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VRN009 - Eine Rechtsschutzversicherung sollte wirklich jeder haben!

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Meine Rechtsschutzversicherung habe ich gekündigt, die hat mich ohnehin nur Geld gekostet.

Gebraucht habe ich sie ohnehin nie.



So oder so ähnlich sind oft die Antworten meiner Mandanten auf die Frage, ob sie rechtsschutzversichert sind.


Ja, eine Rechtsschutzversicherung kostet Geld.

Warum ich bin der Meinung bin, dass die Rechtsschutzversicherung eine der wenigen Versicherungen ist, die man wirklich haben muss, erläutere ich Ihnen in diesem Beitrag.


Das hat auch nichts damit zu tun, dass durch die Deckung einer Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten mehr oder weniger gesichert sind. Vielmehr geht es darum, dass man in Lebensbereichen, die finanziell ein unkalkulierbares Risiko darstellen, generell eine Absicherung durch eine Versicherung haben sollte. Das gilt für die Haftpflichtversicherung, aber auch für die Rechtsschutz.
Auch ich habe früher die Meinung vertreten, dass die nicht unbedingt erforderlich ist. Vor allem für mich als Juristin habe ich anfangs keine Notwendigkeit gesehen – ich könnte mich ja im Zweifel vor Gericht selbst vertreten.

Mittlerweile hat mir mein Arbeitsalltag allerdings die Augen geöffnet, warum eine Rechtsschutzversicherung unverzichtbar ist.


1. Sie haben eine Absicherung der außergerichtlichen und vor allem gerichtlichen Streitigkeiten.
Wenn Sie die Unterstützung durch einen Anwalt brauchen, kostet der Geld. In Unfallsachen wird der Anwalt - bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall - von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen.

In dem Fall brauchen Sie also normalerweise keine Rechtsschutzversicherung.
Allerdings zahlt die Versicherung nicht nur die Rechtsanwaltskosten. Wenn Sie zum Beispiel in einer Unfallsache mit Auslandsbeteiligung Übersetzungen benötigen, kommt die Versicherung für die Kosten der Übersetzungen auf.
Exkurs: In Bußgeldangelegenheiten ist eine Rechtsschutzversicherung vor allem für Vielfahrer empfehlenswert, da hier nicht nur die Kosten der Rechtsverteidigung und die Verfahrenskosten übernommen werden. Auch die Kosten für einen Gutachter werden von der Rechtsschutzversicherung bezahlt, wenn Sie die Geschwindigkeitsmessung oder die Abstandsmessung durch einen Sachverständigen überprüfen lassen wollen.


Dass Versicherungen nicht gerne bezahlen, ist kein Geheimnis. Es wird Sie nicht überraschen, dass in Unfallsachen häufig um die Bezahlung von berechtigten Forderungen gestritten wird. Gelegentlich wird hier nur über geringere Beträge verhandelt. Allerdings kann es sich auch um Forderungen handeln, die im 4-stelligen Bereich und aufwärts liegen.

Richtig teuer wird es in Fällen mit Personenschaden.

Bei schwereren Verletzungen stellt meistens das Schmerzensgeld nicht das Problem dar, sondern der entstandene Erwerbsschaden oder auch der Haushaltsführungsschaden, den die Versicherungen äußerst ungerne bezahlen.

Häufig enden solche Fälle vor Gericht.


2. Rechtsschutz zahlt die Verfahrenskosten.
Wenn Sie als Unfallgeschädigter Klage einreichen müssen, müssen Sie das Gericht bezahlen. Ein Gericht arbeitet nicht, ohne dass es von dem Kläger einen Kostenvorschuss erhält. Die Höhe der Vorschusszahlung ist abhängig von dem Wert, der eingeklagt wird. Wenn Sie einen Erwerbsschaden für mehrere Jahre geltend machen wollen, kann die Summe der Klageforderung im 5-stelligen bis 6-stelligen Bereich liegen.

Es fallen Gerichtskosten an, die mehrere tausend Euro betragen.

Dann geht in solchen Verfahren in der Regel auch nichts ohne Gutachten. Diese Gutachten kosten auch wieder ca. 2.500,00 € pro Gutachten. Wenn Sie dann keine Absicherung durch eine Rechtsschutzversicherung haben, müssen Sie selbst die Zahlungsverpflichtung von mehreren 1.000,00 € verkraften.

