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“Die Schlimme Botschaft” von Carl Einstein vor Gericht

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11. Oktober 1922 Wenn nicht gegen Nackttänzerinnen oder Schnitzlers Reigen wegen Unsittlichkeit prozessiert wurde, dann stand die Kunst wegen vermeintlicher Gotteslästerung vor Gericht. Ein sehr prominenter Fall der jungen Weimarer Republik war die Anklage gegen den heute nahezu vergessenen Autor Carl Einstein und seinen noch heute bekannten Verleger Ernst Rowohlt. Es ging um das Buch „Die schlimme Botschaft“, in dem Jesus auf die Realität und das Christentum des 20. Jahrhunderts trifft und daran verzweifelt, bzw. auch wieder gekreuzigt wird. Ein ähnliches Narrativ galt in Dostojewskis „Der Großinquisitor“ wohl schon 1922 als große Literatur. Rowohlt und Einstein mussten sich, angezeigt von religiösen Eiferern, die im Zweifelsfall das Buch gar nicht gelesen hatten, vor Gericht erklären. Mit Blick auf die Verbotsdebatte um Monty Python’s „Life of Brian“ Ende der 1970er Jahre ist uns eine solche Debatte um die Kunstfreiheit wohl näher als wir meinen. Während es aber bei John Cleese und co. nur darum ging, ob der Film gezeigt werden durfte, mussten Verleger und Autor 1922 allerdings eine Haftstrafe fürchten. Und tatsächlich wurden sie verurteilt und das Buch nach 200 verkauften Exemplaren vom Markt genommen. Immerhin wurde die Strafe in eine Geldstrafe verwandelt, die allerdings empfindlich ausfiel. Frank Riede war zusammen mit dem Vorwärts vom 11. Oktober beim Prozess dabei.
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