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Rehabilitiert und entschädigt (?)

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Die Repressionsmöglichkeiten des SED-Staats gegenüber politisch missliebigen Bürgern waren vielfältig. Sie bestanden nicht nur aus Verhaftungen, Verurteilungen und Gefängnisstrafen. Auch Enteignungen, das Verhindern oder Zerstören von beruflichen Karrieren und psychologische Zersetzungsmaßnahmen trafen viele Menschen in der DDR. Mit dem Anspruch, diesen Opfern von DDR-Verwaltungsunrecht und politischer Verfolgung im beruflichen Bereich Wiedergutmachung zu verschaffen, verabschiedete der Deutsche Bundestag im Frühsommer 1994 das 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz. Zehntausende Menschen sind nach diesem Gesetz mittlerweile als politisch Verfolgte der SED-Diktatur anerkannt worden. Noch bis Ende 2019 können Betroffene ihre Rehabilitierung beantragen und unter bestimmten Bedingungen soziale Ausgleichsleistungen erhalten.
20 Jahre nach Inkrafttreten des 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes wurde im Rahmen der Veranstaltung eine Zwischenbilanz gezogen und diskutiert, inwieweit sich die Erwartungen an dieses Gesetz erfüllt haben. Hat sich vor dem Hintergrund der Rehabilitierungsmöglichkeiten die soziale und gesellschaftliche Situation der Betroffenen stabilisiert? Wie transparent sind die Verfahren zur Rehabilitierung für die Antragsteller?
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