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Die Woche #29 – Der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden

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Willkommen zu Folge 29 unseres Podcasts!

Im Gespräch Mit Wolfram Lefèvre, Digidor Digidor-Geschäftsführer Wolfram Lefèvre war zur sprichwörtlich „rechten Zeit am rechten Ort“. Der Gründer von Expertenhomepage.de, das heute unter Digidor firmiert, hat sich frühzeitig dafür eingesetzt, dass Versicherungsmakler etwas besitzen, das in anderen Branchen schon viel früher eine Selbstverständlichkeit wurde: Einen professionellen Web-Auftritt. Zugeschaltet aus Berlin erklärt uns Lefèvre nun im Gespräch, wie Makler „auf allen Kanälen, zu jeder Zeit und voll automatisch“ zu mehr Vertrieberfolgen kommen können.

Werbung Mit Sicherheit kennen Sie das Gefühl, dass die Absicherung von Firmenkunden sehr kompliziert und aufwendig sein kann – selbst bei kleinen Betrieben. Mit dem Firmen ModularSchutz Online der Zurich Versicherung ist das jetzt ganz einfach. Mit einigen wenigen Angaben und ein paar Klicks erhalten sie sofort einen passgenauen Versicherungsschutz, der auf die Wünsche und die Situation der Betriebe ihrer Kunden zugeschnitten ist. Die 5 Module von Firmen ModularSchutz Online – Inhalt-/Ertragsausfall, Haftpflicht, Rechtsschutz, Elektronik und Maschinen – können sie frei wählen und kombinieren.
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Die News der Woche, Teil 1 Wenn ein Plan „von hinten durch die Brust ins Auge“ führt, ist das für den Planer wahrlich kein Kompliment. Denn die Redewendung beschreibt „eine Herangehensweise, die sehr umständlich und verwirrend wirkt und nur über skurile Umwege zum Ziel führt“, so die Definition des Sprachportals Mundmische.

Und damit wären wir im Prinzip schon bei der Neugestaltung der Provisionsregelung in der Lebensversicherung und Restschuldversicherung angelangt. Das Vorhaben kam im politischen Berlin seit einigen Monaten überhaupt nicht mehr voran. Zu verhärtet erschienen die Fronten innerhalb der Regierungskoalition. Nun aber hat das SPD-geführte Bundesfinanzministerium einen neuen Vorstoß unternommen – und einen bislang noch inoffiziellen Referentenentwurf zu Papier gebracht. Und dieser „hat es in sich“, wie etwa der Versicherungswissenschaftler Matthias Beenken meint.

Was steht also drin? Nun, der Entwurf sieht vor, dass die Abschlussprovision bei der Vermittlung von Restschuldversicherungen künftig auf maximal 2,5 Prozent der Darlehenssumme begrenzt wird. Soweit so unstrittig. Denn dieser Vorschlag ist von der Branche im Grunde erwartet worden und diente gewissermaßen als Friedensangebot an die SPD, wenn im Gegenzug die Lebensversicherung in Ruhe gelassen würde. Doch diese Hoffnung scheint nun merklich getrübt, denn das Ministerium möchte laut Entwurf auch den Begriff von Abschluss- und Bestandsprovision neu definieren. Und das wäre eine „ziemlich dicke Kröte“, die der Vertrieb aller Versicherungssparten zu schlucken hätte, wie Experte Beenken im „Versicherungsmagazin“ berichtet.

Konkret sorgt die geplante Neufassung des Paragrafen 7 Nummer 34c des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) für gehörigen Zündstoff. Denn dieser enthält die besagte Neudefinition der Abschlussprovision. Und eben jener Passus folgt gewissermaßen der Devise „alles in einen Topf“, sprich unter „Abschlussprovisionen“ sollen künftig auch Bestandsprovisionen subsumiert werden – zumindest dann, wenn diese nur für den Fortbestand des Vertrages gezahlt werden. Bestandsprovisionen würden dann nur noch in klar definierten Ausnahmefällen fließen, etwa für „spezifische Dienstleistungen“, die ein Vermittler gegenüber dem Versicherer erbringt.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) zeigt sich dann auch über den Entwurf regelrecht entsetzt: „Das von der SPD geführte BMF plant hier durch die Hintertür einen beispiellosen ordnungspolitischen Eingriff in die Privatautonomie der Versicherungskaufleute und ihrer Freiheit, die Höhe der Provisionen selbst zu bestimmen“, erklärte ein verärgerter BVK-Präsident Michael Heinz am 4. Februar in einer Stellungnahme. Weiter moniert Heinz, dass das Ministerium durch den Paragrafen 32a auch Dienstleistungsentgelte zwischen den Unternehmen und den Vermittlern regulieren wolle. „Demnach darf ein Versicherer nur marktübliche Vergütungen vereinbaren“, so die Erkenntnis des BVK.

