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Streitgespräch: „Wir verlangen Digitalisierung mit Gehirnschmalz!“

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SVR-Vorsitzender Ferdinand Gerlach und BfDI Ulrich Kelber

Datenschutz neu definiert und eine elektronische Patientenakte (ePA) für alle Bundesbürger qua Geburt. Das fordert der Sachverständigenrat Gesundheit (SVR) in seinem Gutachten „Digitalisierung für Gesundheit“. Danach sollten in einer ePA künftig deutlich mehr Gesundheitsdaten gespeichert werden, als bislang geplant. Versicherte müssten nicht zustimmen, sondern könnten einer ePA widersprechen. Datenschutz, so der SVR, müsse „Teil von Lebens- und Gesundheitsschutz“ werden.

Kaum war das Gutachten veröffentlicht, trat der Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, auf den Plan. Er kritisierte, dass der SVR „das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einschränken will, um an Forschungsdaten zu kommen“.

Worin aber genau liegen die Widersprüche zwischen den Vorstellungen des SVR und den Datenschutz-Erfordernissen des BfDI? Besteht die Kontroverse womöglich aus Missverständnissen? Wir haben Ferdinand Gerlach und Ulrich Kelber zum Streitgespräch gebeten – pandemiekonform mit Abstand (einer aus Frankfurt, einer aus Bonn) und digitalisiert als Podcast-Gespräch.

Foto: [M] Gerlach: Wolfgang Kumm / dpa | Kelber: Bernd von Jutrczenka / dpa

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SVR-Vorsitzender Ferdinand Gerlach und BfDI Ulrich Kelber

Datenschutz neu definiert und eine elektronische Patientenakte (ePA) für alle Bundesbürger qua Geburt. Das fordert der Sachverständigenrat Gesundheit (SVR) in seinem Gutachten „Digitalisierung für Gesundheit“. Danach sollten in einer ePA künftig deutlich mehr Gesundheitsdaten gespeichert werden, als bislang geplant. Versicherte müssten nicht zustimmen, sondern könnten einer ePA widersprechen. Datenschutz, so der SVR, müsse „Teil von Lebens- und Gesundheitsschutz“ werden.

Kaum war das Gutachten veröffentlicht, trat der Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, auf den Plan. Er kritisierte, dass der SVR „das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einschränken will, um an Forschungsdaten zu kommen“.

Worin aber genau liegen die Widersprüche zwischen den Vorstellungen des SVR und den Datenschutz-Erfordernissen des BfDI? Besteht die Kontroverse womöglich aus Missverständnissen? Wir haben Ferdinand Gerlach und Ulrich Kelber zum Streitgespräch gebeten – pandemiekonform mit Abstand (einer aus Frankfurt, einer aus Bonn) und digitalisiert als Podcast-Gespräch.

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