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Tempolimit 30 in Städten?

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Für ein allgemeines Tempo 30 innerorts

Die Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angemessene Geschwindigkeit“ ist im Juli 2021 von sieben Städten ins Leben gerufen worden. Mittlerweile machen bereits mehr als 23o Kommunen bei der Bewegung mit. Gemeinsam setzen sie sich für ein großflächiges Tempolimit von 30 km/h in deutschen Städten und Gemeinden ein.

Vor allem in Wohngebieten gibt es zwar bereits viele Tempo-30-Zonen, doch die Initiative möchte diese Geschwindigkeit auch an Hauptverkehrsstraßen durchsetzen. Zu beachten ist allerdings: Es geht „Lebenswerte Städte“ nicht um eine sofortige und überall geltende Einführung von Tempo 30 – sondern darum, dass Kommunen mehr Handlungsspielraum haben. Warum?

Änderung der StVO nötig

Seit 1957 gilt in Deutschland: Innerorts ist die Geschwindigkeit auf 50 km/h festgelegt. Die Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, erlaubt nur eine Abweichung dieser Geschwindigkeit, wenn die Kommunen eine konkrete Gefährdung nachweisen können. Das heißt: Sie dürfen nur Tempo 30 anordnen, wenn sich zum Beispiel soziale Einrichtungen wie Kitas oder Schulen an der Straße befinden oder die Lärmbelastung zu hoch ist. Das steht so in Paragraf 45 der StVO.

Dort setzen die Forderungen der Initiative an: Paragraf 45 soll geändert werden. So könnten Kommunen selbst entscheiden, welche Geschwindigkeiten sie im Ort für angebracht halten.

Wie möchte die Initiative dieses Ziel erreichen? detektor.fm-Redakteurin Alina Eckelmann hat für diese Folge „AutoMobil” mit Leipzigs Bau-Bürgermeister und Mitbegründer der Initiative Thomas Dienberg gesprochen.

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Die Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angemessene Geschwindigkeit“ ist im Juli 2021 von sieben Städten ins Leben gerufen worden. Mittlerweile machen bereits mehr als 23o Kommunen bei der Bewegung mit. Gemeinsam setzen sie sich für ein großflächiges Tempolimit von 30 km/h in deutschen Städten und Gemeinden ein.

Vor allem in Wohngebieten gibt es zwar bereits viele Tempo-30-Zonen, doch die Initiative möchte diese Geschwindigkeit auch an Hauptverkehrsstraßen durchsetzen. Zu beachten ist allerdings: Es geht „Lebenswerte Städte“ nicht um eine sofortige und überall geltende Einführung von Tempo 30 – sondern darum, dass Kommunen mehr Handlungsspielraum haben. Warum?

Änderung der StVO nötig

Seit 1957 gilt in Deutschland: Innerorts ist die Geschwindigkeit auf 50 km/h festgelegt. Die Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, erlaubt nur eine Abweichung dieser Geschwindigkeit, wenn die Kommunen eine konkrete Gefährdung nachweisen können. Das heißt: Sie dürfen nur Tempo 30 anordnen, wenn sich zum Beispiel soziale Einrichtungen wie Kitas oder Schulen an der Straße befinden oder die Lärmbelastung zu hoch ist. Das steht so in Paragraf 45 der StVO.

Dort setzen die Forderungen der Initiative an: Paragraf 45 soll geändert werden. So könnten Kommunen selbst entscheiden, welche Geschwindigkeiten sie im Ort für angebracht halten.

Wie möchte die Initiative dieses Ziel erreichen? detektor.fm-Redakteurin Alina Eckelmann hat für diese Folge „AutoMobil” mit Leipzigs Bau-Bürgermeister und Mitbegründer der Initiative Thomas Dienberg gesprochen.

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