Auch Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung, ist irritiert – er spricht gar von einem „absoluten Dammbruch“. Seine Begründung: „Es sollen nach dem vorliegenden Entwurf privatautonom vereinbarte Vergütungsverträge einer ganzen Branche staatlicherseits für unwirksam erklärt werden“, schimpft Wirth. Und weiter: „In dem Gesetz geht es eben nicht nur um eine Deckelung der Provisionen bei Kreditrestschuldversicherungen, sondern um den verzweifelten Versuch der SPD, ihr wirres Ziel eines allgemeinen Provisionsdeckels doch noch durchzusetzen.“ Eben ganz im Sinne „von hinten durch die Brust ins Auge“.

Werbung Am 25. Februar 2021 heißt es Bühne frei für den ersten digitalen Gesundheitstag von Pfefferminzia! Wir konnten allerhand Top-Referenten für Sie gewinnen. Unsere beiden Keynote-Speaker etwa. Dr. Barbara Ries von der Deutschen Rück wird sich beispielsweise mit dem Thema „Der Präventionsgedanke im Versicherungsmarkt – ein disruptives Geschäftsmodell?“ befassen. Und Versicherungsentertainer Klaus Hermann verrät, warum Vermittler keine Angst vor Veränderung haben sollten. Auch andere Redner wie Philip Wenzel, Stephan Kaiser, Joachim Haid und Hagen Engelhard teilen ihr Wissen mit Ihnen. Die ganze Veranstaltung ist dank unserer Co-Gastgeber Hallesche und Inter für Sie kostenlos! Weiterbildungszeit gibt es auch. Und – potzblitz – sogar auch noch was zu gewinnen: Nämlich eine von zwei Apple Watches der brandneuen Serie 6. Schauen Sie doch mal auf unserer Veranstaltungswebsite vorbei und melden Sie sich am besten gleich an unter www.gesundheitstag.pfefferminzia.de

Der Rechtstipp Von Stephan Michaelis Ja, ist denn schon Spargelzeit? Leider noch nicht ganz, aber mit dem Edel-Gemüse befassen wir uns heute trotzdem schon mal. Im Rechtstipp der Woche von Stephan Michaelis geht es dieses Mal nämlich um die sogenannte Spargelfeld-Entscheidung. Ein Versicherungsmakler berät den Subunternehmer eines Spargelbauern. Dieser soll Pestizide auf ein Spargelfeld ausbringen, stellt dabei aber die Düsen falsch ein. Die Folge: Das Unkraut lebt, der Spargel ist tot. Der Subunternehmer muss nun für den Schaden in Höhe von immerhin 132.000 Euro geradestehen. Er wendet sich an seinen Haftpflichtversicherer – der aber nicht zahlen will. Also nimmt sich der Unternehmer seinen Versicherungsmakler vor, der Vorwurf: Du hast mich schlecht beraten. Wie der Fall ausgegangen ist, erklärt Ihnen Michaelis in seinem Rechtstipp der Woche.

Die News der Woche, Teil 2 Für etwas mehr als die Hälfte der Deutschen hat sich kürzlich der Beitrag ihrer Krankenversicherung erhöht. Das betrifft Bürger mit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung gleichermaßen. Das Problem: 58 Prozent der Versicherten können diesen Schritt nicht nachvollziehen, und 38 Prozent ziehen deshalb auch einen Anbieterwechsel in Betracht. Das sind zentrale Ergebnisse einer repräsentativen Online-Umfrage des Marktforschers Appinio im Auftrag des Insurtechs Personal Business Machine und des IT-Dienstleisters Adesso.

