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Was der Fall Volocopter über Crowdinvestments lehrt / Nächste Kehrtwende bei Twitter

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Handelsblatt Today vom 05.10.2022

Einige „Crowd-Investoren“ sehen sich vom Flugtaxi-Start-up Volocopter nicht ausreichend entlohnt. Der Fall zeigt die Tücken des „Crowd-Investings“ auf.

Dem deutschen Flugtaxi-Start-up Volocopter droht eine juristische Auseinandersetzung mit 177 Investoren. Hintergrund ist ein Streit um gekündigte Verträge mit Hunderten „Crowd-Investoren“. Nachdem es am Anfang in Deutschland noch wenig Wagniskapital für Ideen wie den „ersten grünen Hubschrauber“ gab, fanden sich mit der Zeit 750 Menschen, die den Gründern ein Darlehen von insgesamt 1,2 Millionen Euro ermöglichten. Bei dem riskanten Investment verlockte im Erfolgsfall eine hohe Rendite, sobald die Firma Gewinne machen würde.

Nun ist dieser Schritt geschafft und Volocopter mit mehr als 1,5 Milliarden Euro bewertet. Doch das Flugtaxi-Start-up hat die Darlehensverträge mit seinen „Crowd-Investoren“ im vergangenen Jahr gekündigt. Sie sollen ihr Kapital mit lediglich einem Prozent Verzinsung pro Jahr zurückbekommen. Diese Möglichkeit war zwar in den Verträgen festgelegt, doch trotzdem wollen sich die „Crowd-Investoren“ damit nicht zufriedengeben – denn auch wenn noch keine Gewinne erzielt werden, hat die Firma eine rasante Wertsteigerung gesehen.

Dieser Fall zeigt, dass sich das hohe Risiko im „Crowd-Investing“ nicht unbedingt auszahlt, selbst wenn das Unternehmen großen Erfolg hat. Somit stellt sich die Frage: Sollte man sich von „Crowd-Investing“ grundsätzlich fernhalten? Handelsblatt Today-Host Larissa Holzki hat im heutigen Interview den Geldanlage-Experten Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale gefragt, ob Investoren im Rechtstreit um „Crowd-Investing“-Projekte regelmäßig schlechte Chancen haben. „Das hängt vom Einzelfall ab und davon, was schriftlich festgehalten ist.“ erklärt er.

Warum der Volocopter-Fall für ihn noch kein Grund ist, „Crowd-Investing“ komplett abzuschreiben und worauf Sie dabei achten müssen, erfahren Sie in der heutigen Folge.

Außerdem: Elon Musk möchte Twitter nun doch zum ursprünglichen Preis kaufen. Seit Monaten geht es hin und her, ob er das soziale Netzwerk nun kaufen will oder nicht. Das beeinflusst auch den Aktienkurs. Dieser ist durch die neueste Ankündigung des Tesla-Chefs deutlich gestiegen. Wie es nun weitergeht, erklärt Handelsblatt-Redakteurin Laura de la Motte.


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Wenn Sie Anmerkungen, Fragen, Kritik oder Lob zu dieser Folge haben, schreiben Sie uns gern per E-Mail: today@handelsblattgroup.com

Ab sofort sind wir bei WhatsApp, Signal und Telegram über folgende Nummer erreichbar: 01523 – 80 99 427

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Dem deutschen Flugtaxi-Start-up Volocopter droht eine juristische Auseinandersetzung mit 177 Investoren. Hintergrund ist ein Streit um gekündigte Verträge mit Hunderten „Crowd-Investoren“. Nachdem es am Anfang in Deutschland noch wenig Wagniskapital für Ideen wie den „ersten grünen Hubschrauber“ gab, fanden sich mit der Zeit 750 Menschen, die den Gründern ein Darlehen von insgesamt 1,2 Millionen Euro ermöglichten. Bei dem riskanten Investment verlockte im Erfolgsfall eine hohe Rendite, sobald die Firma Gewinne machen würde.

Nun ist dieser Schritt geschafft und Volocopter mit mehr als 1,5 Milliarden Euro bewertet. Doch das Flugtaxi-Start-up hat die Darlehensverträge mit seinen „Crowd-Investoren“ im vergangenen Jahr gekündigt. Sie sollen ihr Kapital mit lediglich einem Prozent Verzinsung pro Jahr zurückbekommen. Diese Möglichkeit war zwar in den Verträgen festgelegt, doch trotzdem wollen sich die „Crowd-Investoren“ damit nicht zufriedengeben – denn auch wenn noch keine Gewinne erzielt werden, hat die Firma eine rasante Wertsteigerung gesehen.

Dieser Fall zeigt, dass sich das hohe Risiko im „Crowd-Investing“ nicht unbedingt auszahlt, selbst wenn das Unternehmen großen Erfolg hat. Somit stellt sich die Frage: Sollte man sich von „Crowd-Investing“ grundsätzlich fernhalten? Handelsblatt Today-Host Larissa Holzki hat im heutigen Interview den Geldanlage-Experten Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale gefragt, ob Investoren im Rechtstreit um „Crowd-Investing“-Projekte regelmäßig schlechte Chancen haben. „Das hängt vom Einzelfall ab und davon, was schriftlich festgehalten ist.“ erklärt er.

Warum der Volocopter-Fall für ihn noch kein Grund ist, „Crowd-Investing“ komplett abzuschreiben und worauf Sie dabei achten müssen, erfahren Sie in der heutigen Folge.

Außerdem: Elon Musk möchte Twitter nun doch zum ursprünglichen Preis kaufen. Seit Monaten geht es hin und her, ob er das soziale Netzwerk nun kaufen will oder nicht. Das beeinflusst auch den Aktienkurs. Dieser ist durch die neueste Ankündigung des Tesla-Chefs deutlich gestiegen. Wie es nun weitergeht, erklärt Handelsblatt-Redakteurin Laura de la Motte.


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