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Wann werden die Ärzte „Regress“ aus ihrem Wortschatz streichen können, Dr. Smetak?
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Der 126. Deutsche Ärztetag hat beschlossen, dass die Krankenkassen wie für Krankenhäuser eine Aufwandsentschädigung zahlen sollen, wenn sich bei Abrechnungsprüfungen keine Minderung des Abrechnungsbetrags ergibt. Den Antrag hatten Dr. Norbert Smetak und Christine Neumann-Grutzeck vom Präsidium des Berufsverbands der Internistinnen und Internisten (BDI) gestellt. Im „ÄrzteTag““-Podcast erläutert Kardiologe Smetak, wie stark Vertragsärzte von den Prüfanträgen der Krankenkassen betroffen sind, warum die Motivation der Kostenträger „multifaktoriell“ ist und warum das Thema Prüfanträge bei Kleinstbeträgen ähnlich gelöst werden könnte wie bei den Krankenhäusern. Nicht zuletzt berichtet er über einen Traum, den er insgeheim hegt. Außerdem zieht Smetak eine persönlich Bilanz des Deutschen Ärztetages in Bremen – und er berichtet, was hinter einem kleinen Scharmützel beim Tagesordnungspunkt Weiterbildung steckte: Dort wurde plötzlich gefordert, dass Internisten auf dem Weg zum hausärztlich tätigen Internisten für die Weiterbildung ein Jahr in die Praxis eines Allgemeinmediziners gehen sollen.
609 Episoden
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Der 126. Deutsche Ärztetag hat beschlossen, dass die Krankenkassen wie für Krankenhäuser eine Aufwandsentschädigung zahlen sollen, wenn sich bei Abrechnungsprüfungen keine Minderung des Abrechnungsbetrags ergibt. Den Antrag hatten Dr. Norbert Smetak und Christine Neumann-Grutzeck vom Präsidium des Berufsverbands der Internistinnen und Internisten (BDI) gestellt. Im „ÄrzteTag““-Podcast erläutert Kardiologe Smetak, wie stark Vertragsärzte von den Prüfanträgen der Krankenkassen betroffen sind, warum die Motivation der Kostenträger „multifaktoriell“ ist und warum das Thema Prüfanträge bei Kleinstbeträgen ähnlich gelöst werden könnte wie bei den Krankenhäusern. Nicht zuletzt berichtet er über einen Traum, den er insgeheim hegt. Außerdem zieht Smetak eine persönlich Bilanz des Deutschen Ärztetages in Bremen – und er berichtet, was hinter einem kleinen Scharmützel beim Tagesordnungspunkt Weiterbildung steckte: Dort wurde plötzlich gefordert, dass Internisten auf dem Weg zum hausärztlich tätigen Internisten für die Weiterbildung ein Jahr in die Praxis eines Allgemeinmediziners gehen sollen.
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