Weitere 40 Prozent der Befragten sagen, dass die Beitragssteigerung nicht begründet wurde oder sie sich nicht an eine Erklärung erinnern könnten. Gab es doch eine, lautete diese am häufigsten „allgemein steigende Kosten in der Gesundheitswirtschaft“ oder „höhere Kosten für medizinische Behandlungen“. Diese Werte sollten in der Branche dafür sorgen, dass man „dem Kundendialog mehr Aufmerksamkeit schenkt“, findet Ralf Pispers, Geschäftsführer der Personal Business Machine. Denn: Laut der Umfrage würde sich ein besserer Dialog mit den Versicherten durchaus lohnen. Immerhin 61 Prozent der Befragten geben nämlich an, dass sie eine ausführliche Erklärung der Beitragsanpassung „eher“ oder „auf jeden Fall“ von einem Wechsel abhalten würde.

Zudem sei eine „crossmediale Ansprache über verschiedene Kanäle“ von den Kunden gewünscht und möglich, so Pispers weiter. „Immerhin haben sich rund die Hälfte der Versicherten über ein Online-Portal oder eine App bereits bei ihrer Krankenversicherung registriert.“ Die Studie zeigt aber: Nach wie vor setzen die meisten Versicherer noch auf die Kommunikation per Brief. 77 Prozent der Versicherten erhielten die Nachricht ihrer Beitragserhöhung auf diesem Weg. Da geht also noch deutlich mehr, liebe Krankenversicherer.

Das Schwerpunktthema Im Februar: Social Media TikTok – hm, hat das was mit Uhren zu tun? Naja, nur indirekt. Bei TikTok handelt es sich um einen Social-Media-Kanal, der mit kurzen Videos befüllt wird. Maximal 60 Sekunden dürfen die Clips lang sein, kürzer geht immer. Das ist doch nur was für junge Leute sagen Sie? Nee, zunehmend findet man dort auch die Über-25-Jährigen, Tendenz steigend, – also durchaus interessante Zielgruppen für Versicherungsvermittler, weiß Robin Kiera. Der Digitalexperte ist selbst mit seiner Beratungsfirma Digitalscouting dort sehr erfolgreich unterwegs – 100.000 Follower kann er auf der Haben-Seite verbuchen. Mit uns sprach er über die Dos und Dont’s des Kanals, über dessen Potenzial für den Versicherungsvertrieb und darüber, dass man nie aufhören sollte, Dinge einfach mal auszuprobieren.

Damit sind wir am Ende der Folge 29 unseres Podcasts angelangt. Wir hoffen, Ihnen hat der Themenmix gefallen. Wenn Sie Themenwünsche haben oder einen Wunsch-Kandidaten für ein Interview, dann schreiben Sie uns das. Einfach ne Mail schicken an redaktion@pfefferminzia.de.

Ansonsten hören wir uns kommenden Freitag wieder. Bis dahin: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.

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Im Gespräch Mit Wolfram Lefèvre, Digidor Digidor-Geschäftsführer Wolfram Lefèvre war zur sprichwörtlich „rechten Zeit am rechten Ort“. Der Gründer von Expertenhomepage.de, das heute unter Digidor firmiert, hat sich frühzeitig dafür eingesetzt, dass Versicherungsmakler etwas besitzen, das in anderen Branchen schon viel früher eine Selbstverständlichkeit wurde: Einen professionellen Web-Auftritt. Zugeschaltet aus Berlin erklärt uns Lefèvre nun im Gespräch, wie Makler „auf allen Kanälen, zu jeder Zeit und voll automatisch“ zu mehr Vertrieberfolgen kommen können.

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Die News der Woche, Teil 1 Wenn ein Plan „von hinten durch die Brust ins Auge“ führt, ist das für den Planer wahrlich kein Kompliment. Denn die Redewendung beschreibt „eine Herangehensweise, die sehr umständlich und verwirrend wirkt und nur über skurile Umwege zum Ziel führt“, so die Definition des Sprachportals Mundmische.

Und damit wären wir im Prinzip schon bei der Neugestaltung der Provisionsregelung in der Lebensversicherung und Restschuldversicherung angelangt. Das Vorhaben kam im politischen Berlin seit einigen Monaten überhaupt nicht mehr voran. Zu verhärtet erschienen die Fronten innerhalb der Regierungskoalition. Nun aber hat das SPD-geführte Bundesfinanzministerium einen neuen Vorstoß unternommen – und einen bislang noch inoffiziellen Referentenentwurf zu Papier gebracht. Und dieser „hat es in sich“, wie etwa der Versicherungswissenschaftler Matthias Beenken meint.

