Artwork

Inhalt bereitgestellt von Jörg Dommershausen. Alle Podcast-Inhalte, einschließlich Episoden, Grafiken und Podcast-Beschreibungen, werden direkt von Jörg Dommershausen oder seinem Podcast-Plattformpartner hochgeladen und bereitgestellt. Wenn Sie glauben, dass jemand Ihr urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Ihre Erlaubnis nutzt, können Sie dem hier beschriebenen Verfahren folgen https://de.player.fm/legal.
Player FM - Podcast-App
Gehen Sie mit der App Player FM offline!

Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 229 neue Gesetze in der Rehabilitation

8:16
 
Teilen
 

Manage episode 286888279 series 2316334
Inhalt bereitgestellt von Jörg Dommershausen. Alle Podcast-Inhalte, einschließlich Episoden, Grafiken und Podcast-Beschreibungen, werden direkt von Jörg Dommershausen oder seinem Podcast-Plattformpartner hochgeladen und bereitgestellt. Wenn Sie glauben, dass jemand Ihr urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Ihre Erlaubnis nutzt, können Sie dem hier beschriebenen Verfahren folgen https://de.player.fm/legal.
Nicht immer ist drin was drauf steht, das Rehabilitationsstärkungsgesetz

Die guten Vorsätze hatten wir ja schon in der letzten Sendung des „Auf geht’s – der Reha-Podcast!“. Auch der Gesetzgeber hat diese. Und das geht dann oft schief.

Nehmen wir einmal das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz. Was für ein Name. Und was steht dahinter? Die Kostenträger haben die Macht über die Betroffenen und deren Angehörige zu entscheiden. Sie bestimme mit ihren medizinischen Diensten.

Die wichtige Neutralität ist, wird nicht gewährleistet. Die medizinischen Dienste werden von den Sozialversicherungsträgern bezahlt. Sie sind der verlängerte Arm der Verwaltungen. Es gilt das Prinzip, wer zahlt beschließt, was umgesetzt wird. Für die zu Pflegenden und die Angehörigen bedeutet dies Ungewissheit und Stress. Das betrifft auch den Ort, wo die Pflege stattfinden soll. Dies war umstritten und nur dank der Intervention verschiedenster Verbände konnte hier eine Zwischenlösung gefunden werden.

Das Wunsch- und Wahlrecht soll gestärkt werden. So jedenfalls das Bundesministerium für Gesundheit. Wenn etwas stärker werden soll, dann war es offensichtlich vorher doch nicht optimal. Auch jetzt handelt es sich bei der „Stärkung“ um eine Mogelpackung. Wer kann sich schon als Patient große Eigenanteile leisten? Auch hier bestimmt wieder die Sozialversicherung.

Hier findest du den Wortlaut des Gesetzes:

Grundrente als Grundsicherung

Ein weiteres politisches Sozialprojekt ist die Grundrente. Menschen sollen einen Mindestanspruch an Rente haben. Das gilt auch für Erwerbsminderungsrenten.

Aber wie immer ist das so eine Sache. Die Politik verspricht. Was dann rauskommt, ist etwas anderes. Und ein Anspruch besteht ab dem 01. Januar 2021. Die Rentenversicherung ist aber noch gar nicht in der Lage die Grundrente auszuzahlen. So etwas kommt ja überraschend. Wie Weihnachten und Silvester.

Wann du einen Anspruch hast und wie hoch er ist findest du hier:

[https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2020/200815_tmn_anspruch_grundrentenzuschlag.html - -1](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2020/200815_tmn_anspruch_grundrentenzuschlag.html - -1)

[https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2020/200815_tmn_anspruch_grundrentenzuschlag.html - -1](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2020/200815_tmn_anspruch_grundrentenzuschlag.html - -1)

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2020/200815_tmn_anspruch_grundrentenzuschlag.html

elektronische Patientenakte (ePA)

Alle Gesundheitsdaten von Versicherten werden zentral in einer elektronischen Akte gespeichert. Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser können darauf zugreifen. Das hört sich erst einmal gut und sinnvoll an.

Damit die Behandlung von Patienten einfacher werden. Alle notwendigen Daten liegen ja zentral vor. Jedenfalls stellt sich das Bundesministerium für Gesundheit so vor.

Wenn da nicht ein Problem wäre. Der Datenschutz. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat massive Einwände. Er will sogar Krankenkassen mit Bußgeldern belegen, wenn sie die ePA anwenden.

Dieses Problem haben wir bei rehamanagement-Oldenburg nicht. Jeder Klient kann auf Wunsch eine sogenannte Webakte erhalten. Die Daten sind sicher. Alle Vorgaben der DS-GVO werden erfüllt.

