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Trotz Corona: Videokonferenz-Equipment nie selbst anschaffen!

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Der Betriebsrat hat keinen Anspruch auf einen Kostenvorschuss zur eigenen Beschaffung von Videokonferenztechnik mein das LAG Berlin-Brandenburg. "Zahlen" muss der Arbeitgeber aber dennoch für das Equipment. Rechtsanwältin Lina Goldbach und Rechtsanwalt Niklas Pastille, haben die Einzelheiten

Themen in der heutigen Folge:

  • Hat der BR einen Anspruch auf Überlassung von Software und Hardware für Konferenztechnik (Videokonferenzen)?
  • Wenn ja, kann dieser Anspruch auch im Wege der einstweiligen Verfügung verfolgt werden?
  • Darf der BR jemals zu Videokonferenzen "gezwungen werden" werden? Warum (nicht)?

Seminarempfehlung aus dem Podcast:

Home-Office und mobiles Arbeiten: https://www.waf-seminar.de/on521

Modernisierte BR-Arbeit: https://www.waf-seminar.de/br526

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  • Hat der BR einen Anspruch auf Überlassung von Software und Hardware für Konferenztechnik (Videokonferenzen)?
  • Wenn ja, kann dieser Anspruch auch im Wege der einstweiligen Verfügung verfolgt werden?
  • Darf der BR jemals zu Videokonferenzen "gezwungen werden" werden? Warum (nicht)?

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