Was steht also drin? Nun, der Entwurf sieht vor, dass die Abschlussprovision bei der Vermittlung von Restschuldversicherungen künftig auf maximal 2,5 Prozent der Darlehenssumme begrenzt wird. Soweit so unstrittig. Denn dieser Vorschlag ist von der Branche im Grunde erwartet worden und diente gewissermaßen als Friedensangebot an die SPD, wenn im Gegenzug die Lebensversicherung in Ruhe gelassen würde. Doch diese Hoffnung scheint nun merklich getrübt, denn das Ministerium möchte laut Entwurf auch den Begriff von Abschluss- und Bestandsprovision neu definieren. Und das wäre eine „ziemlich dicke Kröte“, die der Vertrieb aller Versicherungssparten zu schlucken hätte, wie Experte Beenken im „Versicherungsmagazin“ berichtet.

Konkret sorgt die geplante Neufassung des Paragrafen 7 Nummer 34c des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) für gehörigen Zündstoff. Denn dieser enthält die besagte Neudefinition der Abschlussprovision. Und eben jener Passus folgt gewissermaßen der Devise „alles in einen Topf“, sprich unter „Abschlussprovisionen“ sollen künftig auch Bestandsprovisionen subsumiert werden – zumindest dann, wenn diese nur für den Fortbestand des Vertrages gezahlt werden. Bestandsprovisionen würden dann nur noch in klar definierten Ausnahmefällen fließen, etwa für „spezifische Dienstleistungen“, die ein Vermittler gegenüber dem Versicherer erbringt.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) zeigt sich dann auch über den Entwurf regelrecht entsetzt: „Das von der SPD geführte BMF plant hier durch die Hintertür einen beispiellosen ordnungspolitischen Eingriff in die Privatautonomie der Versicherungskaufleute und ihrer Freiheit, die Höhe der Provisionen selbst zu bestimmen“, erklärte ein verärgerter BVK-Präsident Michael Heinz am 4. Februar in einer Stellungnahme. Weiter moniert Heinz, dass das Ministerium durch den Paragrafen 32a auch Dienstleistungsentgelte zwischen den Unternehmen und den Vermittlern regulieren wolle. „Demnach darf ein Versicherer nur marktübliche Vergütungen vereinbaren“, so die Erkenntnis des BVK.

Auch Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung, ist irritiert – er spricht gar von einem „absoluten Dammbruch“. Seine Begründung: „Es sollen nach dem vorliegenden Entwurf privatautonom vereinbarte Vergütungsverträge einer ganzen Branche staatlicherseits für unwirksam erklärt werden“, schimpft Wirth. Und weiter: „In dem Gesetz geht es eben nicht nur um eine Deckelung der Provisionen bei Kreditrestschuldversicherungen, sondern um den verzweifelten Versuch der SPD, ihr wirres Ziel eines allgemeinen Provisionsdeckels doch noch durchzusetzen.“ Eben ganz im Sinne „von hinten durch die Brust ins Auge“.

Werbung Am 25. Februar 2021 heißt es Bühne frei für den ersten digitalen Gesundheitstag von Pfefferminzia! Wir konnten allerhand Top-Referenten für Sie gewinnen. Unsere beiden Keynote-Speaker etwa. Dr. Barbara Ries von der Deutschen Rück wird sich beispielsweise mit dem Thema „Der Präventionsgedanke im Versicherungsmarkt – ein disruptives Geschäftsmodell?“ befassen. Und Versicherungsentertainer Klaus Hermann verrät, warum Vermittler keine Angst vor Veränderung haben sollten. Auch andere Redner wie Philip Wenzel, Stephan Kaiser, Joachim Haid und Hagen Engelhard teilen ihr Wissen mit Ihnen. Die ganze Veranstaltung ist dank unserer Co-Gastgeber Hallesche und Inter für Sie kostenlos! Weiterbildungszeit gibt es auch. Und – potzblitz – sogar auch noch was zu gewinnen: Nämlich eine von zwei Apple Watches der brandneuen Serie 6. Schauen Sie doch mal auf unserer Veranstaltungswebsite vorbei und melden Sie sich am besten gleich an unter www.gesundheitstag.pfefferminzia.de

