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VRN011 - Reparaturrechnung - darf die Versicherung die Rechnung einfach kürzen

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Heute geht es um ein ganz brisantes und zur Zeit sehr aktuelles Thema, nämlich um die Reparaturrechnung und die Frage, ob



Früher haben die Haftpflichtversicherungen nur gekürzt, wenn nach Gutachten abgerechnet wurde. Mittlerweile häufen sich die Kürzungen aber auch dann, wenn der Schaden repariert wurde und eine Reparaturrechnung vorliegt. Das hat einen ganz einfachen Grund. Wegen der derzeitigen Zinspolitik steht den Versicherungen das Wasser bis zum Hals, da die Einnahmen drastisch gesunken sind. Also muss das Geld anders verdient werden. Und das geht, in dem man bei den Schadensersatzzahlungen die Daumenschraube anlegt.

Darf die Versicherung die Rechnung einfach kürzen?

Einfache und klare Antwort - nein sie darf nicht.

Würde die Versicherung die Reparatur selbst in die Hand nehmen, könnte sie zu Ihnen auch nicht sagen, wir zahlen aber nur einen Teil davon.

Das Gutachten ist die Grundlage für die Reparatur

Im Gutachten wird der Reparaturweg kalkuliert, der für eine ordnungsgemäße Instandsetzung des Fahrzeugs erforderlich ist. Das Gutachten gibt also die „Fahrtrichtung“ für die Werkstatt vor, wie repariert werden muss. Hält sich die Werkstatt bei der Reparatur an das Gutachten, muss die Versicherung die Reparaturkosten auch vollständig erstatten.

Rechnungsprüfung steht der Versicherung nicht zu

Hierzu gibt es auch ganz klare Vorgaben aus der Rechtsprechung. Der Bundesgerichtshof sagt, dass die Versicherung auch dann zahlen muss, wenn die Werkstatt bei der Reparatur Mist gebaut hat und etwas berechnet, was nicht im Gutachten steht.

Der Bundesgerichtshof nennt das das Werkstattrisiko, das vom Schädiger zu tragen ist. Sie als geschädigter Laie dürfen sich auf Fachleute verlassen. Sie haben ein Gutachten und geben Ihr Auto in der Werkstatt zur Reparatur ab. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie kaum noch eine Möglichkeit, auf die Reparatur Einfluss zu nehmen. Wenn hier etwas schief läuft, ist das doch nicht Ihre Schuld.

Die Versicherung darf nicht einfach hergehen und Rechnungsprüfer spielen.

Warum kürzt die Versicherungen trotzdem?

Sie sind Eltern eines kleinen Kindes, das so lange quängelt, bis es bekommen hat, was es haben will. Um des lieben Frieden willens, weil die Nerven nicht weiter mitmachen, oder weil man sich einfach denkt "Ach komm, wenn ich einmal nach gebe, macht es doch nichts."

Die Versicherung ist wie das kleine Kind. Die probiert es einfach erst mal aus und schaut, wie weit sie mit ihrer Kürzungstaktik kommt.

Dabei liegen die Summen in den Bereichen, bei denen viele sagen,

"naja das ist mir den Aufwand eines Gerichtsverfahrens nicht wert."

Die HUK Coburg zum Beispiel fährt aktuell die Taktik, bei den Reparaturrechnungen die Verbringungskosten nur in Höhe von 80 € zu erstatten. Dabei verliert sie einen Prozess nach dem anderen, der gegen sie geführt wird, Verbringungskosten sind in berechneter Höhe zu erstatten. Und sie macht trotzdem fleissig weiter - warum? Weil ein paar verlorene Prozesse nicht ins Gewicht fallen.

Es gibt doch noch genügend andere, die wegen eines Betrages von weniger als 100 € nicht vor Gericht ziehen.

Viele scheuen das Risiko zu klagen, weil sie bereits schlechte Erfahrungen gemacht haben. Oder sie akzeptieren die Kürzung einfach auch aus Unwissenheit, weil sie glauben, die Versicherung sei im Recht.

Die Kürzungstaktik der Versicherung geht auf

Die Versicherung ist wie das kleine Kind, das seinen Willen bei den Eltern durchgesetzt hat. Wenn sie akzeptieren, dass die Versicherung ihnen die Rechnung nicht voll erstattet, hat sie ihr Ziel erreicht und wieder ein paar 100 € an Ihnen verdient. Was macht sie also beim nächsten Unfall?

Richtig, sie probiert es wieder, ob sie mit ihrer Masche durchkommt. Und in den meisten Fällen klappt es auch.

Warum sollte die Versicherung auch mehr bezahlen, wenn Sie das einfach so hinnehmen, dass die Versicherung kürzt.

Der eine oder andere droht zwar damit, vor Gericht zu ziehen, wenn die Versicherung freiwillig nicht zahlt, traut sich dann aber am Ende doch nicht, seine Drohung auch in die Tat umzusetzen. Auch das wissen die Versicherungen und führen sogar Listen, welche Werkstätten, Gutachter oder auch Rechtsanwälte ernstzunehmen sind, und welche auf die Kürzungstaktiken der Versicherungen hereinfallen.

