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Alles Böse: Keine Hilfe für Carrie

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Trio lässt fünfjähriges Mädchen sterben

Dieser Prozess hat auch Justizbeamte und Richter erschüttert: Weil sie ein fünfjähriges Mädchen einfach sterben ließen, hat das Landgericht drei Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt. Am Ende fiel selbst den Verteidigern nicht mehr viel ein, was für ihre Mandanten gesprochen hätte.

Der hinter den Angeklagten wachende Justizbeamte verbirgt sein Gesicht für ein paar Sekunden hinter seinen Händen. Und seine neben ihm sitzende Kollegin scheint sich eine Träne aus dem Auge zu wischen: Bis zum letzten Verhandlungstag ringen in diesem Verfahren selbst routinierte Wachtmeister immer wieder um Fassung. Und der Anwalt des als Nebenkläger ins Verfahren eingebundene Vaters des toten Kindes, Hans-Michael Meyers, wählt in seinem Plädoyer ein für Juristen ungewöhnliches Vokabular: Er zitiert die Redewendung, der zufolge er gar nicht so viel essen könne, wie er „gerne kotzen“ würde. In der Sache fordert er, dass alle drei Angeklagten wegen „Mordes durch Unterlassen“ zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt werden. Das Trio hat am 20. Juni 2016 der – vermutlich nach einem Sturz – zusammengebrochenen Carrie keinen Notarzt geholt und so das Kind einfach sterben lassen. Denn ein Mediziner hätte sofort bemerkt, dass die Fünfjährige vernachlässigt und misshandelt worden war. Dass den Angeklagten dafür die Höchststrafe gebührt, hat vor Meyers auch schon der für den Fall zuständige Staatsanwalt Christian Schröder gesagt. Ein paar Stunden später werden das die Richter genauso beschließen – und ihr Vorsitzender Alexander Schwarz wird in seiner Urteilsbegründung noch einmal ausführlich beschreiben, was Carrie in den Monaten vor ihrem Tod alles durchgemacht haben muss. Doch vorher haben die Verteidiger noch darzulegen, was für ihren jeweiligen Schützling spricht. Allzu viel ist es nicht. Vor allem der Anwalt zeichnet im Schlussplädoyer ein schonungsloses Bild seines Mandanten. Der Jurist vertritt den 31-Jährigen, der zusammen mit seiner 25-jährigen Partnerin Carrie in seine Wohnung aufgenommen hatte. Und der sie dort auf übelste Weise schikaniert hat. Zeugen berichteten von „Bundeswehrspielen“: Nach Missgeschicken musste das Kind zum Beispiel strammstehen. Auch Ohnesorg geht davon aus, dass sein Mandant Carrie misshandelt hat. Und dass er sie sterben ließ, weil ein Notarzt genau das bemerkt hätte. Der Anwalt muss einräumen: Das ist Mord. Eine lebenslange Haftstrafe lässt sich da nur noch abwenden, wenn es gute Gründe für besondere Milde gibt. Doch auch da kann Ohnesorg nur anführen, dass der 31-Jährige bislang keine Vorstrafen hat und unter schwierigen Umständen aufgewachsen ist. Noch kürzer fasst sich der Anwalt der 25-Jährigen: Franz Möhler führt die Paragrafen an, auf die sich das Gericht stützen könnte, wenn es bei seiner Mandantin Milde walten lassen wollte. Ausführlicher wird hingegen die Anwältin, die Carries Mutter verteidigt. Ihre Mandantin wurde von den beiden anderen Angeklagten alarmiert, als ihre Tochter schon umgekippt war. Staatsanwalt Schröder meint: Die 36-Jährige war ab etwa 17.30 Uhr in der Wohnung, und das Mädchen sei um 23 Uhr gestorben. Die Anwältin hingegen sagt: Die Mutter sei erst um 18.45 Uhr dort gewesen und Carries Tod bereits zwischen 20 und 21 Uhr eingetreten. Will sagen: Ihre Mandatin hatte vielleicht gar keine Chance, das Kind noch zu retten. Trotzdem bittet auch Forster die Richter lediglich, sich über diese Frage Gedanken zu machen. Doch die urteilen: dreimal „lebenslänglich“.

