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3 % Mehrwertsteuer sparen, Investitionen, Reparaturen noch in 2020 durchführen, Umsatzsteuersatzerhöhung 2021

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Planen Sie Investitionen und Reparaturen? Wenn ja, wäre es sinnvoll diese noch im Jahr 2020 durchzuführen, um 3 % Mehrwertsteuer zu sparen.

Soweit der Lieferant oder Auftragnehmer die Nettopreise nicht verändert und lediglich der Umsatzsteuersatz den Bruttopreis verändert, muss der Kunde oder Auftragnehmer in 2021 3 Prozentpunkte und beim ermäßigten Steuersatz 2 Prozentpunkte Mehrwertsteuer mehr zahlen. Bei einem Nettobetrag von 10.000 € macht das 300 €. Bei größeren Investitionen, z.B. beim Auto, bei Reparaturen oder Gebäudesanierungen von z.B. 50.000 € netto sind das 1.500 € Mehrwertsteuer mehr. Hierüber und über einige Besonderheiten zur Umsatzsteuersatzerhöhung ab 2021 sprechen wir in dieser Folge.

Was ist überhaupt die Mehrwertsteuer?

Warum kann für Investitionen und Reparaturen in 2020 noch 3 % Mehrwertsteuer gespart werden?

Wieso sollte Sie als Endverbraucher die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes zum 01.01.2021 interessieren?

Wie sieht es mit dem ermäßigten Steuersatz aus? Kann dort auch Mehrwertsteuer gespart werden?

Was ist für den Unternehmer aufgrund der Umsatzsteuersatzerhöhung zu beachten?

Welche Besonderheiten gibt es bei Lieferungen oder Bestellungen aufgrund der Umsatzsteuersatzerhöhung?

Beispiele für die Anwendung des Steuersatzes wegen der Umsatzsteuersatzerhöhung 2021 bei Warenlieferungen, Abholungen, Bestellungen im Geschäft und beim Onlinehandel bei Brutto und Netto - Vereinbarungen.

Welche Besonderheiten gibt es bei Dienstleistungen, Reparaturen oder sonstigen Leistungen?

Was sind Teilleistungen und welche Besonderheiten gibt es bei der Umsatzsteuersatzerhöhung bei Teilleistungen?

Was ist bei der Umsatzsteuersatzerhöhung bei Anzahlungen und Vorauszahlungen zu beachten?

Zusammenfassung zur Erhöhung der Mehrwertsteuer ab 2021

Merkblatt zur Umsatzsteuersatzveränderung

weiterlesen: https://www.vesting-stb.de/3-mehrwertsteuer-sparen-investitionen-reparaturen-noch-in-2020-durchfuehren-umsatzsteuersatzerhoehung-2021/

Für Fragen, Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin.

Mail: podcast@vesting-stb.de Tel: 0551/498010

Steuerberatung Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/

Lohn & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/

Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/.

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Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht.

Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung.

Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen.

Bis bald. Ihre Sabine Banse-Funke

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Was ist überhaupt die Mehrwertsteuer?

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Was ist für den Unternehmer aufgrund der Umsatzsteuersatzerhöhung zu beachten?

Welche Besonderheiten gibt es bei Lieferungen oder Bestellungen aufgrund der Umsatzsteuersatzerhöhung?

Beispiele für die Anwendung des Steuersatzes wegen der Umsatzsteuersatzerhöhung 2021 bei Warenlieferungen, Abholungen, Bestellungen im Geschäft und beim Onlinehandel bei Brutto und Netto - Vereinbarungen.

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Was ist bei der Umsatzsteuersatzerhöhung bei Anzahlungen und Vorauszahlungen zu beachten?

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