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„Hängt die Grünen“: Dürfen „Nazi“-Wahlplakate hängen bleiben?

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Fordere jetzt deine Bankgebühren zurück: https://wbs.law/bank Christian Solmecke testet den Wahl-O-Mat: https://wbs.law/3zazgkU Die Partei „Der III. Weg“ ruft mit ihren Wahlplakaten öffentlich zum Mord der Grünen auf! Dagegen wehren die Parteimitglieder der Grünen sich nun. Allerdings beurteilen die Staatsanwaltschaften der beiden Länder Sachsen und Bayern, in denen die Plakate auftauchten, den Fall gänzlich anders. Und ein Verwaltungsgericht fällt einen schwer nachvollziehbaren Beschluss in der Sache. In diesem Video erfahrt ihr alles rund um die Verfahren und die möglichen rechtlichen Konsequenzen. "Hängt die Grünen" - Mit diesen Wahlplakaten wirbt die rechtsextreme Partei "Der Dritte Weg" u.a. in Zwickau. Das VG Chemnitz hatte darüber zu entscheiden, ob die Plakate hängen bleiben dürfen oder diese abgehängt werden müssen. Das Landgericht München hat am Montag, den 20.09.2021 für die Stadt nun München entschieden, dass die Plakate abgehängt werden müssen. Folgt uns jetzt auch auf Instagram: https://www.instagram.com/kanzlei_wbs/?hl=de
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