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Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettengesetz und dem Entwurf des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes

15:10
 
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mit Dr. Cäcilie Lüneborg

Das deutsche Recht kennt gegenwärtig keine allgemeine Verpflichtung von Unternehmen zur Einrichtung von Hinweisgebersystemen. Sie liegt vielmehr im pflichtgemäßen Ermessen der Geschäftsleiter. In der Praxis haben gleichwohl zahlreiche Unternehmen eine Whistleblowerhotline bzw. eine Ombudsstelle etabliert. Diese freiwillige Eröffnung von Hinweisgeberplattformen wird alsbald der Vergangenheit angehören. Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen künftig gleich doppelt zur Einrichtung von Meldesystemen: Im Jahr 2022 wird daher eine nie dagewesene Vielzahl von Gesellschaften entweder erstmals ein Hinweisgebersystem einrichten oder das bestehende System überprüfen und anpassen. Daher gibt mehr als nur einen Grund, den Blick auf die neuen Pflichten für Unternehmen im Zusammenhang mit Beschwerdeverfahren zu richten. Hierzu sprechen wir heute mit Frau Dr. Cäcilie Lüneborg.

+++ Mehr zu diesem Thema finden Sie Hier.

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Das deutsche Recht kennt gegenwärtig keine allgemeine Verpflichtung von Unternehmen zur Einrichtung von Hinweisgebersystemen. Sie liegt vielmehr im pflichtgemäßen Ermessen der Geschäftsleiter. In der Praxis haben gleichwohl zahlreiche Unternehmen eine Whistleblowerhotline bzw. eine Ombudsstelle etabliert. Diese freiwillige Eröffnung von Hinweisgeberplattformen wird alsbald der Vergangenheit angehören. Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen künftig gleich doppelt zur Einrichtung von Meldesystemen: Im Jahr 2022 wird daher eine nie dagewesene Vielzahl von Gesellschaften entweder erstmals ein Hinweisgebersystem einrichten oder das bestehende System überprüfen und anpassen. Daher gibt mehr als nur einen Grund, den Blick auf die neuen Pflichten für Unternehmen im Zusammenhang mit Beschwerdeverfahren zu richten. Hierzu sprechen wir heute mit Frau Dr. Cäcilie Lüneborg.

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