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Wo ist der Beweis, dass Gesundheits-Apps etwas bringen?

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Dr. Anne Sophie Geier vom SVDGV über Evidenz bei DiGA

Die Bundesrepublik könnte in diesen Tagen tatsächlich einmal Weltmeister bei der Digitalisierung werden: Erstmals sollen digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, offiziell für die Verordnung durch Ärzte gelistet werden – zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). „Apps auf Rezept“ – das ist ein echtes Novum weltweit.

Doch mit der Listung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist es noch nicht getan. Denn die Hersteller müssen „positive Versorgungseffekte“ durch ihre DiGA mittels klinischer Studien nachweisen. Wie das geht, das haben wir Dr. Anne Sophie Geier vom Spitzenverband digitale Gesundheitsanwendungen (SVDGV) gefragt.

Die Pharmazeutin ist ein echter AMNOG-Profi – ein Verfahren, das hierzulande seit zehn Jahren bekanntlich für neue Arzneimittel Usus ist. Deswegen haben wir Geier auch gefragt, warum es kein „App-AMNOG“ gibt und die Prüfung besser beim BfArM als beim GBA und IQWiG aufgehoben ist.

Foto: SVDGV

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Die Bundesrepublik könnte in diesen Tagen tatsächlich einmal Weltmeister bei der Digitalisierung werden: Erstmals sollen digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, offiziell für die Verordnung durch Ärzte gelistet werden – zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). „Apps auf Rezept“ – das ist ein echtes Novum weltweit.

Doch mit der Listung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist es noch nicht getan. Denn die Hersteller müssen „positive Versorgungseffekte“ durch ihre DiGA mittels klinischer Studien nachweisen. Wie das geht, das haben wir Dr. Anne Sophie Geier vom Spitzenverband digitale Gesundheitsanwendungen (SVDGV) gefragt.

Die Pharmazeutin ist ein echter AMNOG-Profi – ein Verfahren, das hierzulande seit zehn Jahren bekanntlich für neue Arzneimittel Usus ist. Deswegen haben wir Geier auch gefragt, warum es kein „App-AMNOG“ gibt und die Prüfung besser beim BfArM als beim GBA und IQWiG aufgehoben ist.

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