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CLP149: Corporate Sustainability Reporting Directive der EU ab 2024

23:27
 
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Andreas Skuin, langjähriges Mitglied der CLC, teilt hier sein Wissen über die ab 2024 von Unternehmen geforderten Berichte zur Nachhaltigkeit. Davon sind alle Abteilungen in Unternehmen bertoffen, aber auch die Zulieferer. Anlaß ist der Green Deal der EU mit etlichen Regelungen, unter anderem die CSRD. CSRD = Corporate Sustainability Reporting Directive:
Unternehmen müssen transparent offenlegen, wie und in welchem Umfang ihre Tätigkeiten mit ökologischen und nachhaltigen Wirtschafts-Tätigkeiten verbunden sind.

Die Berichte sind verpflichtend im Rahmen der Bilanz oder des Geschäftsberichts.

Gefordert werden Nachhaltigkeitsangaben in Bezug auf die 6 Umweltziele der EU:

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Schutz von Wasser- und Meeres-Ressourcen
  • Übergang zu einer Kreislauf-Wirtschaft
  • Abfallvermeidung und Recycling
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Schutz und Wiederherstellung der Ökosysteme

Zusätzlich auch Angaben zur

  • Beeinträchtigungen im Lebenszyklus bereitgestellter Produkte und Dienstleistungen
  • Einhaltung des Mindestschutzes (OSCD Leitsätze, Menschenrechte)
  • Erfüllung technischer Bewertungskriterien

Verpflichtend ist das ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden, 40 Millionen € Umsatz oder 20 Millionen € Bilanzsumme. Zwei dieser Kriterien müssen erfüllt sein.

Aber diese Unternehmen werden bei ihren Lieferanten nach diesen Nachhaltigkeitsberichten fragen, weil sie ja auch die Zulieferer mit einbeziehen müssen. Damit sind doch fast alle betroffen.

Das Zusammenstellen der Berichtsdaten geht mit vertretbarem Aufwand nur, wenn man die digital erfasst. Aber Beitragen müssen alle im und außerhalb des Unternehmens!

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Unternehmen müssen transparent offenlegen, wie und in welchem Umfang ihre Tätigkeiten mit ökologischen und nachhaltigen Wirtschafts-Tätigkeiten verbunden sind.

Die Berichte sind verpflichtend im Rahmen der Bilanz oder des Geschäftsberichts.

Gefordert werden Nachhaltigkeitsangaben in Bezug auf die 6 Umweltziele der EU:

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Schutz von Wasser- und Meeres-Ressourcen
  • Übergang zu einer Kreislauf-Wirtschaft
  • Abfallvermeidung und Recycling
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Schutz und Wiederherstellung der Ökosysteme

Zusätzlich auch Angaben zur

  • Beeinträchtigungen im Lebenszyklus bereitgestellter Produkte und Dienstleistungen
  • Einhaltung des Mindestschutzes (OSCD Leitsätze, Menschenrechte)
  • Erfüllung technischer Bewertungskriterien

Verpflichtend ist das ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden, 40 Millionen € Umsatz oder 20 Millionen € Bilanzsumme. Zwei dieser Kriterien müssen erfüllt sein.

Aber diese Unternehmen werden bei ihren Lieferanten nach diesen Nachhaltigkeitsberichten fragen, weil sie ja auch die Zulieferer mit einbeziehen müssen. Damit sind doch fast alle betroffen.

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