Q&A Strafrecht 5 - Erpressung und Gewalt gegen Sachen
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Prof. Niggli antwortet auf folgende Frage:
Bei der Erpressung nach Art. 156 StGb können auch Sachen als Tatobjekt geeignet sein. Ist das nur der Fall, wenn einem die Sache persönlich am Herzen liegt? Ich verstehe auch nicht, wie man auf eine Sache physisch einwirken kann; ist damit deren Zerstörung gemeint?
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