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Wie gut sind Fahrzeugdaten geschützt?

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Stille Beobachter

Viele Menschen fühlen sich im eigenen Auto unbeobachtet – doch der Schein trügt. Moderne Fahrzeuge speichern ständig Informationen über ihre Insassen und die Umgebung, die sie dann an den Fahrzeughersteller senden. Dieser kann dann allein darüber verfügen, wer Zugang zu den Daten hat.

Das kritisiert unter anderem der ADAC. Der Verband befürchtet, dass die Hersteller die gesammelten Daten an Dritte weitergeben könnten. Interessenten gibt es viele: Ermittlungsbehörden könnten zum Beispiel Nutzungs- und Bewegungsprofile verwenden, um Straftaten oder Verkehrsunfälle besser aufzuklären, und Werbeagenturen, um Werbeanzeigen passender zu platzieren.

Hilft die DSGVO?

Im Jahr 2016 ist die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft getreten. Seit 2018 sind die enthaltenen Regelungen verpflichtend in allen EU-Mitgliedsstaaten. Der Zweck der Richtlinie ist es, personenbezogene Daten der Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb der Europäischen Union zu schützen. Deswegen schränkt die DSGVO die Datennutzung von Unternehmen und Behörden stärker ein: Sie dürfen Daten zum Beispiel nur für den zuvor festgelegten Zweck verarbeiten.

Bietet die DSGVO genügend Schutz für die Daten der Fahrzeughalterinnen und -halter? Das weiß der Rechtsanwalt Niklas Mühleis von der Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte. Er ist Experte für Datenschutz. Die ADAC-Unternehmenssprecherin Katja Legner hat außerdem mit detektor.fm-Redakteurin Alina Eckelmann darüber gesprochen, wie sich der Verband besseren Datenschutz im Fahrzeug vorstellt.

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Das kritisiert unter anderem der ADAC. Der Verband befürchtet, dass die Hersteller die gesammelten Daten an Dritte weitergeben könnten. Interessenten gibt es viele: Ermittlungsbehörden könnten zum Beispiel Nutzungs- und Bewegungsprofile verwenden, um Straftaten oder Verkehrsunfälle besser aufzuklären, und Werbeagenturen, um Werbeanzeigen passender zu platzieren.

Hilft die DSGVO?

Im Jahr 2016 ist die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft getreten. Seit 2018 sind die enthaltenen Regelungen verpflichtend in allen EU-Mitgliedsstaaten. Der Zweck der Richtlinie ist es, personenbezogene Daten der Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb der Europäischen Union zu schützen. Deswegen schränkt die DSGVO die Datennutzung von Unternehmen und Behörden stärker ein: Sie dürfen Daten zum Beispiel nur für den zuvor festgelegten Zweck verarbeiten.

Bietet die DSGVO genügend Schutz für die Daten der Fahrzeughalterinnen und -halter? Das weiß der Rechtsanwalt Niklas Mühleis von der Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte. Er ist Experte für Datenschutz. Die ADAC-Unternehmenssprecherin Katja Legner hat außerdem mit detektor.fm-Redakteurin Alina Eckelmann darüber gesprochen, wie sich der Verband besseren Datenschutz im Fahrzeug vorstellt.

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