Dagegen kostet eine Rechtsschutzversicherung je nach Anbieter nicht einmal 100,00 € pro Jahr.

Enorme Auswirkungen hat das Fehlen der Rechtsschutzversicherung vor allem dann, wenn nach bereits langer Regulierungsdauer die Nerven blank liegen und die gegnerische Haftpflichtversicherung den Druck ausübt, unbedingt einen Abfindungsvergleich abschließen zu wollen.

Fehlt dann die Rückendeckung durch eine Rechtsschutzversicherung für ein Klageverfahren, steigt der Druck, den Abfindungsvergleich – trotz finanzieller Nachteile - anzunehmen.


3. Selbstbeteiligung ja oder nein?

Die Frage ob Sie die Rechtsschutzversicherung mit einer Selbstbeteiligung abschließen hängt davon ab, wie gut Sie die finanzielle Beteiligung dieses Betrages verkraften können. Sparen Sie lieber am Jahresbeitrag und tut es Ihnen nicht weh, wenn Sie die Selbstbeteiligung zahlen müssen, können Sie einen Vertrag mit Selbstbeteiligung wählen.
Nicht alle Versicherungsunternehmen bieten den Vertrag ohne Selbstbeteiligung an. In den meisten Fällen beträgt die 150,00 € pro Rechtsschutzfall. Diesen Betrag müssen Sie im Rechtsschutzfall selber bezahlen. Die restlichen Kosten werden dann vollständig von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.
Wobei zu berücksichtigen ist, dass Sie die Selbstbeteiligung zurückerhalten, wenn Sie das Klageverfahren gewinnen. Dann muss die Gegenseite sämtliche Kosten erstatten.
Gewinnen Sie nur zum Teil, ist die Kostenerstattung von der Gegenseite zuerst auf Ihre geleistete Selbstbeteiligung anzurechnen. Bleibt dann noch ein Betrag übrig, wird dieser an Ihre Rechtsschutzversicherung zurückbezahlt.


4. Wann greift die Rechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung muss bereits bestehen, wenn der Rechtsschutzfall eintritt. Im Falle eines Verkehrsunfalls ist der Unfall auch der Rechtsschutzfall. Zu diesem Zeitpunkt muss der Vertrag bei der Rechtsschutzversicherung unterschrieben sein. Schließen Sie erst nach dem Unfall eine Rechtsschutzversicherung ab, greift diese für den Fall nicht.

Während Sie in den meisten Rechtsgebieten eine Wartezeit von meistens 3 Monaten haben, besteht im Verkehrsrecht der Vorteil, dass es keine Wartezeit gibt. D.h., sobald der Vertrag bei der Rechtsschutzversicherung geschlossen ist, haben Sie für den Bereich des Verkehrsrechts eine gültige Absicherung.


5. Wann greift die Rechtsschutzversicherung nicht?

Werden Sie nach einem Autounfall durch Ihren Unfallgegner verklagt, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten der Forderungsabwehr nicht. Sie können nicht auf Kosten Ihrer Rechtsschutzversicherung einen eigenen Anwalt beauftragen. Diesen müssten Sie selber bezahlen. Der Grund hierfür ist, dass für die Forderungsabwehr Ihre eigene Haftpflichtversicherung zuständig ist.

Wenn Sie wegen eines Verkehrsunfalls verklagt werden, müssen Sie schleunigst Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung darüber informieren. Diese trägt die Kosten für das Gerichtsverfahren und entscheidet, ob sie das Klageverfahren aufnimmt oder die Forderung an den Kläger erstattet, ohne den Prozess zu führen.


Ein anderer Bereich, in dem die Rechtsschutzversicherung keine Kosten übernimmt, ist vorsätzliches Handeln. Wenn Sie sich zum Beispiel unerlaubt von einem Unfallort entfernt haben und deswegen angeklagt werden, müssen Sie im Falle der Verurteilung die Kosten Ihrer Verteidigung selbst bezahlen. In anderen Fällen des vorsätzlichen Handelns im Straßenverkehr gilt dies ebenfalls.