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Der hinter den Angeklagten wachende Justizbeamte verbirgt sein Gesicht für ein paar Sekunden hinter seinen Händen. Und seine neben ihm sitzende Kollegin scheint sich eine Träne aus dem Auge zu wischen: Bis zum letzten Verhandlungstag ringen in diesem Verfahren selbst routinierte Wachtmeister immer wieder um Fassung. Und der Anwalt des als Nebenkläger ins Verfahren eingebundene Vaters des toten Kindes, Hans-Michael Meyers, wählt in seinem Plädoyer ein für Juristen ungewöhnliches Vokabular: Er zitiert die Redewendung, der zufolge er gar nicht so viel essen könne, wie er „gerne kotzen“ würde. In der Sache fordert er, dass alle drei Angeklagten wegen „Mordes durch Unterlassen“ zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt werden. Das Trio hat am 20. Juni 2016 der – vermutlich nach einem Sturz – zusammengebrochenen Carrie keinen Notarzt geholt und so das Kind einfach sterben lassen. Denn ein Mediziner hätte sofort bemerkt, dass die Fünfjährige vernachlässigt und misshandelt worden war. Dass den Angeklagten dafür die Höchststrafe gebührt, hat vor Meyers auch schon der für den Fall zuständige Staatsanwalt Christian Schröder gesagt. Ein paar Stunden später werden das die Richter genauso beschließen – und ihr Vorsitzender Alexander Schwarz wird in seiner Urteilsbegründung noch einmal ausführlich beschreiben, was Carrie in den Monaten vor ihrem Tod alles durchgemacht haben muss. Doch vorher haben die Verteidiger noch darzulegen, was für ihren jeweiligen Schützling spricht. Allzu viel ist es nicht. Vor allem der Anwalt zeichnet im Schlussplädoyer ein schonungsloses Bild seines Mandanten. Der Jurist vertritt den 31-Jährigen, der zusammen mit seiner 25-jährigen Partnerin Carrie in seine Wohnung aufgenommen hatte. Und der sie dort auf übelste Weise schikaniert hat. Zeugen berichteten von „Bundeswehrspielen“: Nach Missgeschicken musste das Kind zum Beispiel strammstehen. Auch Ohnesorg geht davon aus, dass sein Mandant Carrie misshandelt hat. Und dass er sie sterben ließ, weil ein Notarzt genau das bemerkt hätte. Der Anwalt muss einräumen: Das ist Mord. Eine lebenslange Haftstrafe lässt sich da nur noch abwenden, wenn es gute Gründe für besondere Milde gibt. Doch auch da kann Ohnesorg nur anführen, dass der 31-Jährige bislang keine Vorstrafen hat und unter schwierigen Umständen aufgewachsen ist. Noch kürzer fasst sich der Anwalt der 25-Jährigen: Franz Möhler führt die Paragrafen an, auf die sich das Gericht stützen könnte, wenn es bei seiner Mandantin Milde walten lassen wollte. Ausführlicher wird hingegen die Anwältin, die Carries Mutter verteidigt. Ihre Mandantin wurde von den beiden anderen Angeklagten alarmiert, als ihre Tochter schon umgekippt war. Staatsanwalt Schröder meint: Die 36-Jährige war ab etwa 17.30 Uhr in der Wohnung, und das Mädchen sei um 23 Uhr gestorben. Die Anwältin hingegen sagt: Die Mutter sei erst um 18.45 Uhr dort gewesen und Carries Tod bereits zwischen 20 und 21 Uhr eingetreten. Will sagen: Ihre Mandatin hatte vielleicht gar keine Chance, das Kind noch zu retten. Trotzdem bittet auch Forster die Richter lediglich, sich über diese Frage Gedanken zu machen. Doch die urteilen: dreimal „lebenslänglich“.

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