Q&A Strafrecht 14 - Retweet does not mean endorsement
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Prof. Niggli beantwortet folgende Frage:
Ich hätte eine Frage betreffend der Strafbarkeit der Weiterverbreitung auf sozialen Medien. In der Biografie vieler Twitter-Accounts steht "Retweet does not mean endorsement". Denken Sie, dass eine solche Klarstellung einen Retweeter von der strafrechtlichen Verantwortung befreien könnte, oder dass sie keinen rechtlichen Wert hat?
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