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Uns zockt der Vermieter nicht ab! (#38)

23:23
 
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Interview mit Finanztip-Rechtsexpertin Dr. Britta Beate Schön

Ein paar Jahre, nachdem Anika in ihre Wohnung zog, hat sie herausgefunden: Sie zahlt zu viel Geld an ihren Vermieter. Dank eines Dienstleisters konnte sie ohne viel Aufwand ihre Miete senken – und zwar um stolze 130 Euro jeden Monat. Sie spart dadurch mehr als 1.500 Euro im Jahr!

Was Anika damals genutzt hat, war die Mietpreisbremse. Wie genau sie vorgegangen ist, verrät sie in dieser Folge. Außerdem erfahrt Ihr:

• Was wir tun können, damit uns der Vermieter nicht bei den Nebenkosten abzockt.

• Wann wir die Miete bei Mängeln mindern dürfen.

• Wie wir Mieterhöhungen abwenden.

• Und ob wir für Schönheitsreparaturen zahlen müssen, wenn wir aus der Wohnung ausziehen.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  1. Du zahlst zu viel Miete? Vielleicht kannst Du mit der Mietpreisbremse dagegen vorgehen. Wie’s geht, liest Du in dem Ratgeber unserer Finanztip-Expertin Britta.
  2. Nebenkostenabrechnungen können fehlerhaft sein. Lies einfach nach, welche Kosten Dein Vermieter nicht auf Dich umlegen darf.
  3. Bei Mängeln in der Wohnung kannst Du die Miete mindern. Schau einfach in die Mängelliste, um zu ermitteln, um wie viel Du Deine Miete senken darfst. Dort findest Du auch ein Musterschreiben, um Deinen Vermieter auf die Mängel hinzuweisen.
  4. Infos zu Schönheitsreparaturen und ob Du die Wohnung beim Auszug renovieren musst, hat Finanztip-Expertin Britta in diesem Ratgeber zusammengestellt.
  5. Frühestens 15 Monate nach Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben. Doch nicht jede Erhöhung ist auch zulässig. Im Finanztip-Ratgeber Mieterhöhung kannst Du nachlesen, ob Deine Erhöhung rechtens ist und wie Du dagegen vorgehst.

Alle Informationen über uns findest Du auf unserer Geldreise-Seite oder direkt auf unserer Finanztip-Startseite. Abonnier gerne auch den Finanztip-Newsletter.

Bei Fragen oder Themenwünschen erreichst Du uns am besten über unseren Instagram-Kanal „Auf Geldreise“ oder über podcast@finanztip.de. Unser Podcast gefällt Dir? Dann abonniere ihn und gib uns 5 Sterne bei Apple Podcasts!

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Was Anika damals genutzt hat, war die Mietpreisbremse. Wie genau sie vorgegangen ist, verrät sie in dieser Folge. Außerdem erfahrt Ihr:

• Was wir tun können, damit uns der Vermieter nicht bei den Nebenkosten abzockt.

• Wann wir die Miete bei Mängeln mindern dürfen.

• Wie wir Mieterhöhungen abwenden.

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Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  1. Du zahlst zu viel Miete? Vielleicht kannst Du mit der Mietpreisbremse dagegen vorgehen. Wie’s geht, liest Du in dem Ratgeber unserer Finanztip-Expertin Britta.
  2. Nebenkostenabrechnungen können fehlerhaft sein. Lies einfach nach, welche Kosten Dein Vermieter nicht auf Dich umlegen darf.
  3. Bei Mängeln in der Wohnung kannst Du die Miete mindern. Schau einfach in die Mängelliste, um zu ermitteln, um wie viel Du Deine Miete senken darfst. Dort findest Du auch ein Musterschreiben, um Deinen Vermieter auf die Mängel hinzuweisen.
  4. Infos zu Schönheitsreparaturen und ob Du die Wohnung beim Auszug renovieren musst, hat Finanztip-Expertin Britta in diesem Ratgeber zusammengestellt.
  5. Frühestens 15 Monate nach Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben. Doch nicht jede Erhöhung ist auch zulässig. Im Finanztip-Ratgeber Mieterhöhung kannst Du nachlesen, ob Deine Erhöhung rechtens ist und wie Du dagegen vorgehst.

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