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Ist das Dienstwagenprivileg noch zeitgemäß?

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Wie funktioniert die Nutzung eines Dienstwagens?

Bevor man versteht, warum es ein Dienstwagenprivileg gibt, muss man verstehen, wie die Nutzung eines Dienstwagens funktioniert. Unter einem Dienstwagen oder Firmenwagen versteht man ein Fahrzeug, das der Arbeitgeber anschafft und seinen Arbeitnehmenden zur Nutzung überlässt. Das Auto kann dabei gekauft sein, oft wird es aber auch geleast. In der Regel darf das Fahrzeug dann auch privat genutzt werden.

Die private Nutzung des Dienstwagens führt zu einem sogenannten geldwerten Vorteil, der von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern versteuert werden muss. Für die Versteuerung gibt es zwei Möglichkeiten: Erstens man führt über jede private Fahrt ein Fahrtenbuch. Wem das allerdings zu aufwendig ist, der kann zweitens die sogenannte Ein-Prozent-Regel nutzen. Dabei zahlt man jeden Monat für einen Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs Steuern.

Laut Finanzminister Christian Lindner handelt es sich bei dieser Regelung vor allem um eine steuerliche Vereinfachung, die es den Nutzerinnen und Nutzern erspart, ein Fahrtenbuch zu führen. Die Kritik lautet jedoch, dass das Dienstwagenprivileg sehen Menschen mit Dienstwagen bevorteilt. Denn erstens müssen sie kein eigenes Auto kaufen und zudem ist durch die Ein-Prozent-Regel ein Auto, das sehr viel privat gefahren wird, ein großer finanzieller Vorteil.

Warum gibt es Kritik am Dienstwagenprivileg?

Auch mit Blick auf die immer drängender werdende Debatte um klimafreundliche Mobilität gerät das Dienstwagenprivileg zunehmend in die Kritik. Laut dem Umweltbundesamt ist das nämlich vor allem eine umweltschädliche Subvention. Würde der steuerliche Vorteil wegfallen, stiege der Anreiz, stattdessen öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Die Grünen würden die Subventiosnierungsgelder lieber zur Finanzierung eines günstigen Nahverkehrstickets nutzen.

Ob das Dienstwagenprivileg noch zeitgemäß ist oder lieber abgeschafft werden sollte, darüber hat detektor.fm-Redakteurin Eva Heiligensetzer mit Jan Hildebrand, Journalist beim Handelsblatt, gesprochen.

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Die private Nutzung des Dienstwagens führt zu einem sogenannten geldwerten Vorteil, der von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern versteuert werden muss. Für die Versteuerung gibt es zwei Möglichkeiten: Erstens man führt über jede private Fahrt ein Fahrtenbuch. Wem das allerdings zu aufwendig ist, der kann zweitens die sogenannte Ein-Prozent-Regel nutzen. Dabei zahlt man jeden Monat für einen Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs Steuern.

Laut Finanzminister Christian Lindner handelt es sich bei dieser Regelung vor allem um eine steuerliche Vereinfachung, die es den Nutzerinnen und Nutzern erspart, ein Fahrtenbuch zu führen. Die Kritik lautet jedoch, dass das Dienstwagenprivileg sehen Menschen mit Dienstwagen bevorteilt. Denn erstens müssen sie kein eigenes Auto kaufen und zudem ist durch die Ein-Prozent-Regel ein Auto, das sehr viel privat gefahren wird, ein großer finanzieller Vorteil.

Warum gibt es Kritik am Dienstwagenprivileg?

Auch mit Blick auf die immer drängender werdende Debatte um klimafreundliche Mobilität gerät das Dienstwagenprivileg zunehmend in die Kritik. Laut dem Umweltbundesamt ist das nämlich vor allem eine umweltschädliche Subvention. Würde der steuerliche Vorteil wegfallen, stiege der Anreiz, stattdessen öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Die Grünen würden die Subventiosnierungsgelder lieber zur Finanzierung eines günstigen Nahverkehrstickets nutzen.

Ob das Dienstwagenprivileg noch zeitgemäß ist oder lieber abgeschafft werden sollte, darüber hat detektor.fm-Redakteurin Eva Heiligensetzer mit Jan Hildebrand, Journalist beim Handelsblatt, gesprochen.

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