Ich fasse noch einmal zusammen:

1. Die Rechtsschutzversicherung nimmt Ihnen die Last von den Schultern, wenn es um die Durchsetzung berechtigter Ansprüche geht.

Wichtig ist vor allem, dass Sie in sensiblen Bereichen, wie bei einem Personenschaden, bei dem Ihnen ein hoher Erwerbsausfall entstanden ist oder anderweitig hohe Kosten angefallen sind eine Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung gegeben ist. Dadurch wird ihnen der Druck genommen, sich auf Biegen und Brechen auf ein Abfindungsangebot der Gegenseite einlassen zu müssen.

2. Ob Sie die Rechtsschutzversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen wollen, ist eine Frage Ihres eigenen Geschmacks. Wenn Sie sagen, dass Sie eine Selbstbeteiligung von 150,00 € oder auch mehr ohne weiteres selbst vorschießen können, dann können Sie auch einen Vertrag mit Selbstbeteiligung wählen.

3. Die Rechtsschutzversicherung muss bereits im Zeitpunkt des Vorfalls bestehen.

4. Generell kann ich nur raten, eine Rechtsschutzversicherung zu haben. Sie können noch so vorsichtig fahren. Der Straßenverkehr stellt ein unkalkulierbares Risiko dar. Durch einen Unfall auftretende Verletzungen können Auswirkungen auf Ihr gesamtes Leben haben und gewaltige finanzielle Einbußen mit sich bringen. Wenn Sie dann Ihre Ansprüche auch noch vor Gericht durchsetzen müssen, ist eine Rechtsschutzversicherung gut investiertes Geld.


Und glauben Sie mir, auch wenn am Anfang ganz klar ist, dass die Schuld bei dem Unfallverursacher liegt, ist noch lange nicht sicher, dass Ihnen dessen Haftpflichtversicherung auch sämtliche Ansprüche erstatten wird, so wie Sie Ihnen zustehen.
Im übrigen habe ich mittlerweile auch eine Rechtsschutzversicherung.


Wie ist Ihre Meinung zu dem Thema - schreiben Sie einen Kommentar und lassen Sie uns darüber diskutieren.
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Meine Rechtsschutzversicherung habe ich gekündigt, die hat mich ohnehin nur Geld gekostet.

Gebraucht habe ich sie ohnehin nie.



So oder so ähnlich sind oft die Antworten meiner Mandanten auf die Frage, ob sie rechtsschutzversichert sind.


Ja, eine Rechtsschutzversicherung kostet Geld.

Warum ich bin der Meinung bin, dass die Rechtsschutzversicherung eine der wenigen Versicherungen ist, die man wirklich haben muss, erläutere ich Ihnen in diesem Beitrag.


Das hat auch nichts damit zu tun, dass durch die Deckung einer Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten mehr oder weniger gesichert sind. Vielmehr geht es darum, dass man in Lebensbereichen, die finanziell ein unkalkulierbares Risiko darstellen, generell eine Absicherung durch eine Versicherung haben sollte. Das gilt für die Haftpflichtversicherung, aber auch für die Rechtsschutz.
Auch ich habe früher die Meinung vertreten, dass die nicht unbedingt erforderlich ist. Vor allem für mich als Juristin habe ich anfangs keine Notwendigkeit gesehen – ich könnte mich ja im Zweifel vor Gericht selbst vertreten.

Mittlerweile hat mir mein Arbeitsalltag allerdings die Augen geöffnet, warum eine Rechtsschutzversicherung unverzichtbar ist.


1. Sie haben eine Absicherung der außergerichtlichen und vor allem gerichtlichen Streitigkeiten.
Wenn Sie die Unterstützung durch einen Anwalt brauchen, kostet der Geld. In Unfallsachen wird der Anwalt - bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall - von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen.