Der Rechtstipp Von Stephan Michaelis Ja, ist denn schon Spargelzeit? Leider noch nicht ganz, aber mit dem Edel-Gemüse befassen wir uns heute trotzdem schon mal. Im Rechtstipp der Woche von Stephan Michaelis geht es dieses Mal nämlich um die sogenannte Spargelfeld-Entscheidung. Ein Versicherungsmakler berät den Subunternehmer eines Spargelbauern. Dieser soll Pestizide auf ein Spargelfeld ausbringen, stellt dabei aber die Düsen falsch ein. Die Folge: Das Unkraut lebt, der Spargel ist tot. Der Subunternehmer muss nun für den Schaden in Höhe von immerhin 132.000 Euro geradestehen. Er wendet sich an seinen Haftpflichtversicherer – der aber nicht zahlen will. Also nimmt sich der Unternehmer seinen Versicherungsmakler vor, der Vorwurf: Du hast mich schlecht beraten. Wie der Fall ausgegangen ist, erklärt Ihnen Michaelis in seinem Rechtstipp der Woche.

Die News der Woche, Teil 2 Für etwas mehr als die Hälfte der Deutschen hat sich kürzlich der Beitrag ihrer Krankenversicherung erhöht. Das betrifft Bürger mit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung gleichermaßen. Das Problem: 58 Prozent der Versicherten können diesen Schritt nicht nachvollziehen, und 38 Prozent ziehen deshalb auch einen Anbieterwechsel in Betracht. Das sind zentrale Ergebnisse einer repräsentativen Online-Umfrage des Marktforschers Appinio im Auftrag des Insurtechs Personal Business Machine und des IT-Dienstleisters Adesso.

Weitere 40 Prozent der Befragten sagen, dass die Beitragssteigerung nicht begründet wurde oder sie sich nicht an eine Erklärung erinnern könnten. Gab es doch eine, lautete diese am häufigsten „allgemein steigende Kosten in der Gesundheitswirtschaft“ oder „höhere Kosten für medizinische Behandlungen“. Diese Werte sollten in der Branche dafür sorgen, dass man „dem Kundendialog mehr Aufmerksamkeit schenkt“, findet Ralf Pispers, Geschäftsführer der Personal Business Machine. Denn: Laut der Umfrage würde sich ein besserer Dialog mit den Versicherten durchaus lohnen. Immerhin 61 Prozent der Befragten geben nämlich an, dass sie eine ausführliche Erklärung der Beitragsanpassung „eher“ oder „auf jeden Fall“ von einem Wechsel abhalten würde.

Zudem sei eine „crossmediale Ansprache über verschiedene Kanäle“ von den Kunden gewünscht und möglich, so Pispers weiter. „Immerhin haben sich rund die Hälfte der Versicherten über ein Online-Portal oder eine App bereits bei ihrer Krankenversicherung registriert.“ Die Studie zeigt aber: Nach wie vor setzen die meisten Versicherer noch auf die Kommunikation per Brief. 77 Prozent der Versicherten erhielten die Nachricht ihrer Beitragserhöhung auf diesem Weg. Da geht also noch deutlich mehr, liebe Krankenversicherer.

Das Schwerpunktthema Im Februar: Social Media TikTok – hm, hat das was mit Uhren zu tun? Naja, nur indirekt. Bei TikTok handelt es sich um einen Social-Media-Kanal, der mit kurzen Videos befüllt wird. Maximal 60 Sekunden dürfen die Clips lang sein, kürzer geht immer. Das ist doch nur was für junge Leute sagen Sie? Nee, zunehmend findet man dort auch die Über-25-Jährigen, Tendenz steigend, – also durchaus interessante Zielgruppen für Versicherungsvermittler, weiß Robin Kiera. Der Digitalexperte ist selbst mit seiner Beratungsfirma Digitalscouting dort sehr erfolgreich unterwegs – 100.000 Follower kann er auf der Haben-Seite verbuchen. Mit uns sprach er über die Dos und Dont’s des Kanals, über dessen Potenzial für den Versicherungsvertrieb und darüber, dass man nie aufhören sollte, Dinge einfach mal auszuprobieren.

Damit sind wir am Ende der Folge 29 unseres Podcasts angelangt. Wir hoffen, Ihnen hat der Themenmix gefallen. Wenn Sie Themenwünsche haben oder einen Wunsch-Kandidaten für ein Interview, dann schreiben Sie uns das. Einfach ne Mail schicken an redaktion@pfefferminzia.de.

Ansonsten hören wir uns kommenden Freitag wieder. Bis dahin: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.

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