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Präventivhaft gegen “Letzte Generation”: Tabubruch in Bayern
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Klebe-Blockaden auf Autobahnen, Kreuzungen und dem Berliner Flughafen. Tomatensuppe und Kartoffelbrei-Attacken auf Kunstwerke. Die “Letzte Generation” und ”Extinction Rebellion” sind durch ihre umstrittenen Aktionen zur Zielscheibe vieler Politiker geworden. Die Mittel jedenfalls, die vom Staat gegen Aktivistinnen und Aktivisten eingesetzt werden, sind oft hart. Jüngst waren Vertreter in Bayern bis zu 30 Tage präventiv in Gewahrsam.
“Das bayerische Polizeigesetz ist hoch umstritten”, sagt Ronen Steinke, rechtspolitischer Korrespondent der SZ. “Es gibt viele Menschen, die mit guten Gründen sagen: Das ist verfassungswidrig, weil es völlig unverhältnismäßig ist.” Schließlich gehe es bei den Aktionen lediglich um Taten, die allenfalls “am untersten Rand der Kriminalität” angesiedelt seien. Bislang hätten Gerichte dies nur mit Geldstrafen geahndet. “Wenn man jetzt anfängt wie in Bayern, stattdessen die Leute einfach vorbeugend, mit kurzem Prozess einzusperren, dann umgeht man strafrechtliche Sicherungen.”
Bayern “treibt es weiter als alle anderen Bundesländer”, sagt Steinke. Dies sei ein “Exzess”. Ursprünglich habe die CSU die Präventivhaft sogar noch “unendlich” ausdehnen wollen. Aber auch die aktuelle Fassung des Gesetzes sei ein “Tabubruch”. Das werde wohl vom Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Frage sei: “Ist es richtig, dass wir hier mit dem Strafrecht gegen Leute vorgehen, die im Grunde eine friedliche, eine ruhigere Aktionsform wählen?”
Weitere Nachrichten: Deutsche Nationalelf bei WM in Katar ausgeschieden, Stoltenberg lobt Scholz.
Moderation, Redaktion: Lars Langenau
Redaktion: Vinzent-Vitus Leitgeb, Antonia Franz
Produktion: Immanuel Pedersen
Zusätzliches Audiomaterial über Dream Works SKG, 20th Century Fox, CDU Berlin, ZDF, Phoenix
1522 Episoden
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“Das bayerische Polizeigesetz ist hoch umstritten”, sagt Ronen Steinke, rechtspolitischer Korrespondent der SZ. “Es gibt viele Menschen, die mit guten Gründen sagen: Das ist verfassungswidrig, weil es völlig unverhältnismäßig ist.” Schließlich gehe es bei den Aktionen lediglich um Taten, die allenfalls “am untersten Rand der Kriminalität” angesiedelt seien. Bislang hätten Gerichte dies nur mit Geldstrafen geahndet. “Wenn man jetzt anfängt wie in Bayern, stattdessen die Leute einfach vorbeugend, mit kurzem Prozess einzusperren, dann umgeht man strafrechtliche Sicherungen.”
Bayern “treibt es weiter als alle anderen Bundesländer”, sagt Steinke. Dies sei ein “Exzess”. Ursprünglich habe die CSU die Präventivhaft sogar noch “unendlich” ausdehnen wollen. Aber auch die aktuelle Fassung des Gesetzes sei ein “Tabubruch”. Das werde wohl vom Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Frage sei: “Ist es richtig, dass wir hier mit dem Strafrecht gegen Leute vorgehen, die im Grunde eine friedliche, eine ruhigere Aktionsform wählen?”
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