In dem Fall brauchen Sie also normalerweise keine Rechtsschutzversicherung.
Allerdings zahlt die Versicherung nicht nur die Rechtsanwaltskosten. Wenn Sie zum Beispiel in einer Unfallsache mit Auslandsbeteiligung Übersetzungen benötigen, kommt die Versicherung für die Kosten der Übersetzungen auf.
Exkurs: In Bußgeldangelegenheiten ist eine Rechtsschutzversicherung vor allem für Vielfahrer empfehlenswert, da hier nicht nur die Kosten der Rechtsverteidigung und die Verfahrenskosten übernommen werden. Auch die Kosten für einen Gutachter werden von der Rechtsschutzversicherung bezahlt, wenn Sie die Geschwindigkeitsmessung oder die Abstandsmessung durch einen Sachverständigen überprüfen lassen wollen.


Dass Versicherungen nicht gerne bezahlen, ist kein Geheimnis. Es wird Sie nicht überraschen, dass in Unfallsachen häufig um die Bezahlung von berechtigten Forderungen gestritten wird. Gelegentlich wird hier nur über geringere Beträge verhandelt. Allerdings kann es sich auch um Forderungen handeln, die im 4-stelligen Bereich und aufwärts liegen.

Richtig teuer wird es in Fällen mit Personenschaden.

Bei schwereren Verletzungen stellt meistens das Schmerzensgeld nicht das Problem dar, sondern der entstandene Erwerbsschaden oder auch der Haushaltsführungsschaden, den die Versicherungen äußerst ungerne bezahlen.

Häufig enden solche Fälle vor Gericht.


2. Rechtsschutz zahlt die Verfahrenskosten.
Wenn Sie als Unfallgeschädigter Klage einreichen müssen, müssen Sie das Gericht bezahlen. Ein Gericht arbeitet nicht, ohne dass es von dem Kläger einen Kostenvorschuss erhält. Die Höhe der Vorschusszahlung ist abhängig von dem Wert, der eingeklagt wird. Wenn Sie einen Erwerbsschaden für mehrere Jahre geltend machen wollen, kann die Summe der Klageforderung im 5-stelligen bis 6-stelligen Bereich liegen.

Es fallen Gerichtskosten an, die mehrere tausend Euro betragen.

Dann geht in solchen Verfahren in der Regel auch nichts ohne Gutachten. Diese Gutachten kosten auch wieder ca. 2.500,00 € pro Gutachten. Wenn Sie dann keine Absicherung durch eine Rechtsschutzversicherung haben, müssen Sie selbst die Zahlungsverpflichtung von mehreren 1.000,00 € verkraften.

Dagegen kostet eine Rechtsschutzversicherung je nach Anbieter nicht einmal 100,00 € pro Jahr.

Enorme Auswirkungen hat das Fehlen der Rechtsschutzversicherung vor allem dann, wenn nach bereits langer Regulierungsdauer die Nerven blank liegen und die gegnerische Haftpflichtversicherung den Druck ausübt, unbedingt einen Abfindungsvergleich abschließen zu wollen.

Fehlt dann die Rückendeckung durch eine Rechtsschutzversicherung für ein Klageverfahren, steigt der Druck, den Abfindungsvergleich – trotz finanzieller Nachteile - anzunehmen.


3. Selbstbeteiligung ja oder nein?

Die Frage ob Sie die Rechtsschutzversicherung mit einer Selbstbeteiligung abschließen hängt davon ab, wie gut Sie die finanzielle Beteiligung dieses Betrages verkraften können. Sparen Sie lieber am Jahresbeitrag und tut es Ihnen nicht weh, wenn Sie die Selbstbeteiligung zahlen müssen, können Sie einen Vertrag mit Selbstbeteiligung wählen.
Nicht alle Versicherungsunternehmen bieten den Vertrag ohne Selbstbeteiligung an. In den meisten Fällen beträgt die 150,00 € pro Rechtsschutzfall. Diesen Betrag müssen Sie im Rechtsschutzfall selber bezahlen. Die restlichen Kosten werden dann vollständig von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.
Wobei zu berücksichtigen ist, dass Sie die Selbstbeteiligung zurückerhalten, wenn Sie das Klageverfahren gewinnen. Dann muss die Gegenseite sämtliche Kosten erstatten.
Gewinnen Sie nur zum Teil, ist die Kostenerstattung von der Gegenseite zuerst auf Ihre geleistete Selbstbeteiligung anzurechnen. Bleibt dann noch ein Betrag übrig, wird dieser an Ihre Rechtsschutzversicherung zurückbezahlt.