Die WebAkte wird von der Firma eConsult zur Verfügung gestellt. Datenschutz wird hochgehalten. Die Daten liegen auf den Servern der DATEV. Nicht nur die Speicherung der WebAkte, sondern auch der Datentransfer. Und sie schafft Transparenz und Klarheit.

  continue reading

312 Episoden

Artwork
iconTeilen
 
Manage episode 286888279 series 2316334
Inhalt bereitgestellt von Jörg Dommershausen. Alle Podcast-Inhalte, einschließlich Episoden, Grafiken und Podcast-Beschreibungen, werden direkt von Jörg Dommershausen oder seinem Podcast-Plattformpartner hochgeladen und bereitgestellt. Wenn Sie glauben, dass jemand Ihr urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Ihre Erlaubnis nutzt, können Sie dem hier beschriebenen Verfahren folgen https://de.player.fm/legal.
Nicht immer ist drin was drauf steht, das Rehabilitationsstärkungsgesetz

Die guten Vorsätze hatten wir ja schon in der letzten Sendung des „Auf geht’s – der Reha-Podcast!“. Auch der Gesetzgeber hat diese. Und das geht dann oft schief.

Nehmen wir einmal das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz. Was für ein Name. Und was steht dahinter? Die Kostenträger haben die Macht über die Betroffenen und deren Angehörige zu entscheiden. Sie bestimme mit ihren medizinischen Diensten.

Die wichtige Neutralität ist, wird nicht gewährleistet. Die medizinischen Dienste werden von den Sozialversicherungsträgern bezahlt. Sie sind der verlängerte Arm der Verwaltungen. Es gilt das Prinzip, wer zahlt beschließt, was umgesetzt wird. Für die zu Pflegenden und die Angehörigen bedeutet dies Ungewissheit und Stress. Das betrifft auch den Ort, wo die Pflege stattfinden soll. Dies war umstritten und nur dank der Intervention verschiedenster Verbände konnte hier eine Zwischenlösung gefunden werden.

Das Wunsch- und Wahlrecht soll gestärkt werden. So jedenfalls das Bundesministerium für Gesundheit. Wenn etwas stärker werden soll, dann war es offensichtlich vorher doch nicht optimal. Auch jetzt handelt es sich bei der „Stärkung“ um eine Mogelpackung. Wer kann sich schon als Patient große Eigenanteile leisten? Auch hier bestimmt wieder die Sozialversicherung.

Hier findest du den Wortlaut des Gesetzes:

Grundrente als Grundsicherung

Ein weiteres politisches Sozialprojekt ist die Grundrente. Menschen sollen einen Mindestanspruch an Rente haben. Das gilt auch für Erwerbsminderungsrenten.

Aber wie immer ist das so eine Sache. Die Politik verspricht. Was dann rauskommt, ist etwas anderes. Und ein Anspruch besteht ab dem 01. Januar 2021. Die Rentenversicherung ist aber noch gar nicht in der Lage die Grundrente auszuzahlen. So etwas kommt ja überraschend. Wie Weihnachten und Silvester.

Wann du einen Anspruch hast und wie hoch er ist findest du hier:

[https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2020/200815_tmn_anspruch_grundrentenzuschlag.html - -1](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2020/200815_tmn_anspruch_grundrentenzuschlag.html - -1)

[https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2020/200815_tmn_anspruch_grundrentenzuschlag.html - -1](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2020/200815_tmn_anspruch_grundrentenzuschlag.html - -1)

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2020/200815_tmn_anspruch_grundrentenzuschlag.html

elektronische Patientenakte (ePA)

Alle Gesundheitsdaten von Versicherten werden zentral in einer elektronischen Akte gespeichert. Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser können darauf zugreifen. Das hört sich erst einmal gut und sinnvoll an.

Damit die Behandlung von Patienten einfacher werden. Alle notwendigen Daten liegen ja zentral vor. Jedenfalls stellt sich das Bundesministerium für Gesundheit so vor.

Wenn da nicht ein Problem wäre. Der Datenschutz. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat massive Einwände. Er will sogar Krankenkassen mit Bußgeldern belegen, wenn sie die ePA anwenden.

Dieses Problem haben wir bei rehamanagement-Oldenburg nicht. Jeder Klient kann auf Wunsch eine sogenannte Webakte erhalten. Die Daten sind sicher. Alle Vorgaben der DS-GVO werden erfüllt.

Die WebAkte wird von der Firma eConsult zur Verfügung gestellt. Datenschutz wird hochgehalten. Die Daten liegen auf den Servern der DATEV. Nicht nur die Speicherung der WebAkte, sondern auch der Datentransfer. Und sie schafft Transparenz und Klarheit.

  continue reading

312 Episoden

Alle Folgen

×
 
Loading …

Willkommen auf Player FM!

Player FM scannt gerade das Web nach Podcasts mit hoher Qualität, die du genießen kannst. Es ist die beste Podcast-App und funktioniert auf Android, iPhone und im Web. Melde dich an, um Abos geräteübergreifend zu synchronisieren.

 

Kurzanleitung