der Donau beschränkt, somit würde diese Maßnahme die Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln zur besten Heimreisezeit sicherlich nicht erfreuen.

Besten Dank an die Stadt Regensburg für die schnelle Antwort.

Sobald der Landkreis oder die Stadt Berlin oder der Bezirk hier sich geäußert hat, werde ich euch auf dem Laufenden halten. Ich bin gespannt, ob und wann Berlin sich weiteren deutschen Städten anschließt, und Parkgebühren für E-Autos einstellt. Bisher war dem nicht so, man munkelt allerdings, dass es 2023 hier eine Änderung geben soll. Ich bin daher auch sehr gespannt auf eine Reaktion aus der Hauptstadt.

Und wenn es bei euch ähnliche oder sogar weitere Maßnahmen für E-Autos gibt, dann lasst mich doch mal wissen, wie das Stadt und/oder Land bei euch aktuell oder per Ankündigung für die kommenden Jahre so gelöst hat.

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