Artwork

Inhalt bereitgestellt von Dr. Sascha Weigel. Alle Podcast-Inhalte, einschließlich Episoden, Grafiken und Podcast-Beschreibungen, werden direkt von Dr. Sascha Weigel oder seinem Podcast-Plattformpartner hochgeladen und bereitgestellt. Wenn Sie glauben, dass jemand Ihr urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Ihre Erlaubnis nutzt, können Sie dem hier beschriebenen Verfahren folgen https://de.player.fm/legal.
Player FM - Podcast-App
Gehen Sie mit der App Player FM offline!

#11 - Das Mediationsgesetz und seiner weißer Fleck. Im Gespräch mit Reinhard Greger

53:21
 
Teilen
 

Manage episode 289451922 series 2907516
Inhalt bereitgestellt von Dr. Sascha Weigel. Alle Podcast-Inhalte, einschließlich Episoden, Grafiken und Podcast-Beschreibungen, werden direkt von Dr. Sascha Weigel oder seinem Podcast-Plattformpartner hochgeladen und bereitgestellt. Wenn Sie glauben, dass jemand Ihr urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Ihre Erlaubnis nutzt, können Sie dem hier beschriebenen Verfahren folgen https://de.player.fm/legal.

Monatliche News zu Mediation und Konfliktmanagment gibt es hier.

Inhalte:

  • Persönlicher Weg vom Richter und Professor für Zivilprozessrecht zu den Methoden der Außergerichtlichen Streitbeilegung, einschl. Mediation.
  • Funktionen und Aufgaben des staatlichen Gerichtswesens
  • Entgrenzungen in beide Richtungen: Die Ideen der Außergerichtlichen Streitbeilegungsmethoden finden Eingang in das Angebot staatlicher Konfliktbearbeitung und umgekehrt, das staatliche Recht greift - mit dem Mediationsgesetz - in das Mediationsverständnis von Privatmediator*innen ein (Verrechtlichung, Vergesetzlichung)
  • Weitere Öffnung und Erweiterung des staatlichen Gerichtswesens? Nein, vielmehr besteht eine echte Förderpflicht für den Staat, die außergerichtliche Konfliktbearbeitung/Streitbeilegungsmethoden zu unterstützen.
  • Gerichte müssen Weichenstellerfunktion übernehmen. Mediationsverständnis
  • Folgen der gesetzlichen Definition von Mediation (Mediationsgesetz: Spielfelderöffnung und Spielfeldbegrenzung zugleich.)

Das Mediationsgesetz hat nicht nur das gesetzliche Spielfeld für die Mediation eröffnet, sondern auch begrenzt. Von einer Mediation außerhalb des Mediationsgesetzes lässt sich nicht mehr sprechen.

  • Versäumnis des Gesetzgebers die außergerichtlichen Streitbeilegungsmethoden über die Mediation hinaus zu fördern, statt ein gerichtliches Rechtsinstitut zu etablieren, dass die Ideen aufnimmt (Güterichter).
  • Sinn des engen Verständnisses des gesetzlichen Mediationsbegriffs: Begriffsklarheit!
  • Konsequenzen falscher Bezeichnung durch Konfliktberater*innen: Haftungsfolgen!
  • Verkehrsunfallhaftung im Straßenverkehr: Auch ein mittlerweile verrechtlichtes Gebiet, aktuell mit steigender Klagehäufung

besprochene Literatur: Greger, R., Unter falscher Flagge. Zum Fehlgebrauch des Mediationsbegriffs und seine Folgen, ZKM 2015, 172 ff.; Prior, Chr., Klärungshilfe trifft Mediationsgesetz…, ZKM 2016, 105.

Links: Reinhard Gregers Webseite zur Außergerichtlichen Streitbeilegung: www.reinhard-greger.de

  continue reading

170 Episoden

Artwork
iconTeilen
 
Manage episode 289451922 series 2907516
Inhalt bereitgestellt von Dr. Sascha Weigel. Alle Podcast-Inhalte, einschließlich Episoden, Grafiken und Podcast-Beschreibungen, werden direkt von Dr. Sascha Weigel oder seinem Podcast-Plattformpartner hochgeladen und bereitgestellt. Wenn Sie glauben, dass jemand Ihr urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Ihre Erlaubnis nutzt, können Sie dem hier beschriebenen Verfahren folgen https://de.player.fm/legal.

Monatliche News zu Mediation und Konfliktmanagment gibt es hier.

Inhalte:

  • Persönlicher Weg vom Richter und Professor für Zivilprozessrecht zu den Methoden der Außergerichtlichen Streitbeilegung, einschl. Mediation.
  • Funktionen und Aufgaben des staatlichen Gerichtswesens
  • Entgrenzungen in beide Richtungen: Die Ideen der Außergerichtlichen Streitbeilegungsmethoden finden Eingang in das Angebot staatlicher Konfliktbearbeitung und umgekehrt, das staatliche Recht greift - mit dem Mediationsgesetz - in das Mediationsverständnis von Privatmediator*innen ein (Verrechtlichung, Vergesetzlichung)
  • Weitere Öffnung und Erweiterung des staatlichen Gerichtswesens? Nein, vielmehr besteht eine echte Förderpflicht für den Staat, die außergerichtliche Konfliktbearbeitung/Streitbeilegungsmethoden zu unterstützen.
  • Gerichte müssen Weichenstellerfunktion übernehmen. Mediationsverständnis
  • Folgen der gesetzlichen Definition von Mediation (Mediationsgesetz: Spielfelderöffnung und Spielfeldbegrenzung zugleich.)

Das Mediationsgesetz hat nicht nur das gesetzliche Spielfeld für die Mediation eröffnet, sondern auch begrenzt. Von einer Mediation außerhalb des Mediationsgesetzes lässt sich nicht mehr sprechen.

  • Versäumnis des Gesetzgebers die außergerichtlichen Streitbeilegungsmethoden über die Mediation hinaus zu fördern, statt ein gerichtliches Rechtsinstitut zu etablieren, dass die Ideen aufnimmt (Güterichter).
  • Sinn des engen Verständnisses des gesetzlichen Mediationsbegriffs: Begriffsklarheit!
  • Konsequenzen falscher Bezeichnung durch Konfliktberater*innen: Haftungsfolgen!
  • Verkehrsunfallhaftung im Straßenverkehr: Auch ein mittlerweile verrechtlichtes Gebiet, aktuell mit steigender Klagehäufung

besprochene Literatur: Greger, R., Unter falscher Flagge. Zum Fehlgebrauch des Mediationsbegriffs und seine Folgen, ZKM 2015, 172 ff.; Prior, Chr., Klärungshilfe trifft Mediationsgesetz…, ZKM 2016, 105.

Links: Reinhard Gregers Webseite zur Außergerichtlichen Streitbeilegung: www.reinhard-greger.de

  continue reading

170 Episoden

Alle Folgen

×
 
Loading …

Willkommen auf Player FM!

Player FM scannt gerade das Web nach Podcasts mit hoher Qualität, die du genießen kannst. Es ist die beste Podcast-App und funktioniert auf Android, iPhone und im Web. Melde dich an, um Abos geräteübergreifend zu synchronisieren.

 

Kurzanleitung