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Was ändert sich für Heilmittelerbringer in 2021? - mit Christine Donner * Ergotherapie

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Interview mit Christine Donner, Geschäftsführerin des BED zu den anstehenden berufspolitischen Veränderungen in der Ergotherapie

Andre Eckerkunst führt in dieser Ausgabe des** Klinisch Relevant Podcasts** zur Ergotherapie ein Interview mit Christine Donner, der Geschäftsführerin des BED e.V. (Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland), zu aktuellen berufspolitischen Themen.

Welche Aufgaben hat Frau Donner?

Frau Donner ist Diplom-Betriebswirtin und freie selbstständige Unternehmensberaterin spezialisiert auf den Bereich Heilmittel/ Ergotherapie. Sie führt derzeit mit dem BED e.V. und in Zusammenarbeit mit anderen Heilmittelverbänden die Verhandlungen über die Vergütung der Behandlungspositionen der Heilmittelerbringer in Deutschland. Ihre Aufgaben sind derzeit die Vertretung und Repräsentation des Verbandes nach Außen, Öffentlichkeits- und Pressearbeit, Aufklärungsarbeit über Ergotherapie, Ihre Wirkungsweise und Bedeutung bei Krankenkassen, kassenärztlichen Vereinigungen, Ärzten sowie potentiellen Patienten.

Auf welche Veränderungen in der Branche blicken wir zurück?

Ein Schwerpunkt ihrer Arbeit in der Vergangenheit und ein großer berufspolitischer Erfolg war das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Patientinnen und Patienten sollen durch dieses Gesetz schneller Arzttermine bekommen, die Leistungen der Krankenkasse und die Versorgung soll verbessert werden. Mit aufgenommen wurden auch die Heilmittelerbringer.

Die Preise für die Leistungen der Therapeuten wurden zum 1. Juli 2019 bundesweit auf dem höchsten Niveau angeglichen. Die Honorarentwicklung wurde von der Grundlohnsumme abgekoppelt und ermöglicht nun stärkere Honorarsteigerungen als bisher. Außerdem gibt es nun bundesweit einheitliche Verträge. Die Zugangsbedingungen der Therapeuten zur Versorgung werden verbessert und die Therapeuten können in Zukunft unabhängiger über die Behandlung der Patienten entscheiden (sog. „Blankoverordnung“). Aufgrund der Pandemie und anderer Umstände gab es hier einige Verzögerungen.

Welche Veränderungen werden in den kommenden Monaten folgen?

Frau Donner berichtet über aktuelle Entwicklungen und informiert auch über die neuen Heilmittelrichtlinien im Jahr 2021 sowie den neuen Verordnungsvordruck und Regelungen die Ausstellung ergotherapeutischer Verordnungen. Hier soll es einige Vereinfachungen geben, aber was ändert sich nun konkret für den Patienten, den Therapeuten sowie den behandelnden, ausstellenden Arzt?

  1. Es gibt nur noch einen Vordruck für alle Heilmittelerbringer.

  2. Eine neue Verordnung eines neuen Arztes löst auch bei identischer Diagnose einen neuen Verordnungsfall aus.

  3. Erst- und Folgeverordnung sowie Verordnungen außerhalb des Regelfalls entfallen.

  4. Der Therapiebeginn muss innerhalb von 28 Tagen (statt bisher 14 Tage) ab Ausstellung der Verordnung erfolgen.

  5. Die neue orientierende Behandlungsmenge entspricht der bisherigen Höchstverordnungsmenge im Regelfall. Künftig wird es nur noch einen Versorgungsfall und daran angeknüpft die orientierende Behandlungsmenge geben.

  6. Nach einer Pause von 6 Monaten entsteht ein neuer Verordnungsfall.

  7. Das Genehmigungsverfahren wird es nicht mehr geben. Bisher unterlagen Verordnungen außerhalb des Regelfalls einer Genehmigungspflicht.

  8. Therapeuten müssen in Zukunft nicht mehr prüfen, ob das verordnete Heilmittel zur Leitsymptomatik passt. Es ist nur noch zu prüfen, ob das Heilmittel in der jeweiligen Diagnosegruppe verordnungsfähig ist.

Link zum BED e.V. :

https://www.bed-ev.de/

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Die Preise für die Leistungen der Therapeuten wurden zum 1. Juli 2019 bundesweit auf dem höchsten Niveau angeglichen. Die Honorarentwicklung wurde von der Grundlohnsumme abgekoppelt und ermöglicht nun stärkere Honorarsteigerungen als bisher. Außerdem gibt es nun bundesweit einheitliche Verträge. Die Zugangsbedingungen der Therapeuten zur Versorgung werden verbessert und die Therapeuten können in Zukunft unabhängiger über die Behandlung der Patienten entscheiden (sog. „Blankoverordnung“). Aufgrund der Pandemie und anderer Umstände gab es hier einige Verzögerungen.

Welche Veränderungen werden in den kommenden Monaten folgen?

Frau Donner berichtet über aktuelle Entwicklungen und informiert auch über die neuen Heilmittelrichtlinien im Jahr 2021 sowie den neuen Verordnungsvordruck und Regelungen die Ausstellung ergotherapeutischer Verordnungen. Hier soll es einige Vereinfachungen geben, aber was ändert sich nun konkret für den Patienten, den Therapeuten sowie den behandelnden, ausstellenden Arzt?

  1. Es gibt nur noch einen Vordruck für alle Heilmittelerbringer.

  2. Eine neue Verordnung eines neuen Arztes löst auch bei identischer Diagnose einen neuen Verordnungsfall aus.

  3. Erst- und Folgeverordnung sowie Verordnungen außerhalb des Regelfalls entfallen.

  4. Der Therapiebeginn muss innerhalb von 28 Tagen (statt bisher 14 Tage) ab Ausstellung der Verordnung erfolgen.

  5. Die neue orientierende Behandlungsmenge entspricht der bisherigen Höchstverordnungsmenge im Regelfall. Künftig wird es nur noch einen Versorgungsfall und daran angeknüpft die orientierende Behandlungsmenge geben.

  6. Nach einer Pause von 6 Monaten entsteht ein neuer Verordnungsfall.

  7. Das Genehmigungsverfahren wird es nicht mehr geben. Bisher unterlagen Verordnungen außerhalb des Regelfalls einer Genehmigungspflicht.

  8. Therapeuten müssen in Zukunft nicht mehr prüfen, ob das verordnete Heilmittel zur Leitsymptomatik passt. Es ist nur noch zu prüfen, ob das Heilmittel in der jeweiligen Diagnosegruppe verordnungsfähig ist.

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