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Dr. Alexander Ulfig: Universelle Menschenrechte versus partikulare Sonderrechte

48:29
 
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Menschenrechte schützen den Einzelnen und legen seine grundlegenden Freiheiten fest. Sie sollen für alle Menschen gelten. Doch bis heute mangelt es nicht an Versuchen, ihre Allgemeingültigkeit, ihre Universalität, zu untergraben und partikulare – nur für bestimmte Gruppen geltende – Sonderrechte zu etablieren. Im ersten Schritt werde ich die Attribute (wesentliche Eigenschaften) der Menschenrechte erörtern, wobei ihre Universalität einen besonderen Fokus bilden wird. Im zweiten Schritt möchte ich zeigen, dass der postmoderne Kulturrelativismus, der die Universalität der Menschenrechte ablehnt, unhaltbar ist. Schließlich werde ich die universellen Menschenrechte von partikularen Sonderrechten abgrenzen. Als Bespiele für partikulare Sonderrechte werden mir dabei die islamischen „Menschenrechte“ und die sog „Frauenrechte“ dienen.
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