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Regulierung von Telegram und Zoom
Archivierte Serien ("Inaktiver Feed" status)
When? This feed was archived on January 05, 2023 16:08 (). Last successful fetch was on December 05, 2022 09:17 ()
Why? Inaktiver Feed status. Unsere Server waren nicht in der Lage einen gültigen Podcast-Feed für einen längeren Zeitraum zu erhalten.
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Manage episode 278546287 series 176881
Inhalte auf Telegram und Zoom unterliegen kaum rechtlicher Kontrolle oder plattforminterner Moderation. Soll das so bleiben? Die Medienrechtsexpert*innen Amélie Heldt und Martin Fertmann wägen ab.
Spätestens seit Corona kennen wir die Plattformen Zoom und Telegram etwas besser. Hier die unersetzliche Komponente im Home-Office, dort die vermeintliche Spielwiese der Corona-Leugner*innen, auf der prominente Stimmen wie Attila Hildmann und Xavier Naidoo hunderttausende Menschen erreichen.
Telegram
Nicht nur bei Menschen mit sogenannten „alternativen Meinungen“ ist Telegram beliebt, sondern auch bei jenen, die illegale Inhalte verbreiten wollen. Einer Studie der Landesanstalt für Medien NRW zufolge, finden sich Telegram Rechtsverstöße in den Bereichen Rechtsextremismus, Pornografie, Drogen- und Dokumentenhandel. Der Ruf nach einer Regulierung dieser digitalen Räume wird immer lauter.
Zoom
Auch bei Zoom stellt sich die Frage nach Regulierung. Durch seine wachsende Bedeutung als Kommunikationsraum wachsen auch Begehrlichkeiten, Vorgaben darüber zu machen, was auf der Plattform gesagt werden darf und was nicht. Zum Teil geschieht dies bereits. Eine Vortragsveranstaltung mit der zur Palästinenser-Organisation „Volksfront zur Befreiung Palästinas“ (PFLP) gehörenden Rednerin Leila Khaled hatte Zoom im September 2020 abgesagt, nachdem es im Vorfeld zu Beschwerden von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Protestaktionen vor der Zoom-Firmenzentrale gekommen war. Die PFLP wird von den USA als terroristisch eingestuft.
Links
- Blogbeitrag „Who is Zoom to judge” von Martin Fertmann
- Telegram-Studie der Landesanstalt für Medien NRW
Martin Fertman
Amélie Heldt
- Zur Person
- Auf Twitter – @amelie_hldt
Johanna Sebauer
- Zur Person
- Auf Twitter – @JohannaSebauer
Kontakt
- Auf Twitter – @BredowInstitut
- E-Mail an das Podcast-Team
Kapitel
1. Vorstellung Martin Fertmann & Amélie Heldt (00:02:22)
2. Die Plattform Telegram (00:03:34)
3. Illegale Inhalte auf Telegram (00:08:57)
4. Falschinformationen auf Telegram (00:14:16)
5. NetzDG: Wie war das nochmal? (00:15:24)
6. Telegram als Raum für demokratische Aktivist*innen (00:23:20)
7. Videokonferenzplattform Zoom: Warum regulieren? (00:27:36)
8. Wenn Zoom Events cancelt (00:32:52)
9. Kriminelle Inhalte auf Zoom? (00:41:56)
10. Ausblick: Wohin entwickelt sich Plattformregulierung? (00:43:04)
81 Episoden
Archivierte Serien ("Inaktiver Feed" status)
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Inhalte auf Telegram und Zoom unterliegen kaum rechtlicher Kontrolle oder plattforminterner Moderation. Soll das so bleiben? Die Medienrechtsexpert*innen Amélie Heldt und Martin Fertmann wägen ab.
Spätestens seit Corona kennen wir die Plattformen Zoom und Telegram etwas besser. Hier die unersetzliche Komponente im Home-Office, dort die vermeintliche Spielwiese der Corona-Leugner*innen, auf der prominente Stimmen wie Attila Hildmann und Xavier Naidoo hunderttausende Menschen erreichen.
Telegram
Nicht nur bei Menschen mit sogenannten „alternativen Meinungen“ ist Telegram beliebt, sondern auch bei jenen, die illegale Inhalte verbreiten wollen. Einer Studie der Landesanstalt für Medien NRW zufolge, finden sich Telegram Rechtsverstöße in den Bereichen Rechtsextremismus, Pornografie, Drogen- und Dokumentenhandel. Der Ruf nach einer Regulierung dieser digitalen Räume wird immer lauter.
Zoom
Auch bei Zoom stellt sich die Frage nach Regulierung. Durch seine wachsende Bedeutung als Kommunikationsraum wachsen auch Begehrlichkeiten, Vorgaben darüber zu machen, was auf der Plattform gesagt werden darf und was nicht. Zum Teil geschieht dies bereits. Eine Vortragsveranstaltung mit der zur Palästinenser-Organisation „Volksfront zur Befreiung Palästinas“ (PFLP) gehörenden Rednerin Leila Khaled hatte Zoom im September 2020 abgesagt, nachdem es im Vorfeld zu Beschwerden von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Protestaktionen vor der Zoom-Firmenzentrale gekommen war. Die PFLP wird von den USA als terroristisch eingestuft.
Links
- Blogbeitrag „Who is Zoom to judge” von Martin Fertmann
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Kapitel
1. Vorstellung Martin Fertmann & Amélie Heldt (00:02:22)
2. Die Plattform Telegram (00:03:34)
3. Illegale Inhalte auf Telegram (00:08:57)
4. Falschinformationen auf Telegram (00:14:16)
5. NetzDG: Wie war das nochmal? (00:15:24)
6. Telegram als Raum für demokratische Aktivist*innen (00:23:20)
7. Videokonferenzplattform Zoom: Warum regulieren? (00:27:36)
8. Wenn Zoom Events cancelt (00:32:52)
9. Kriminelle Inhalte auf Zoom? (00:41:56)
10. Ausblick: Wohin entwickelt sich Plattformregulierung? (00:43:04)
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