4. Wann greift die Rechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung muss bereits bestehen, wenn der Rechtsschutzfall eintritt. Im Falle eines Verkehrsunfalls ist der Unfall auch der Rechtsschutzfall. Zu diesem Zeitpunkt muss der Vertrag bei der Rechtsschutzversicherung unterschrieben sein. Schließen Sie erst nach dem Unfall eine Rechtsschutzversicherung ab, greift diese für den Fall nicht.

Während Sie in den meisten Rechtsgebieten eine Wartezeit von meistens 3 Monaten haben, besteht im Verkehrsrecht der Vorteil, dass es keine Wartezeit gibt. D.h., sobald der Vertrag bei der Rechtsschutzversicherung geschlossen ist, haben Sie für den Bereich des Verkehrsrechts eine gültige Absicherung.


5. Wann greift die Rechtsschutzversicherung nicht?

Werden Sie nach einem Autounfall durch Ihren Unfallgegner verklagt, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten der Forderungsabwehr nicht. Sie können nicht auf Kosten Ihrer Rechtsschutzversicherung einen eigenen Anwalt beauftragen. Diesen müssten Sie selber bezahlen. Der Grund hierfür ist, dass für die Forderungsabwehr Ihre eigene Haftpflichtversicherung zuständig ist.

Wenn Sie wegen eines Verkehrsunfalls verklagt werden, müssen Sie schleunigst Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung darüber informieren. Diese trägt die Kosten für das Gerichtsverfahren und entscheidet, ob sie das Klageverfahren aufnimmt oder die Forderung an den Kläger erstattet, ohne den Prozess zu führen.


Ein anderer Bereich, in dem die Rechtsschutzversicherung keine Kosten übernimmt, ist vorsätzliches Handeln. Wenn Sie sich zum Beispiel unerlaubt von einem Unfallort entfernt haben und deswegen angeklagt werden, müssen Sie im Falle der Verurteilung die Kosten Ihrer Verteidigung selbst bezahlen. In anderen Fällen des vorsätzlichen Handelns im Straßenverkehr gilt dies ebenfalls.


Ich fasse noch einmal zusammen:

1. Die Rechtsschutzversicherung nimmt Ihnen die Last von den Schultern, wenn es um die Durchsetzung berechtigter Ansprüche geht.

Wichtig ist vor allem, dass Sie in sensiblen Bereichen, wie bei einem Personenschaden, bei dem Ihnen ein hoher Erwerbsausfall entstanden ist oder anderweitig hohe Kosten angefallen sind eine Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung gegeben ist. Dadurch wird ihnen der Druck genommen, sich auf Biegen und Brechen auf ein Abfindungsangebot der Gegenseite einlassen zu müssen.

2. Ob Sie die Rechtsschutzversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen wollen, ist eine Frage Ihres eigenen Geschmacks. Wenn Sie sagen, dass Sie eine Selbstbeteiligung von 150,00 € oder auch mehr ohne weiteres selbst vorschießen können, dann können Sie auch einen Vertrag mit Selbstbeteiligung wählen.

3. Die Rechtsschutzversicherung muss bereits im Zeitpunkt des Vorfalls bestehen.

4. Generell kann ich nur raten, eine Rechtsschutzversicherung zu haben. Sie können noch so vorsichtig fahren. Der Straßenverkehr stellt ein unkalkulierbares Risiko dar. Durch einen Unfall auftretende Verletzungen können Auswirkungen auf Ihr gesamtes Leben haben und gewaltige finanzielle Einbußen mit sich bringen. Wenn Sie dann Ihre Ansprüche auch noch vor Gericht durchsetzen müssen, ist eine Rechtsschutzversicherung gut investiertes Geld.


Und glauben Sie mir, auch wenn am Anfang ganz klar ist, dass die Schuld bei dem Unfallverursacher liegt, ist noch lange nicht sicher, dass Ihnen dessen Haftpflichtversicherung auch sämtliche Ansprüche erstatten wird, so wie Sie Ihnen zustehen.
Im übrigen habe ich mittlerweile auch eine Rechtsschutzversicherung.


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