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Der erste Frankfurter Auschwitz-Prozess: Vernehmung | 17.9.1964

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Am 20. Dezember 1963 begann im Frankfurter Römer der größte Strafprozess der deutschen Nachkriegsgeschichte. Angeklagt waren 23 Mitglieder der Lagermannschaft im ehemaligen Vernichtungslager Auschwitz. Initiator dieses ersten Auschwitz-Prozesses war der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer. Ausgangspunkt waren aufgetauchte Erschießungslisten, die Bauer zugespielt worden waren.
Ein gut einstündiger Mitschnitt dokumentiert die Vernehmung von Mitgliedern der Fahrbereitschaft. Auf den Seiten des Fritz-Bauer-Instituts finden sich zahlreiche weitere Mitschnitte, vom Eröffnungsbeschluss bis zur Urteilsbegründung. Der Prozess dauerte fast zwei Jahre. Die vorliegende Aufnahme entstand ein dreiviertel Jahr nach Prozessbeginn, am 17. September 1964.

Hintergrund: Zeugenaussagen im Strafprozess 1963 bis 1965

Die "Auschwitz-Tonbänder" sind der übrig gebliebene Teil der Tonbandmitschnitte vom 1. Auschwitz-Strafprozess 1963 bis 1965. Das Gericht hat Aufnahmen vor allem von Zeugenaussagen angefertigt, um später Unentschiedenheiten beim Erstellen des Gerichtsprotokolls auszuräumen. Denn die Zeugen waren Überlebende des Vernichtungsterrors und sprachen leise, manche in gebrochenem Deutsch. Warum ausgerechnet diese zwei Regalmeter an Bändern von einem fast 200 Tage dauernden Marathonprozess übrig blieben, kann auch der Experte für dieses Tonmaterial im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Johann Zilien, nicht erklären.

1960er geprägt von Verdrängung und Wirtschaftswunder

Die Gerichtsverhandlungen fanden Mitte der 1960er-Jahre statt, in einer Zeit des Wirtschaftswunders und der Verdrängung der nationalsozialistischen Vergangenheit. Konnte der Prozess nur in einem SPD-regierten Bundesland, eben Hessen, stattfinden? Schließlich hatte der damals noch junge CDU-Abgeordnete und spätere Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) eine Zeitlang die Auseinandersetzung über Auschwitz aus den Rheinland-Pfälzischen Schulbüchern verbannen lassen. Ein beträchtlicher Teil der bundesdeutschen Justiz war damals noch mit ehemaligen Nationalsozialisten besetzt.

Generalstaatsanwalt Fritz Bauer rettete die Tondokumente

In dem Interview spielt der Initiator des Auschwitz-Prozesses, der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, eine zentrale Rolle. Bauer hat die O-Töne gerettet, das Deutsche Rundfunkarchiv digitalisierte sie. Das Fritz Bauer Institut veröffentlichte die Dokumente im Internet. Die Originalbänder lagern gut gekühlt im Keller des Hauptstaatsarchivs.
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Am 20. Dezember 1963 begann im Frankfurter Römer der größte Strafprozess der deutschen Nachkriegsgeschichte. Angeklagt waren 23 Mitglieder der Lagermannschaft im ehemaligen Vernichtungslager Auschwitz. Initiator dieses ersten Auschwitz-Prozesses war der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer. Ausgangspunkt waren aufgetauchte Erschießungslisten, die Bauer zugespielt worden waren.
Ein gut einstündiger Mitschnitt dokumentiert die Vernehmung von Mitgliedern der Fahrbereitschaft. Auf den Seiten des Fritz-Bauer-Instituts finden sich zahlreiche weitere Mitschnitte, vom Eröffnungsbeschluss bis zur Urteilsbegründung. Der Prozess dauerte fast zwei Jahre. Die vorliegende Aufnahme entstand ein dreiviertel Jahr nach Prozessbeginn, am 17. September 1964.

Hintergrund: Zeugenaussagen im Strafprozess 1963 bis 1965

Die "Auschwitz-Tonbänder" sind der übrig gebliebene Teil der Tonbandmitschnitte vom 1. Auschwitz-Strafprozess 1963 bis 1965. Das Gericht hat Aufnahmen vor allem von Zeugenaussagen angefertigt, um später Unentschiedenheiten beim Erstellen des Gerichtsprotokolls auszuräumen. Denn die Zeugen waren Überlebende des Vernichtungsterrors und sprachen leise, manche in gebrochenem Deutsch. Warum ausgerechnet diese zwei Regalmeter an Bändern von einem fast 200 Tage dauernden Marathonprozess übrig blieben, kann auch der Experte für dieses Tonmaterial im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Johann Zilien, nicht erklären.

1960er geprägt von Verdrängung und Wirtschaftswunder

Die Gerichtsverhandlungen fanden Mitte der 1960er-Jahre statt, in einer Zeit des Wirtschaftswunders und der Verdrängung der nationalsozialistischen Vergangenheit. Konnte der Prozess nur in einem SPD-regierten Bundesland, eben Hessen, stattfinden? Schließlich hatte der damals noch junge CDU-Abgeordnete und spätere Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) eine Zeitlang die Auseinandersetzung über Auschwitz aus den Rheinland-Pfälzischen Schulbüchern verbannen lassen. Ein beträchtlicher Teil der bundesdeutschen Justiz war damals noch mit ehemaligen Nationalsozialisten besetzt.

Generalstaatsanwalt Fritz Bauer rettete die Tondokumente

In dem Interview spielt der Initiator des Auschwitz-Prozesses, der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, eine zentrale Rolle. Bauer hat die O-Töne gerettet, das Deutsche Rundfunkarchiv digitalisierte sie. Das Fritz Bauer Institut veröffentlichte die Dokumente im Internet. Die Originalbänder lagern gut gekühlt im Keller des Hauptstaatsarchivs.
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