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Der Telefon-Guerillero - wenn Richter über Freiheit oder Psychiatrie entscheiden

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„Ich bin ein Bote des Zorns“ – so begann einer von sehr vielen Anrufen bei der Polizei. Immer wieder drohte ein Mann mit Anschlägen und stellte dabei auch politische Forderungen.

Ernst gemeint waren die Ankündigungen nie, das wusste auch die Tübinger Polizei. Da der psychisch erkrankte Mann aber auch bundesweit Sicherheitsbehörden anrief, was denen viel Arbeit verursachte, wollte die Tübinger Staatsanwaltschaft ihn dauerhaft in der Psychiatrie unterbringen lassen – so kam der Fall ans Tübinger Landgericht.

Die Richter mussten entscheiden, ob sein Verhalten ausreicht, ihm wegen der Anrufe seine Freiheit zu nehmen.

Über diesen Fall sprechen Gerichtsreporter Jonas Bleeser und Online-Redakteur Lorenzo Zimmer in der neuen Folge unseres Podcasts „Am Gericht“ . Und darüber, wie der Staat mit Menschen umgeht (und umgehen darf), die nicht oder nur sehr eingeschränkt dafür verantwortlich sind, was sie tun – gerade wenn es sich um Straftaten handelt.

Die Abwägung zwischen persönlicher Freiheit psychisch Kranker, die nichts für ihr Verhalten können, und dem berechtigten Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit ist nicht leicht. Wie die Richter im Fall des Telefon-Guerilleros (so sah er sich selbst) entschieden, das hört ihr in der neuen Folge von „Am Gericht“.

Alle Artikel zu den Folgen und mehr über aktuelle Ermittlungen der Polizei, laufende Prozesse in der Region Tübingen/Reutlingen und spannende Hintergründe gibt es auf www.tagblatt.de/amgericht

Wir freuen uns über Feedback an amgericht@tagblatt.de

Am Gericht S1E6 Der Telefon-Guerillero - wenn Richter über Freiheit oder Psychiatrie entscheiden

Moderation: Lorenzo Zimmer, Jonas Bleeser

Produktion: Jonas Bleeser

Sprecher: Sascha Speidel

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29 Episoden

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Ernst gemeint waren die Ankündigungen nie, das wusste auch die Tübinger Polizei. Da der psychisch erkrankte Mann aber auch bundesweit Sicherheitsbehörden anrief, was denen viel Arbeit verursachte, wollte die Tübinger Staatsanwaltschaft ihn dauerhaft in der Psychiatrie unterbringen lassen – so kam der Fall ans Tübinger Landgericht.

Die Richter mussten entscheiden, ob sein Verhalten ausreicht, ihm wegen der Anrufe seine Freiheit zu nehmen.

Über diesen Fall sprechen Gerichtsreporter Jonas Bleeser und Online-Redakteur Lorenzo Zimmer in der neuen Folge unseres Podcasts „Am Gericht“ . Und darüber, wie der Staat mit Menschen umgeht (und umgehen darf), die nicht oder nur sehr eingeschränkt dafür verantwortlich sind, was sie tun – gerade wenn es sich um Straftaten handelt.

Die Abwägung zwischen persönlicher Freiheit psychisch Kranker, die nichts für ihr Verhalten können, und dem berechtigten Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit ist nicht leicht. Wie die Richter im Fall des Telefon-Guerilleros (so sah er sich selbst) entschieden, das hört ihr in der neuen Folge von „Am Gericht“.

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