Wenn Sie schon drohen, dann ziehen Sie es bitte auch durch

Sobald Sie bei der Versicherung angekündigt haben, dass Sie das Geld einklagen, wenn die Versicherung nicht zahlt, sollten Sie diesen Schritt auch wirklich gehen. Das Geld steht Ihnen zu. Mit einer richtigen Klagebegründung können Sie den Prozess nur gewinnen.

Also warum sollten Sie dann auf Geld verzichten, das Ihnen gehört?

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Darf die Versicherung die Rechnung einfach kürzen?

Einfache und klare Antwort - nein sie darf nicht.

Würde die Versicherung die Reparatur selbst in die Hand nehmen, könnte sie zu Ihnen auch nicht sagen, wir zahlen aber nur einen Teil davon.

Das Gutachten ist die Grundlage für die Reparatur

Im Gutachten wird der Reparaturweg kalkuliert, der für eine ordnungsgemäße Instandsetzung des Fahrzeugs erforderlich ist. Das Gutachten gibt also die „Fahrtrichtung“ für die Werkstatt vor, wie repariert werden muss. Hält sich die Werkstatt bei der Reparatur an das Gutachten, muss die Versicherung die Reparaturkosten auch vollständig erstatten.

Rechnungsprüfung steht der Versicherung nicht zu

Hierzu gibt es auch ganz klare Vorgaben aus der Rechtsprechung. Der Bundesgerichtshof sagt, dass die Versicherung auch dann zahlen muss, wenn die Werkstatt bei der Reparatur Mist gebaut hat und etwas berechnet, was nicht im Gutachten steht.

Der Bundesgerichtshof nennt das das Werkstattrisiko, das vom Schädiger zu tragen ist. Sie als geschädigter Laie dürfen sich auf Fachleute verlassen. Sie haben ein Gutachten und geben Ihr Auto in der Werkstatt zur Reparatur ab. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie kaum noch eine Möglichkeit, auf die Reparatur Einfluss zu nehmen. Wenn hier etwas schief läuft, ist das doch nicht Ihre Schuld.

Die Versicherung darf nicht einfach hergehen und Rechnungsprüfer spielen.

Warum kürzt die Versicherungen trotzdem?

Sie sind Eltern eines kleinen Kindes, das so lange quängelt, bis es bekommen hat, was es haben will. Um des lieben Frieden willens, weil die Nerven nicht weiter mitmachen, oder weil man sich einfach denkt "Ach komm, wenn ich einmal nach gebe, macht es doch nichts."

Die Versicherung ist wie das kleine Kind. Die probiert es einfach erst mal aus und schaut, wie weit sie mit ihrer Kürzungstaktik kommt.

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Die HUK Coburg zum Beispiel fährt aktuell die Taktik, bei den Reparaturrechnungen die Verbringungskosten nur in Höhe von 80 € zu erstatten. Dabei verliert sie einen Prozess nach dem anderen, der gegen sie geführt wird, Verbringungskosten sind in berechneter Höhe zu erstatten. Und sie macht trotzdem fleissig weiter - warum? Weil ein paar verlorene Prozesse nicht ins Gewicht fallen.

Es gibt doch noch genügend andere, die wegen eines Betrages von weniger als 100 € nicht vor Gericht ziehen.

Viele scheuen das Risiko zu klagen, weil sie bereits schlechte Erfahrungen gemacht haben. Oder sie akzeptieren die Kürzung einfach auch aus Unwissenheit, weil sie glauben, die Versicherung sei im Recht.

Die Kürzungstaktik der Versicherung geht auf

Die Versicherung ist wie das kleine Kind, das seinen Willen bei den Eltern durchgesetzt hat. Wenn sie akzeptieren, dass die Versicherung ihnen die Rechnung nicht voll erstattet, hat sie ihr Ziel erreicht und wieder ein paar 100 € an Ihnen verdient. Was macht sie also beim nächsten Unfall?

Richtig, sie probiert es wieder, ob sie mit ihrer Masche durchkommt. Und in den meisten Fällen klappt es auch.

Warum sollte die Versicherung auch mehr bezahlen, wenn Sie das einfach so hinnehmen, dass die Versicherung kürzt.

Der eine oder andere droht zwar damit, vor Gericht zu ziehen, wenn die Versicherung freiwillig nicht zahlt, traut sich dann aber am Ende doch nicht, seine Drohung auch in die Tat umzusetzen. Auch das wissen die Versicherungen und führen sogar Listen, welche Werkstätten, Gutachter oder auch Rechtsanwälte ernstzunehmen sind, und welche auf die Kürzungstaktiken der Versicherungen hereinfallen.

Wenn Sie schon drohen, dann ziehen Sie es bitte auch durch

Sobald Sie bei der Versicherung angekündigt haben, dass Sie das Geld einklagen, wenn die Versicherung nicht zahlt, sollten Sie diesen Schritt auch wirklich gehen. Das Geld steht Ihnen zu. Mit einer richtigen Klagebegründung können Sie den Prozess nur gewinnen.

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