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Der Jurist und Author Horst Meier hat die drei Tage mündliche Verhandlung vor dem BVerfG verfolgt. Weil sie nur Ideologie produziere - antidemokratisch völkische zwar - aber nicht reale Gefahren produziere, für die ohnehin das Strafrecht zuständig wäre. Deshalb sei das Verbotsverfahren eigentlich nur mit einer krachenden Niederlage durch die antrag…
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Kurzanleitung